ist das Delaborieren von Munition grundsätzlich für WL erlaubt?

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Vor etwa 2-3 Wochen hat hier ein Forist ( ich finde den Post nicht mehr ) angedeutet,
dass das Delaborieren von Munition für einen Wiederlader nicht ohne eine entsprechende Eintragung möglich ist!
Daraufhin habe ich bei meiner Behörde nachgefragt und eine Antwort erhalten ( siehe Anhang ).
Daraus lese ich: Wenn die Formulierung "Umgang".... enthalten ist, oder Wiederverwenden eingetragen ist, gibt es keine Probleme.
Eine genaue Vorgabe dafür ist nicht vorhanden!
Ich wollte mich auch nur einmal vergewissern, das man mir beim Delaborieren keinen Strick drehen kann, was in der heutigen Zeit ganz schnell passieren kann!
D.T.
 

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Weiss Jemand was du in deinem Keller machst? Aber davon abgesehen, darfst Du ein Geschoss in eine Hülse stecken, darfst du es wohl auch wieder herausnehmen. Warum fragst du sowas bei der Behörde? Willst du die auf was aufmerksam machen, oder ist das wieder ein Beispiel von deutschem vorauseilendem Gehorsam.
 
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Warum fragst du sowas bei der Behörde?
Ich habe bei der Behörde nachgefragt, weil es mir pers. ein Anliegen war und ein Forist geschrieben hat, dass das Delaborieren eine besondere Eintragung bedarf. Selbst der SB musste ja nachfragen, weil die rechtl. Situation nicht bekannt ist.
D.T.
 
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Nach was hast Du denn jetzt gefragt?
Delaborieren von selbst zuvor handgeladener Munition oder von Fabrikmunition?
 
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Da wäre jetzt wirklich der ursprüngliche Post interessant.

Was hat es mit der Erlaubnis zum Wiederladen auf sich? In unserem Fall die nicht gewerbsmäßige Herstellung von Munition und die Berechtigung entsprechendes Pulver zu beziehen. In diesem Kontext ist Delaborieren eine Tätigkeit wie Hülsen kürzen, zündern oder Geschoss setzen. Was müsste man sonst mit Patronen machen die z.B. Überdruckanzeichen haben, dem Kampfmittelräumdienst übergeben :ROFLMAO:

Hatte der vielleicht etwas über das Delaborieren von Patronen geschrieben die z.B. unters KWKG fallen?!
 
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Hatte der vielleicht etwas über das Delaborieren von Patronen geschrieben die z.B. unters KWKG fallen?!
nein, es war normale Mun, ob wiedergel. oder Fabrikm. weiß ich nicht mehr.
Es ging mir nur um den einen Satz, das man zum delaborieren eine Eintragung braucht, was sich nun offensichtlich als falsch heraus gestellt hat.
D.T.
 
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Das heisst, uU ist nur "heisses Delaborieren" zulässig, also "mexikanisch abmunitionieren"? Das sind ja böse Fallen, in die man tappen könnte.
 
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Weils verboten ist wird in jedem besseren Wiederladekurs auch Werkzeug fürs delaborieren und seine Benutzung vorgestellt. Logisch. :rolleyes:
Du musst das gewonnene TPL entsorgen, also ab ins Blumenbeet, z.B.
 

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