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Hallo,
wenn lt. Pachtvertrag z.B. nur je ein entgeltlicher und ein unentgeltlicher Begehungsschein vergeben werden darf, aber diese bereits vergeben sind, wie würdet ihr dann einen weiteren Jäger berechtigt und unbegleitet in eurem Revier jagen lassen?
Kann man ihm ein Schriftstück ausstellen, dass er 10 Füchse und 20 Waschbären sowie 3 Kitze, zwei Schmalrehe, einen reifen Rehbock etc. frei hat und mit der Erlaubnis des nicht im Revier wohnenden JAB unterwegs ist?
Wäre dies möglich? Quasi ein erweiterter Einzelabschuss? Oder ist nur ein Einzelabschuss möglich via Schriftstück mit Datum von bis der Möglichkeit der Erlegung?
Wie ist es, wenn für ein solches Schriftstück Geld verlangt wird? Ist das rechtlich okay? Der Jäger hat natürlich weniger Sicherheit als bei einem entgeltlichen Begehungsschein.
Oder ist es doch eigentlich ein entgeltlicher Begehungsschein der den Anschein eines Einzelabschusses erzeugt, jedoch gegen den Pachtvertrag verstößt, nicht ausgestellt werden darf und dem betroffenen Jäger somit auch keine Sicherheit bei einer Kontrolle durch eine Ordnungsbehörde gibt, denn im Grundsatz ist das Schriftstück somit ungültig?
Wäre um eure Rückmeldung dankbar.
Beste Grüße
wenn lt. Pachtvertrag z.B. nur je ein entgeltlicher und ein unentgeltlicher Begehungsschein vergeben werden darf, aber diese bereits vergeben sind, wie würdet ihr dann einen weiteren Jäger berechtigt und unbegleitet in eurem Revier jagen lassen?
Kann man ihm ein Schriftstück ausstellen, dass er 10 Füchse und 20 Waschbären sowie 3 Kitze, zwei Schmalrehe, einen reifen Rehbock etc. frei hat und mit der Erlaubnis des nicht im Revier wohnenden JAB unterwegs ist?
Wäre dies möglich? Quasi ein erweiterter Einzelabschuss? Oder ist nur ein Einzelabschuss möglich via Schriftstück mit Datum von bis der Möglichkeit der Erlegung?
Wie ist es, wenn für ein solches Schriftstück Geld verlangt wird? Ist das rechtlich okay? Der Jäger hat natürlich weniger Sicherheit als bei einem entgeltlichen Begehungsschein.
Oder ist es doch eigentlich ein entgeltlicher Begehungsschein der den Anschein eines Einzelabschusses erzeugt, jedoch gegen den Pachtvertrag verstößt, nicht ausgestellt werden darf und dem betroffenen Jäger somit auch keine Sicherheit bei einer Kontrolle durch eine Ordnungsbehörde gibt, denn im Grundsatz ist das Schriftstück somit ungültig?
Wäre um eure Rückmeldung dankbar.
Beste Grüße
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