SVLFG-Wegelagerer, Urteilssammlung

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 9935
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Besten Dank für die Rückinfo 👍, auch wenn der letzte Satz bereits wieder Hintertürchen offen lässt 😉.

Dieser Satz ist kein Hintertürchen, sondern existentielle Voraussetzung für das Vorliegen eines BG-Versicherten Unfalles im Jagdrevier.
Deine Meinung zur Sache ist genau so unmaßgeblich ,wie meine. Der ganze Faden hier zeigt doch einmal mehr,daß die Leistungen der BG in Sachen Jagd irgendwo in den Sternen stehen und nicht nachvollziehbar sind. Ich hatte weiter oben mal meine jährlichen Beiträge an die Truppen nach Ermächtigungen aufgeschlüsselt.Ich bin Waldbesitzer,EJ-Inhaber,Jäger 2er EJagden ,Jagdpächter(Mitpächter) einer Genossenschaftsjagd und Vors. derer JG.Und für alles muß berubelt werden.

Falsch, sind in den Versicherungsbedingungen klar definiert.
 
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Na klar, wer kennt es nicht ?
Reparatur und Freischneiden etc. von Hochsitzen werden doch grundsätzlich in wildfremden Revoeren und ohne jeden Bezug zur Jagdausübung rein zwecks allgemeiner Freizeitbeschäftigung vorgenommen.

Echt ????????????????????????????
In wildfremden Revieren allgemeine Freizeitbeschäftigung verrichten? :sleep:
 
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Na klar, wer kennt es nicht ?
Reparatur und Freischneiden etc. von Hochsitzen werden doch grundsätzlich in wildfremden Revoeren und ohne jeden Bezug zur Jagdausübung rein zwecks allgemeiner Freizeitbeschäftigung vorgenommen.
Da ist ein zeitlicher Zusammenhang gemeint.
Weiter vorne wurde es auch schon richtig geschrieben. Vor allem das Mitführen der Waffe gilt als Indiz das die Handlung während der man verunfallt ist Teil der Jagdausübung und damit Freizeitgestaltung des Begehers/Jagdgastes war.
Heißt also:
Mit dem Gewehr auf dem Ansitz noch schnell ein paar Äste um den Sitz weggeschnitten und dabei vom Sitz gefallen = kein BG-Unfall.

Ohne Gewehr mit dem Beständer beim Sitze ausschneiden im Frühjahr und dabei von der Leiter gefallen = BG-Unfall

Man merkt sich also als Begeher/Jagdgast: Gewehr daheim lassen und bestenfalls unter der Aufsicht des Beständers arbeiten, schon ist Versicherungsschutz gegeben.

Wo Licht ist, ist aber auch Schatten.
Den Beständern muss dabei aber auch klar sein, dass sie dann als Unternehmer auftreten und der vollen Fürsorgepflicht unterliegen. Heißt: Sicherheitsschuhe und übrige PSA muss vorhanden sein und müsste ggf. sogar den Mitarbeitenden gestellt werden. Arbeiten in der Höhe ohne geeignete Absturzsicherung sowieso verboten. Das übliche Hämmern außen an der Kanzel von der Leiter würde ich als Pächter dann lieber nicht delegieren. Bei fahrlässig verursachten Unfällen würde die BG die Betriebshaftpflicht des Beständers in Regress nehmen können. Seitens der Staatsanwaltschaft kann den Jagdunternehmer natürlich noch mehr Unheil drohen wenn es ernsthaftes passiert.
 
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Entscheidend ist der Auftrag des JAB. Tödlich sind die Fälle, in denen der eifrige (an sich lobenswert) Begeher auf eigene Faust und mit eigenem Werkzeug die von ihm für ausbesserungswürdig befundenen Sitze repariert. Das wird als unternehmerähnliche Tätigkeit angesehen.
 
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Fazit für mich aus den ganzen Beiträgen: Wenn die BG zahlen soll, wird sie, wie alle anderen Versicherungen auch sich erst mal quer stellen und alle möglichen Obliegenheiten und Hintergründe erfragen und sich belegen lassen. Als Pächter hängt man dann immer irgendwie am Fliegenfänger dieser Konsorten. Also: Am besten Unfälle möglichst vermeiden. Sonst droht immer Ärger.
 
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Fazit für mich aus den ganzen Beiträgen: Wenn die BG zahlen soll, wird sie, wie alle anderen Versicherungen auch sich erst mal quer stellen und alle möglichen Obliegenheiten und Hintergründe erfragen und sich belegen lassen. Als Pächter hängt man dann immer irgendwie am Fliegenfänger dieser Konsorten. Also: Am besten Unfälle möglichst vermeiden. Sonst droht immer Ärger.
Exakt. Eine Eigenschaft haben sämtliche Versicherungen gemeinsam und zwar die, dass sie nicht zahlen werden wenn sie nicht zahlen müssen.
Dennoch würde ich erfahrungsgemäß die Zahlungsbereitschaft der gesetzlichen gegenüber der privaten Unfall-Versicherungen als geradezu sensationell beschreiben.

Ausserdem hat man hat mit der BG den Vorteil, dass sie zunächst mal alles an Heilbehandlungen durchzieht was in Frage kommt. Die Fragerei kommt dann im Nachgang, zunächst in Form von Fragebögen. Wenn sich dabei herausstellt, dass es gar kein BG-Fall war, dann werden die Rechnungen eben an die Krankenkasse weitergereicht.
Die Mühlen in der BG, einer Quasi-Behörde, mahlen aber so langsam, zu dem Zeitpunkt hat man schon die bestmögliche Erst-Behandlung etc. genossen bevor überhaupt was festgestellt werden kann.
Als Privatperson zahlt man so oder so nicht die Zeche auch wenn man anfangs irrtümlich angibt, dass es sich um einen BG-Unfall gehandelt hat. Daher bei Jagdunfällen (aber auch Forstunfällen o.ä.) immer erstmal im guten Glauben angeben, dass es ein BG-Fall ist und die Klärung den Profis überlassen.
Andersherum ist es nämlich dümmer. Dann bekommt man die Krankenkassen-Sparbehandlung und wenn sich im Nachhinein doch noch herausstellt es wäre ein BG-Fall gewesen, dann ist der Zug für aufwändigere Behandlungen ggf. schon abgefahren.
 

z/7

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Das ist genau die eine große Lehre, die ich auch schon gezogen habe.
 

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