SVLFG-Wegelagerer, Urteilssammlung

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 9935
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Wenn die Mitarbeiter Mitjäger sind, dann nicht. Ist leider so, frag nochmal nach...
Ich zitiere aus den Bedingungen der BG: Wer ist versichert ?: innerhalb enger Grenzen alle übrigen Personen die ohne Arbeitsvertrag wie Beschäftigte tätig werden. Kein Versicherungsschutz besteht dagegen für Personen die lediglich aufgrund einer vom JAB erteilten Jagderlaubnis die Jagd ausüben (Tätigwerden aus Freude am Waidwerk).

Demnach wird meiner Meinung nach ein Mitjäger beim z. Bsp. Hochsitzbau wie ein Beschäftigter tätig. Die Auskunft war damals nur telefonisch. Ich fordere aber heute eine schriftliche Bestätigung an. Nach der damaligen tel. Auskunft sind Mitjäger bei reinen Revierarbeiten bei welchen die Jagd nicht ausgeübt wird wie Hochsitzbau versichert.
 
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Auch bei Unfallversicherungen gibt es mittlerweile sehr viele Klauseln, die einer Leistung widersprechen. Dazu zählt auch wenn man potentiell gefährliche Hobbies bei Vertragsverhandlung nicht angibt, oder sein Risiko unterversichert.
Ich habe in den Bedingungen meiner Unfallversicherung bei den potentiell gefährlichen Hobbies die Jagd nicht gefunden. Habe natürlich auch nicht im vorauseilenden Gehorsam angegeben dass ich zur Jagd gehe. Hat jemand Erkenntnisse darüber ob die Unfallversicherungen die Jagd als potentiell gefährliches Hobby ansehen ?
 
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Ich habe in den Bedingungen meiner Unfallversicherung bei den potentiell gefährlichen Hobbies die Jagd nicht gefunden. Habe natürlich auch nicht im vorauseilenden Gehorsam angegeben dass ich zur Jagd gehe. Hat jemand Erkenntnisse darüber ob die Unfallversicherungen die Jagd als potentiell gefährliches Hobby ansehen ?

Nicht bei jeder Versicherung. Es gibt aber einige die Jäger ausschließen. Ich hatte vor vier Jahren das Problem, weil meine alte Unfallversicherung abgelaufen und ich eine neue brauchte. Die alte hat von vornherein, zum damaligen Zeitpunkt die Versicherung abgelehnt. Sprich die wollten nicht verlängern, wegen der Änderung in der Satzung. Drei weitere Absagen habe ich aufgrund des Hobbies Jagd bekommen.

Letztlich hat mich die R + V Versichert, weil ich Genosse bin.

Ein paar Unfall Versicherungsträger lehnen Jäger ab. Ist einfach so. Steht auch nicht in den Bedingungen sondern sind Vorausschluss-Kriterien. Sollte Deine Versicherung dazugehören, und Du einen Jagdunfall erleiden, könnte es sein das Du einen teuren Prozess führen musst, wenn Du Ihnen die Jagd vorenthalten hast.
 
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GMV

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Ich habe das als Kleingrundstückbesitzer betrachtet, nicht als Jagdpächter.

Davon abgesehen steigen die Beiträge exorbitant, ohne das ich irgendetwas davon habe. Und NEIN ich brauche keine Vollkaskozwangsverwaltung, deren Selbstzweck lediglich die eigene Existenz bzw. Überbürokratisierung ist.

Zwar werde ich als Unternehmer eingestuft, aber nur wenn es der Verwaltung passt. Will ich gemäss §35BauGB einen Schuppen im Aussenbereich bauen, geht dies auf einmal nicht mehr...
Das ist der springende Punkt - es sind ja auch Leute "mit nem großen Garten" betroffen, die den nur selbst zur Erholung und nicht kommerziell nutzen, da find ich das schon albern. Andererseits, man muss ja auch Geld dafür bezahlen, dass es auf dem eigenen Grundstück regnet...

Oder z.B. mein Vater und ich sind/waren Pflichtmitglied in jeweils zwei(!) Kammern (eine davon die IHK), deren Nutzen mit marginal noch sehr freundlich umschrieben ist und die sich nen Sche!.s kümmern und keine Fragen o.ä. beantworten können oder wollen...

Nicht falsch verstehen - ich finds ja grundsätzlich gut, dass Leute versichert sind, wenn "man draußen ist" - aber diese seltsamen büroktratischen Stilblüten (siehe Garten) etc..gehören eingehegt...
 

GMV

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Da muss aber der Gesetzgeber ran. Eine Sozialversicherung muss und wird das an Beiträgen beitreiben, was in ihre Zuständigkeit fällt.

Das ist in der Sache nicht falsch. Allerdings bekomme ich immer mehr das Gefühl, die Sozialversicherungen sind dem Gesetzgeber ab und an ganz recht, um (neue) Geldquellen zu erschließen...Stichwort Künstlersozialkasse....da wurden vor einiger Zeit eine vierstellige Anzahl neuer Leute eingestellt, um auch hobbymäßige Webdesigner, kleine Friseure oder Musikvereine zu beglücken...
 

z/7

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Ich habe das als Kleingrundstückbesitzer betrachtet, nicht als Jagdpächter.

Davon abgesehen steigen die Beiträge exorbitant, ohne das ich irgendetwas davon habe. Und NEIN ich brauche keine Vollkaskozwangsverwaltung, deren Selbstzweck lediglich die eigene Existenz bzw. Überbürokratisierung ist.

Zwar werde ich als Unternehmer eingestuft, aber nur wenn es der Verwaltung passt. Will ich gemäss §35BauGB einen Schuppen im Aussenbereich bauen, geht dies auf einmal nicht mehr...
Genau das ist der Punkt. Wenn ich in meinem Wald Brennholz fälle, bin ich versichert, wenn ich das dann zuhause auf der Kreissäge ofenfertig mache, nicht. Im Gegensatz zu jedem Landwirt, der es auf seiner Hofstelle kleinmacht. Dafür darf ich mehr Beitrag zahlen, als aus dem Wald nachhaltig zu verdienen ist. Das kann's nicht sein.
 
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Also ich bezahle an die BG : 1. Als Waldbesitzer für den Wald. 2. Als Jagdpächter für das Revier,was meinen Wald beinhaltet.3. als Mitglied der Jagdgenossenschaft in Form der Jagdgenossenschaftsabgabe. 4.Für die Bejagung einer Eigenjagd. 5. Für den Besitz einer EJ. 6. Für die Bejagung der EJ.
Da kommt Freude auf,wenn die Blätter in`s Haus flattern.
 
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In dem im ersten Post verlinkten Bericht ging es ja darum, dass BG Beiträge für einen privaten Garten gezahlt werden sollten, weil der über 2500qm Fläche hatte.

Das hat erst mal nicht mit der BG bei der Jagd zu tun und ist schon sehr zweifelhaft...
 
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Ich habe in den Bedingungen meiner Unfallversicherung bei den potentiell gefährlichen Hobbies die Jagd nicht gefunden. Habe natürlich auch nicht im vorauseilenden Gehorsam angegeben dass ich zur Jagd gehe. Hat jemand Erkenntnisse darüber ob die Unfallversicherungen die Jagd als potentiell gefährliches Hobby ansehen ?
Sorry, das ist kein vorauseilender Gehorsam, sondern Dummheit. Im Gegenteil, Jagd sollte extra erwähnt werden oder ich lass es mir schriftlich bestätigen, dass diese eingeschlossen ist. Sonst ist doch die Versicherung für die Katz, wenn was passiert...
 
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Sorry, das ist kein vorauseilender Gehorsam, sondern Dummheit. Im Gegenteil, Jagd sollte extra erwähnt werden oder ich lass es mir schriftlich bestätigen, dass diese eingeschlossen ist. Sonst ist doch die Versicherung für die Katz, wenn was passiert...
Auch von mir sorry, aber ich habe in den Bedingungen meiner Unfallversicherung nirgendwo gefunden dass die Jagd ausgeschlossen ist. Bei den Extremsportarten die ausgeschlossen sind standen: Bergsteigen, Drachenfliegen, Bungee-Jumping, etc.
In meinen Augen ist die Jagd etwas vollkommen alltägliches. Ich habe ja auch nicht angegeben dass ich Wandern gehe, zuhause Rasen mähe, Holz säge, Bäume schneide und dabei auf die Leiter steige, und auch als besonders gefährlich Auto fahre, usw.
Ist die Jagd den etwas sooo Außergewöhnliches und Gefährliches dass man die angeben sollte ?
Aber zu Deiner und meiner Beruhigung: Ich habe gestern per mail eine Anfrage an meine Unfallversicherung gestellt. Bin mal auf die Antwort gespannt.
Und: Die "Dummheit" welche Du mir unterstellst interpretiere ich wohlwollend als "gut gemeint".
 
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Und: Die "Dummheit" welche Du mir unterstellst interpretiere ich wohlwollend als "gut gemeint".

Ist auch keine Dummheit.

Die meisten Menschen denken wie Du, und gehen nicht davon aus, dass ausgerechnet ihr Hobby ein mögliches Ausschlusskriterium sein könnte.

Da ich selber aber mal Versicherungsmakler war... Kenne ich deren Nettigkeiten.

Es gibt einige Versicherungen die 100 % die Jagd nicht als Kriterium der nicht Gewährleistung erachten. Die meisten bieten auch eine Jagd-Haftpflicht an.

Aber auch Versicherungen, und deren Sachbearbeiter-Leistung sind nicht Naiv, wenn Du bei Vertragsabschluss bestimmte Risiken verschweigst, dann kann der Versicherungsschutz unwirksam werden.

Wenn Du Pech hast, hast Du jahrelang gezahlt. Und bekommst nichts wieder raus. Wenn Du gleichzeitig noch deinen Rechtschutz bei der gleichen Versicherung hast, kann so richtig Freude aufkommen.

Wir unterhalten uns hier aber über Eventualitäten, Deine Anfrage bei Deinem Versicherer war auf jeden Fall schon einmal der richtige Schritt. Möglicherweise hat man damit einen schlafenden Hund geweckt, aber dann hast Du in jedem Fall Gewissheit.
 

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