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Dann ist das eine für diesen vorliegenden Einzelfall eine verbindliche Regelung.was währe wenn das Urteil rechtskräftig ist/wird? siehe #8, würde das zutreffen?
D.T.
Mehr nicht.
Eine Wiederholungsgefahr besteht zudem auch nicht. Die WBK ist ja nun erteilt.
Nachtrag: Ich hatte eben schon Korrespondenz mit dem beteiligten Anwalt. Das Urteil ist rechtskräftig.
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