ist das Delaborieren von Munition grundsätzlich für WL erlaubt?

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ich habe da auch diese Beschränkung im WL Schein. Darf also nur Laden und Wiederladen. Da jetzt eh eine Verlängerung des der Erlaubnis ansteht, werde ich den Sachbearbeiter bitte dies auf delaborieren von "Munition" zu erweitern. Bin ich da dem Goodwill der Behörde ausgeliefert, oder gibt es da was womit ich dies einfordern kann.
 
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ich habe da auch diese Beschränkung im WL Schein. Darf also nur Laden und Wiederladen. Da jetzt eh eine Verlängerung des der Erlaubnis ansteht, werde ich den Sachbearbeiter bitte dies auf delaborieren von "Munition" zu erweitern. Bin ich da dem Goodwill der Behörde ausgeliefert, oder gibt es da was womit ich dies einfordern kann.
Es ist nicht speziell im Sprengstoffgesetz festgehalten, ( siehe meinen Anhang im 1.Post ). Deswegen den SB bitten die Erweiterung einzutragen!
D.T.
 
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Jetzt nochmal,
Meine selbst geladene Munition darf ich delaborieren? (y)
Fabrikpatronen oder sonst wie gefundene Patronen (auf dem Papier) nicht?!

Ich sehe das jetzt kein Problem oder Handlungsbedarf.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Jetzt nochmal,
Meine selbst geladene Munition darf ich delaborieren? (y)
Fabrikpatronen oder sonst wie gefundene Patronen (auf dem Papier) nicht?!

Ich sehe das jetzt kein Problem oder Handlungsbedarf.
Nach meinem jetzigen Kenntnisstand ist es egal.
Wenn Du WL bist und die entsprechenden "Worte" im Erlaubnisschein hast, kannst Du ohne weiteres auch "alte" Mun gesetzeskonform entsorgen.
D.T.
 
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wird NICHT zwischen Fabrikm. & WL-Mun. unterschieden!
Falsch.

Es gibt einen Unterschied zwischen "Wiedergewinnen" und "Gewinnen".
Dir ist eine völlig richtige Auskunft zum WIEDERgewinnen erteilt worden.

Was Du wiedergewinnst hattest Du schon vorher als "Erwerb" in Deinem Büchlein stehen.
Was Du gewinnst ist Bestand (egal wie lang) in Deinem Pulvervorrat - ohne dass der dokumentiert wäre.

Mit dem Gewinnen von Pulver haben sich nach dem Krieg ganze Firmen gegründet. Die beiden verschiedenen 4895 Pulver sind so entstanden.
 
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Falsch.

Es gibt einen Unterschied zwischen "Wiedergewinnen" und "Gewinnen".
Dir ist eine völlig richtige Auskunft zum WIEDERgewinnen erteilt worden.

Was Du wiedergewinnst hattest Du schon vorher als "Erwerb" in Deinem Büchlein stehen.
Was Du gewinnst ist Bestand (egal wie lang) in Deinem Pulvervorrat - ohne dass der dokumentiert wäre.

Mit dem Gewinnen von Pulver haben sich nach dem Krieg ganze Firmen gegründet. Die beiden verschiedenen 4895 Pulver sind so entstanden.
Unbelehrbar:unsure:(n)(n)
Halt Dich doch einfach raus!!
D.T.
 
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Deshalb meine Frage,
wenn ich im Rahmen meiner Wiederladeerlaubnis MEINE Patronen delaborieren darf ist doch alles gut. Irgendwelche Altpatronen von Lieschen Müller entsorgen muss ich nicht.
 
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Deshalb meine Frage,
wenn ich im Rahmen meiner Wiederladeerlaubnis MEINE Patronen delaborieren darf ist doch alles gut. Irgendwelche Altpatronen von Lieschen Müller entsorgen muss ich nicht.
Es würde nichts dagegen sprechen, Du hat einen WL-Schein, alte Patronen entladen und Pulver entsorgen (Garten/WC etc. ) ist erlaubt.
Wenn Du z. B. eine Waffe mit Mun kaufst, die ein WL geladen hat, Du Dir aber unsicher bzgl. Pulver etc. bist, darfst Du entladen und Pulver vernichten!
D.T.
 
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Unbelehrbar:unsure:(n)(n)
Halt Dich doch einfach raus!!
D.T.
Danke, das Kompliment gebe ich gern zurück. :giggle:

Deine Erlaubnis basiert auf dem Bedürfnis als Jäger.
Das Unbrauchbarmachen von Fabrikmunition siehst Du davon als gedeckt an?

Der nicht erlaubte Erwerb von Sprengstoff ist eine feine Sache. Das Gesetz gibt einen Rahmen von bis zu drei Jahren dafür vor.

Was meinst Du denn wieso man Dir was von "Wiedergewinnen" geschrieben hat? :rolleyes:
Der einzig unbelehrbare hier bist Du schon selber.
 
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Danke, das Kompliment gebe ich gern zurück. :giggle:

Deine Erlaubnis basiert auf dem Bedürfnis als Jäger.
Das Unbrauchbarmachen von Fabrikmunition siehst Du davon als gedeckt an?

Der nicht erlaubte Erwerb von Sprengstoff ist eine feine Sache. Das Gesetz gibt einen Rahmen von bis zu drei Jahren dafür vor.

Was meinst Du denn wieso man Dir was von "Wiedergewinnen" geschrieben hat? :rolleyes:
Der einzig unbelehrbare hier bist Du schon selber.
Ach, lass es einfach, ignoriere mich, dann sparst Du Dir unfachmännische Kommentare und ich weniger Kopfschütteln!:unsure:
D.T.
 
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Es gibt keinen Grund sich von Dir den Mund verbieten zu lassen.
Und erst recht keinen weshalb jemand hier wegen Deiner Ergüsse seine Zuverlässigkeit verspielen sollte.

Wiedergewinnung steht in dem Schreiben das Du selber eingestellt hast
 

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