Bezahlung ist nicht nötig. Weisung dagegen schon. Eigenes Werkzeug sollte man auch nicht benutzt habenwenn was passiert ist, hat das unfallopfer nur gegen bezahlung und weisung gehandelt. ist doch klar.
Bezahlung ist nicht nötig. Weisung dagegen schon. Eigenes Werkzeug sollte man auch nicht benutzt habenwenn was passiert ist, hat das unfallopfer nur gegen bezahlung und weisung gehandelt. ist doch klar.
...schaden tut es nicht.... können auch Naturalien ausgemacht sein...Bezahlung ist nicht nötig. Weisung dagegen schon. Eigenes Werkzeug sollte man auch nicht benutzt haben
Ich zitiere aus den Bedingungen der BG: Wer ist versichert ?: innerhalb enger Grenzen alle übrigen Personen die ohne Arbeitsvertrag wie Beschäftigte tätig werden. Kein Versicherungsschutz besteht dagegen für Personen die lediglich aufgrund einer vom JAB erteilten Jagderlaubnis die Jagd ausüben (Tätigwerden aus Freude am Waidwerk).Wenn die Mitarbeiter Mitjäger sind, dann nicht. Ist leider so, frag nochmal nach...
Ich habe in den Bedingungen meiner Unfallversicherung bei den potentiell gefährlichen Hobbies die Jagd nicht gefunden. Habe natürlich auch nicht im vorauseilenden Gehorsam angegeben dass ich zur Jagd gehe. Hat jemand Erkenntnisse darüber ob die Unfallversicherungen die Jagd als potentiell gefährliches Hobby ansehen ?Auch bei Unfallversicherungen gibt es mittlerweile sehr viele Klauseln, die einer Leistung widersprechen. Dazu zählt auch wenn man potentiell gefährliche Hobbies bei Vertragsverhandlung nicht angibt, oder sein Risiko unterversichert.
Ich habe in den Bedingungen meiner Unfallversicherung bei den potentiell gefährlichen Hobbies die Jagd nicht gefunden. Habe natürlich auch nicht im vorauseilenden Gehorsam angegeben dass ich zur Jagd gehe. Hat jemand Erkenntnisse darüber ob die Unfallversicherungen die Jagd als potentiell gefährliches Hobby ansehen ?
Das ist der springende Punkt - es sind ja auch Leute "mit nem großen Garten" betroffen, die den nur selbst zur Erholung und nicht kommerziell nutzen, da find ich das schon albern. Andererseits, man muss ja auch Geld dafür bezahlen, dass es auf dem eigenen Grundstück regnet...Ich habe das als Kleingrundstückbesitzer betrachtet, nicht als Jagdpächter.
Davon abgesehen steigen die Beiträge exorbitant, ohne das ich irgendetwas davon habe. Und NEIN ich brauche keine Vollkaskozwangsverwaltung, deren Selbstzweck lediglich die eigene Existenz bzw. Überbürokratisierung ist.
Zwar werde ich als Unternehmer eingestuft, aber nur wenn es der Verwaltung passt. Will ich gemäss §35BauGB einen Schuppen im Aussenbereich bauen, geht dies auf einmal nicht mehr...
Da muss aber der Gesetzgeber ran. Eine Sozialversicherung muss und wird das an Beiträgen beitreiben, was in ihre Zuständigkeit fällt.aber diese seltsamen büroktratischen Stilblüten (siehe Garten) etc..gehören eingehegt...
Da muss aber der Gesetzgeber ran. Eine Sozialversicherung muss und wird das an Beiträgen beitreiben, was in ihre Zuständigkeit fällt.
Genau das ist der Punkt. Wenn ich in meinem Wald Brennholz fälle, bin ich versichert, wenn ich das dann zuhause auf der Kreissäge ofenfertig mache, nicht. Im Gegensatz zu jedem Landwirt, der es auf seiner Hofstelle kleinmacht. Dafür darf ich mehr Beitrag zahlen, als aus dem Wald nachhaltig zu verdienen ist. Das kann's nicht sein.Ich habe das als Kleingrundstückbesitzer betrachtet, nicht als Jagdpächter.
Davon abgesehen steigen die Beiträge exorbitant, ohne das ich irgendetwas davon habe. Und NEIN ich brauche keine Vollkaskozwangsverwaltung, deren Selbstzweck lediglich die eigene Existenz bzw. Überbürokratisierung ist.
Zwar werde ich als Unternehmer eingestuft, aber nur wenn es der Verwaltung passt. Will ich gemäss §35BauGB einen Schuppen im Aussenbereich bauen, geht dies auf einmal nicht mehr...
Sorry, das ist kein vorauseilender Gehorsam, sondern Dummheit. Im Gegenteil, Jagd sollte extra erwähnt werden oder ich lass es mir schriftlich bestätigen, dass diese eingeschlossen ist. Sonst ist doch die Versicherung für die Katz, wenn was passiert...Ich habe in den Bedingungen meiner Unfallversicherung bei den potentiell gefährlichen Hobbies die Jagd nicht gefunden. Habe natürlich auch nicht im vorauseilenden Gehorsam angegeben dass ich zur Jagd gehe. Hat jemand Erkenntnisse darüber ob die Unfallversicherungen die Jagd als potentiell gefährliches Hobby ansehen ?
Auch von mir sorry, aber ich habe in den Bedingungen meiner Unfallversicherung nirgendwo gefunden dass die Jagd ausgeschlossen ist. Bei den Extremsportarten die ausgeschlossen sind standen: Bergsteigen, Drachenfliegen, Bungee-Jumping, etc.Sorry, das ist kein vorauseilender Gehorsam, sondern Dummheit. Im Gegenteil, Jagd sollte extra erwähnt werden oder ich lass es mir schriftlich bestätigen, dass diese eingeschlossen ist. Sonst ist doch die Versicherung für die Katz, wenn was passiert...
Und: Die "Dummheit" welche Du mir unterstellst interpretiere ich wohlwollend als "gut gemeint".