Deutschland Jagdgast mit Schriftstück statt Begehungsschein

Registriert
6 Jan 2017
Beiträge
2.598
Hallo,

wenn lt. Pachtvertrag z.B. nur je ein entgeltlicher und ein unentgeltlicher Begehungsschein vergeben werden darf, aber diese bereits vergeben sind, wie würdet ihr dann einen weiteren Jäger berechtigt und unbegleitet in eurem Revier jagen lassen?

Kann man ihm ein Schriftstück ausstellen, dass er 10 Füchse und 20 Waschbären sowie 3 Kitze, zwei Schmalrehe, einen reifen Rehbock etc. frei hat und mit der Erlaubnis des nicht im Revier wohnenden JAB unterwegs ist?

Wäre dies möglich? Quasi ein erweiterter Einzelabschuss? Oder ist nur ein Einzelabschuss möglich via Schriftstück mit Datum von bis der Möglichkeit der Erlegung?

Wie ist es, wenn für ein solches Schriftstück Geld verlangt wird? Ist das rechtlich okay? Der Jäger hat natürlich weniger Sicherheit als bei einem entgeltlichen Begehungsschein.

Oder ist es doch eigentlich ein entgeltlicher Begehungsschein der den Anschein eines Einzelabschusses erzeugt, jedoch gegen den Pachtvertrag verstößt, nicht ausgestellt werden darf und dem betroffenen Jäger somit auch keine Sicherheit bei einer Kontrolle durch eine Ordnungsbehörde gibt, denn im Grundsatz ist das Schriftstück somit ungültig?

Wäre um eure Rückmeldung dankbar.

Beste Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
31 Aug 2009
Beiträge
8.005
.........

Kann man ihm ein Schriftstück ausstellen, dass er 10 Füchse und 20 Waschbären sowie 3 Kitze, zwei Schmalrehe, einen reifen Rehbock etc. frei hat und mit der Erlaubnis des nicht im Revier wohnenden JAB unterwegs ist?

Wäre dies möglich? Quasi ein erweiterter Einzelabschuss? Oder ist nur ein Einzelabschuss möglich via Schriftstück mit Datum von bis der Möglichkeit der Erlegung?

.........
Das ist doch dann ein Begehungsschein.
 
Registriert
5 Jul 2012
Beiträge
2.403
Kommt auf die Formulierung im Pachtvertrag an, was als Begehungsschein verstanden wird. In der Regel eine zeitlich befristete Jagderlaubnis. Und was Du schreibst, klingt sehr danach.

Ich nenne mal den nicht auf Dauer ausgelegten Einzelabschuss oder ein Schriftstück für einen Sammelansitz an einem Tag als Gegenbeispiel (Jagdgast).

So klingt mir das ziemlich nach einem Versuch, die Vereinbarung im Pachtvertrag zu umgehen. Finde ich nicht gut und nicht ehrlich. Meine Meinung.
 
Registriert
5 Apr 2019
Beiträge
2.841
Hallo,

wenn lt. Pachtvertrag z.B. nur je ein entgeltlicher und ein unentgeltlicher Begehungsschein vergeben werden darf, aber diese bereits vergeben sind, wie würdet ihr dann einen weiteren Jäger berechtigt und unbegleitet in eurem Revier jagen lassen?

Kann man ihm ein Schriftstück ausstellen, dass er 10 Füchse und 20 Waschbären sowie 3 Kitze, zwei Schmalrehe, einen reifen Rehbock etc. frei hat und mit der Erlaubnis des nicht im Revier wohnenden JAB unterwegs ist?

Wäre dies möglich? Quasi ein erweiterter Einzelabschuss? Oder ist nur ein Einzelabschuss möglich via Schriftstück mit Datum von bis der Möglichkeit der Erlegung?

Wie ist es, wenn für ein solches Schriftstück Geld verlangt wird? Ist das rechtlich okay? Der Jäger hat natürlich weniger Sicherheit als bei einem entgeltlichen Begehungsschein.

Oder ist es doch eigentlich ein entgeltlicher Begehungsschein der den Anschein eines Einzelabschusses erzeugt, jedoch gegen den Pachtvertrag verstößt, nicht ausgestellt werden darf und dem betroffenen Jäger somit auch keine Sicherheit bei einer Kontrolle durch eine Ordnungsbehörde gibt, denn im Grundsatz ist das Schriftstück somit ungültig?

Wäre um eure Rückmeldung dankbar.

Beste Grüße
Das einfachste, mit der Jagdgenossenschaft reden und sich einen weiteren BGS genehmigen lassen.
 
Registriert
30 Dez 2016
Beiträge
3.081
Kommt auf die Formulierung im Pachtvertrag an, was als Begehungsschein verstanden wird. In der Regel eine zeitlich befristete Jagderlaubnis.
Ich kenne kaum "befristete" Begehungsscheine, außer vielleicht im ersten Jahr, wenn Pächter und Begeher sich erst "beschnuppern" wollen.
Bei uns in der Gegend gelten die Scheine in der Regel "... bis auf weiteres", also bis Widerruf seitens der Pächter, Kündigung durch Begeher oder Pächterwechsel.
 
Registriert
6 Jan 2017
Beiträge
2.598
Vielen Dank schonmal für eure Antworten @Eisbaer1017 @6.5x57R @Conram @äsungsfläche @doa @Bollenfeld

Sehe es auch mit argen Bedenken und befürchte Risiken für beide Seiten. Also für den Pächter als JAB wg. Verstoß gegen den Pachtvertrag und für den Jäger mit rechtlich nicht ausreichender Jagderlaubnis.

Da mag noch gar nicht an einen Jagdhaftpflichtversicherungsfall durch Jagdunfall denken.

Würdet ihr als Jäger so etwas machen, wenn ein JAB euch dies so anbietet, um jagen zu können?
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
31 Aug 2009
Beiträge
8.005
Registriert
30 Dez 2016
Beiträge
3.081
Vielen Dank schonmal für eure Antworten @Eisbaer1017 @6.5x57R @Conram @äsungsfläche @doa @Bollenfeld

Sehe es auch mit argen Bedenken und befürchte Risiken für beide Seiten. Also für den Pächter als JAB wg. Verstoß gegen den Pachtvertrag und für den Jäger mit rechtlich nicht ausreichender Jagderlaubnis.

Da mag noch gar nicht an einen Jagdhaftpflichtversicherungsfall durch Jagdunfall denken.

Würdet ihr als Jäger so etwas machen, wenn ein JAB euch dies so anbietet, um jagen zu können?
Dem Jäger kann es egal sein ob sein Pächter gegen den Vertrag verstößt da das Jagd- und Aneignungsrecht nicht (mehr) bei der Genossenschaft liegt.

Was hat jetzt die Jagdhaftpflicht damit zu tun?

Was ich oder andere tun würden ist irrelevant, deine Entscheidung.

Übrigens: Rechtliche Beratung holt man sich bei einem Anwalt, nicht in einem Forum.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 5659

Guest
Das hat mich noch nie gejuckt was zu der Zahl der Begehungsscheininhaber im Pachtvertrag steht. Ich glaube 2. Bin mir aber nicht sicher. Das Pachtrevier von der Kommune wurde mit dem benachbarten Revier derselben Kommune (Stadt ist Verpächter) bei der letzten Neuverpachtung zusammengelegt und ist nun doppelt so groß. Die Zahl der zulässigen Begehungsscheininhaber hat sich aber nicht verdoppelt. Außerdem grenzt daran eine gepachtete Eigenjagd, bei der ich alleiniger Pächter bin. Da steht glaub ich nichts drin zu der Zahl der Begehungsscheine. oder doch? ich weiß es nicht auswendig.

Wir sind eine gute Truppe mit deutlich mehr als 2 Begehern. Ich glaube es sind mittlerweile 7oder 8. Wir bejagen gemeinsam beide Reviere. Und? Wir haben einen eigenen Modus gefunden wie der Begeher an den Jagdbetriebskosten und Wildschäden beteiligt wird. Dafür darf er das geschossenen Wild behalten. Eine sehr faire Lösung. Welche zur Bedingung hat, dass nur langjährige Begeher mit freundschaftlichem Kontakt und ungetrübter Vertrauensbasis bei uns tätig werden.

Ich bin mir sicher, ich habe das o.k. für dieses Vorgehen beim Verpächter. Auch ohne Nachfrage. Schließlich wurde das vormalig eigenständige "kommunale" Revier dem Unserigen zugeschlagen weil die Wildschäden überhand nahmen und die Jagdgenossen revoltierten. Jetzt höre ich von überall anerkennede Stimmen: "Ihr macht das super", oder "Es ist viel besser geworden" usw.

Jetzt war es bereits das 3. Mal ( 2 weitere sind in der Pipeline) das Kinder von Pächtern oder Begehern den Jagdschein machen. Sollen die nur mit Papa raus? Oder sollen die finanziell beteiligt werden, auch wenn die in 2 Jahren zum Studium abrauschen?

Das genaue befolgen der genannten Zahl der Begehungsscheine im Pachtverttrag ist nicht praxistauglich. Ich als Pächter übernehme für etliche Jahre die Verantwortung für ein Revier. Und damit für die Art wie gejagt wird. Sowie für die Wildschäden. Da erwarte ich einen gewissen Freiraum in der Art und Weise, wie ich das organisiere.

Die Zeiten der reinen Rehwildreviere mit der Sorge, dass zuviele Begehungsscheine ausgegeben werden und Raubbau am Rehbestand betrieben wird sind in Zeiten der Schweineschwemme, ASP und "Klimawalddiskussion" vorbei.

Was wie oben gesagt sicher auch die Jagdgenossen so sehen. Nur muß ich ja keine schlafenden Hunde wecken. Ich mache es wie sonst auch im Leben: So wie ich es für richtig halte.
 
Registriert
30 Dez 2016
Beiträge
3.081
Das hat mich noch nie gejuckt was zu der Zahl der Begehungsscheininhaber im Pachtvertrag steht.
...
Das genaue befolgen der genannten Zahl der Begehungsscheine im Pachtverttrag ist nicht praxistauglich.
...
Was wie oben gesagt sicher auch die Jagdgenossen so sehen. Nur muß ich ja keine schlafenden Hunde wecken. Ich mache es wie sonst auch im Leben: So wie ich es für richtig halte.
Warum hast Du den Vertrag dann so unterschrieben?
 
Registriert
6 Jan 2017
Beiträge
2.598
Dem Jäger kann es egal sein ob sein Pächter gegen den Vertrag verstößt da das Jagd- und Aneignungsrecht nicht (mehr) bei der Genossenschaft liegt.

Was hat jetzt die Jagdhaftpflicht damit zu tun?

Wenn der Pächter durch den Pachtvertrag jedoch keine weitere Jagderlaubnis in Form eines "beschriebenenen Schriftstücks" eher entgeltlichen Begehungsscheins ausstellen kann, handelt dann der nun damit jagende Jäger ohne Erlaubnis?

Er hätte dann doch nicht ohne Begleitung jagen dürfen?, weil er maximal Jagdgast sein kann?

Ein findiger Jagdgenosse könnte dem Jäger einen Strick daraus drehen, wenn er weiß welche Jäger über die zwei Bergungsscheine verfügen?

Oder wäre das nur ein Problem für den Pächter wg. dem Pachtvertragsverstoß?

Das war lediglich ein zusätzlicher Gedanke mit der Versicherung:
Wenn der Jäger nicht alleine jagen
darf, was wäre dann bei einem Jagdunfall?
 
Registriert
30 Dez 2016
Beiträge
3.081
Wenn der Pächter durch den Pachtvertrag jedoch keine weitere Jagderlaubnis in Form eines "beschriebenenen Schriftstücks" eher entgeltlichen Begehungsscheins ausstellen kann, handelt dann der nun damit jagende Jäger ohne Erlaubnis?

Er hätte dann doch nicht ohne Begleitung jagen dürfen?, weil er maximal Jagdgast sein kann?

Ein findiger Jagdgenosse könnte dem Jäger einen Strick daraus drehen, wenn er weiß welche Jäger über die zwei Bergungsscheine verfügen?

Oder wäre das nur ein Problem für den Pächter wg. dem Pachtvertragsverstoß?

Das war lediglich ein zusätzlicher Gedanke mit der Versicherung:
Wenn der Jäger nicht alleine jagen
darf, was wäre dann bei einem Jagdunfall?
Lass es einfach!
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
125
Zurzeit aktive Gäste
669
Besucher gesamt
794
Oben