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Das ist eben die Tierhalterhaftung!
Deswegen sollte man gerade als Pferdehalter sehr gut versichert sein!
Bei der Tierhalterhaftung ist zu unterscheiden ob es sich um ein Luxus-/Hobby-Tier (betrifft §833 BGB) oder ein Tier das dem "Lebensunterhalt" (dem Beruf, dem Einkommen usw.) dient, handelt (§832 BGB).
Der 833er behandelt die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, die alleine durch das Vorhandensein des Tieres besteht.
Ein eigens abgeschlossene Haftpflichtversicherung deckt solche Schäden.
Der 832er bezieht sich auf die Verschuldenshaftung.
Solche Tiere sind meist über die Betriebshaftpflicht-Versicherung gedeckt bzw. eingeschlossen.
Da in dem Artikel etwas von "Hof" steht, ist zu ergründen, ob es sich um ein ldw. Nutz-
(Arbeits-) tier handelt.
Mit der ausreichenden bzw. "guten" Haftpflichtversicherung hast Du natürlich recht.