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Nein. Aus welchen Gründen sollte man gegen einen geltenden Pachtvertrag handeln und vertragsbrüchig werden?Hallo,
wenn lt. Pachtvertrag z.B. nur je ein entgeltlicher und ein unentgeltlicher Begehungsschein vergeben werden darf, aber diese bereits vergeben sind, wie würdet ihr dann einen weiteren Jäger berechtigt und unbegleitet in eurem Revier jagen lassen?
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Hätte ich das Bedürfnis, würde ich zuerst klare Fronten bei den Jagdgenossen schaffen und eine Erweiterung des Pachtvertrages anstreben.
In der geschilderten Konstellation riecht es nach Ärger für den x.en Jäger, der ja fremden Grund und Boden der Jagdgenossen betritt und ein de facto ein nicht gepachtetes Jagdrecht ausübt.
Mache Handlungen sind schon von Grund auf unverständlich. Pachtvertrag ist Pachtvertrag!