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Tagesspiegel:
Vielleicht waren es die Kälte oder der Hunger. Vielleicht hatte sich der Graureiher aber auch bei Kämpfen mit Artgenossen verletzt, zu denen es gerade im Februar oft kommt, wenn die Reiher ihre Nester bauen oder ausbessern. Jedenfalls konnte der laut Naturschutzgesetz besonders geschützte Vogel, den Spaziergänger kürzlich am Kleinmachnower See vor den Toren Berlins entdeckten, nicht mehr stehen, geschweige denn fliegen.Da sich nicht angeleinte Hunde auf das Tier stürzten, wollten die Spaziergänger dem Graureiher helfen, doch das erwies sich als gar nicht so einfach: Die Polizei erklärte sich als nicht zuständig und verwies auf die Feuerwehr. Die Feuerwehr erklärte sich als nicht zuständig und verwies auf die Polizei. Das Ordnungsamt erklärte sich als nicht zuständig und verwies auf – na klar: die Feuerwehr oder die Polizei.
Die ehrenamtliche Tierrettung war ständig besetzt und beim Tierheim in Berlin meldete sich nur der Anrufbeantworter. Als die Spaziergänger endlich einen Teltower Tierarzt am Telefon hatten, erklärt der ihnen, dass er nicht helfen dürfe.
Wahrscheinlich hatte er sich vorher von einem Juristen beraten lassen – denn rein rechtlich gesehen wird die Hilfe für einen verletzten Reiher noch komplizierter, wie ein Sprecher des dafür zuständigen brandenburgischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz auf Anfrage des Tagesspiegels mitteilte.
Rein rechtlich handelt es sich bei einem Wildvogel nämlich um ein herrenloses Tier, das im Fall des Graureihers sowohl dem Naturschutz- als auch dem Jagdrecht unterliegt. Laut Bundesnaturschutzgesetz Paragraf 45 kann der Finder „vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften... verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufnehmen, um sie gesund zu pflegen.“
Leider unterliegt ein Graureiher gemäß Paragraf 2, Absatz 1 Bundesjagdgesetz aber auch dem Jagdrecht. Deshalb darf er eigentlich nur in Abstimmung mit dem sogenannten Jagdausübungsberechtigten, in dessen Jagdbezirk er gefunden wurde, in Obhut genommen werden.
(vielleicht aber hat besagter Tierarzt einfach seinen Grips eingeschaltet, im Gegensatz zum Verfasser des Artikels. Was ausserdem dass Leider im letzten Absatz soll???)
Vielleicht waren es die Kälte oder der Hunger. Vielleicht hatte sich der Graureiher aber auch bei Kämpfen mit Artgenossen verletzt, zu denen es gerade im Februar oft kommt, wenn die Reiher ihre Nester bauen oder ausbessern. Jedenfalls konnte der laut Naturschutzgesetz besonders geschützte Vogel, den Spaziergänger kürzlich am Kleinmachnower See vor den Toren Berlins entdeckten, nicht mehr stehen, geschweige denn fliegen.Da sich nicht angeleinte Hunde auf das Tier stürzten, wollten die Spaziergänger dem Graureiher helfen, doch das erwies sich als gar nicht so einfach: Die Polizei erklärte sich als nicht zuständig und verwies auf die Feuerwehr. Die Feuerwehr erklärte sich als nicht zuständig und verwies auf die Polizei. Das Ordnungsamt erklärte sich als nicht zuständig und verwies auf – na klar: die Feuerwehr oder die Polizei.
Die ehrenamtliche Tierrettung war ständig besetzt und beim Tierheim in Berlin meldete sich nur der Anrufbeantworter. Als die Spaziergänger endlich einen Teltower Tierarzt am Telefon hatten, erklärt der ihnen, dass er nicht helfen dürfe.
Wahrscheinlich hatte er sich vorher von einem Juristen beraten lassen – denn rein rechtlich gesehen wird die Hilfe für einen verletzten Reiher noch komplizierter, wie ein Sprecher des dafür zuständigen brandenburgischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz auf Anfrage des Tagesspiegels mitteilte.
Rein rechtlich handelt es sich bei einem Wildvogel nämlich um ein herrenloses Tier, das im Fall des Graureihers sowohl dem Naturschutz- als auch dem Jagdrecht unterliegt. Laut Bundesnaturschutzgesetz Paragraf 45 kann der Finder „vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften... verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufnehmen, um sie gesund zu pflegen.“
Leider unterliegt ein Graureiher gemäß Paragraf 2, Absatz 1 Bundesjagdgesetz aber auch dem Jagdrecht. Deshalb darf er eigentlich nur in Abstimmung mit dem sogenannten Jagdausübungsberechtigten, in dessen Jagdbezirk er gefunden wurde, in Obhut genommen werden.
(vielleicht aber hat besagter Tierarzt einfach seinen Grips eingeschaltet, im Gegensatz zum Verfasser des Artikels. Was ausserdem dass Leider im letzten Absatz soll???)