Deutschland Jagdgast mit Schriftstück statt Begehungsschein

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Hallo,

wenn lt. Pachtvertrag z.B. nur je ein entgeltlicher und ein unentgeltlicher Begehungsschein vergeben werden darf, aber diese bereits vergeben sind, wie würdet ihr dann einen weiteren Jäger berechtigt und unbegleitet in eurem Revier jagen lassen?
...
Nein. Aus welchen Gründen sollte man gegen einen geltenden Pachtvertrag handeln und vertragsbrüchig werden?

Hätte ich das Bedürfnis, würde ich zuerst klare Fronten bei den Jagdgenossen schaffen und eine Erweiterung des Pachtvertrages anstreben.
In der geschilderten Konstellation riecht es nach Ärger für den x.en Jäger, der ja fremden Grund und Boden der Jagdgenossen betritt und ein de facto ein nicht gepachtetes Jagdrecht ausübt.

Mache Handlungen sind schon von Grund auf unverständlich. Pachtvertrag ist Pachtvertrag!
 
G

Gelöschtes Mitglied 5659

Guest
Warum hast Du den Vertrag dann so unterschrieben?
Tja, weil ich es zum damaligen Zeitpunkt für richtig hielte. Die Zahl der Begeher hat sich mit der Zahl der Schweine erhöht. Und mit zunehmender Fläche der Jagd. Man muß nicht alles kleinteilig regeln. Wenn ich auf 6 Begeher bestanden hätte bei der letzten Neuverpachtung, so hätte ich das wortreich sicher durchbekommen. Ich kann meine Vorstellungen in der Regel gut begründen. Und dann? Dann hätte ich beim 7. Begeher gegen mein eigenes Verhandlungsergebnis verstoßen.

So kann ich im Bedarfsfall argumentieren, dass die Zahl 2 historisch ist und beim Verpächter schlechterdings versäumt wurde, diese den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Zumal die Intention des Verpächters (zeitgemäße Jagd durch örtliche Jäger mit spürbarer Regulierung des Schalenwildes) mit meinem Vorgehen konform geht.

Im übrigen gab es mit Einführung des Euros sehr ernstzunehmende Kritiker einer gemeinsamen Währung. Diese sahen zahlreiche Probleme bis hin zu einer supranationalen Vergemeinschaftung von Schulden. Die wurden alle abgebügelt mit Verweis auf die Maastrichter Verträge. Diese gelten weiterhin. Nur hält sich keiner dran. Und die Schuldenunion wurde trotz Gültigkeit diese Maastrichter Verträge vergangene Woche im Bundestag durchgewunken.

Und ich soll meinem Sohn sagen " Du kannst leider heut Abend nicht alleine raussitzen weil in meinem Pachtvertrag steht: "Nur 2 Begehungsscheine". Und die sind schon vergeben. Also wirklich! Im Leben nicht!
 
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G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Vielen Dank schonmal für eure Antworten @Eisbaer1017 @6.5x57R @Conram @äsungsfläche @doa @Bollenfeld

Sehe es auch mit argen Bedenken und befürchte Risiken für beide Seiten. Also für den Pächter als JAB wg. Verstoß gegen den Pachtvertrag und für den Jäger mit rechtlich nicht ausreichender Jagderlaubnis.

Da mag noch gar nicht an einen Jagdhaftpflichtversicherungsfall durch Jagdunfall denken.

Würdet ihr als Jäger so etwas machen, wenn ein JAB euch dies so anbietet, um jagen zu können?
Er stellt dir eine Jagderlaubnis, aus die er nicht ausstellen darf laut Pachtvertrag.(in meinem Pachtvertrag wurde dieser Passus gestrichen da ich als Pächter der einzige bin der Entscheidet wer bei mir Jagd ich würde mich da nie bevormunden lassen das aber nur am Rande.)
Der Inhaber der Jagderlaubnis hat nix zu befürchten für ihn ist alles im grünen Bereich dem Aussteller kann es allerdings die Pacht kosten.
Also, wenn dir einer sowas anbiete ist das für dich unproblematisch.
 
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Das ist jetzt des Pudels Kern:

Hat der neu im Revier jagende Jäger mit dem Schriftstück irgendein Problem zu erwarten?

Einige raten hier von der Konstellation ab, andere geben grünes Licht.
 
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Ich staune und stelle mir vor, diejenigen, die hier vertragliche Bestimmungen dermaßen freihändig auslegen, würden selbst einmal auf derartiges Verhalten treffen. Was wäre dann?
In meinem Umfeld, ob unter den Pächern oder der Jagdgenossenschaf käme nur eines in Betracht: Tschüß!
Das wichtigste und allerwichtigste bei der Jagdausübung ist Ehrlichkeit und Vertrauen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Wir hatten in der ersten Pachtperiode die Klausel im Vertrag das jede Jagderlaubnis von der Jagdgenossenschaft unterschrieben werden muß.
Dieser Mangel wurde von mir reklamiert und bei der Pachtverlängerung abgestellt da einfach zu aufwendig und nicht praktikabel.
Ich habe häufiger auch Gäste im Revier die bekommen von mir eine Jagderlaubnis zeitlich begrenzt, wenn ich oder mein Jagdaufseher nicht im Revier sind.
Da wir 2 Pächter sind aber das Revier intern geteilt ist haben mein Mitpächter und ich uns gegenseitig bevollmächtigt Jagderlaubnisscheine jeweils im Auftrag des anderen auszustellen.
 
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Das ist jetzt des Pudels Kern:

Hat der neu im Revier jagende Jäger mit dem Schriftstück irgendein Problem zu erwarten?

Einige raten hier von der Konstellation ab, andere geben grünes Licht.
Also entweder glaubst Du endlich mal den hier mehrfach gesgtem ("Der Scheininhaber ist rechtlich abgesichert, Pächter und Genossenschaft haben evtl. ein Problem") oder Du holst Dir eine echte Rechtsberatung oder Du verabschiedest Dich von dem Gedanken in diese Sache einzusteigen aber stell doch nicht jedes mal nach einer Antwort die selbe Frage erneut.
 
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entliehen beim Wettbewerber:

UNENTGELTLICHE MÜNDLICHE JAGDERLAUBNIS​

Dies ist eine Gefälligkeit seitens der Revierinhaber. Da der Jagdgast seine Jagderlaubnis gegenüber den Kontrollorganen (Jagdschutz, Polizei) nicht vorzeigen kann, darf in diesem Fall der Jagdgast die Jagd nur in Begleitung des Jagdausübungsberechtigten oder des bestätigten Jagdaufsehers ausüben. Die Begleitperson muss nicht zwingend am Hochsitz daneben sitzen, aber zumindestens im Revier mit anwesend sein. Die mündliche Jagderlaubnis ist immer unentgeltlich und nur für einzelne Ansitze oder Abschüsse geeignet.
 
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Also die Jagdgenossenschaft stellt jeden Tag das Revier ab und kontrollier wer da wie/wo/wann zur Jagd rausgeht!?

Da ich viel draußen bin bekomme ich es schon hin und wieder mal mit, wenn fremde Autos beim Nachbarn herumfahren, aber wer sagt, dass ein BGS’ler nicht 2/3/4 Autos hat mit denen er zur Jagd fahren kann.
 

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