Diese letzte "Nacht-und-Nebel" Änderung des WaffG (Gesundheitsamt) ist eine Grundlage, um ab nächstem Jahr die Zahl der LWB elegant senken zu können, kleines Gastgeschenk an die Grynen Khmer..
Soweit meine Buschtrommeln das richtig sehen, ist - ganz vereinfacht - vorgesehen, daß der LWB eine Bescheinigung entsprechend einer arbeitsmedizinischen Untersuchung vorlegen muss. Beispiel: im öffentlichen Dienst wird zum Führen von Dienst-KFZ eine G25 Untersuchung verlangt. Oder bei Höhenarbeiten die G41 .. und so weiter. Wie genau das für LWB aussehen soll, weiß noch keiner. Es soll aber die körperliche Eignung (z.B. Gleichgewichtssinn, Kondition, Sehvermögen) als auch eine psychologische Komponente (Fragebogen) enthalten sein. Die Kosten trägt der LWB. Es wird eine Bringschuld vor jeder erneuten oder erstmaligen ZÜB sein, ähnlich dem Versicherungsnachweis. Das wird für viele alte Jäger über kurz oder lang das Aus bedeuten, und man kann davon ausgehen, daß die Kriterien von Jahr zu Jahr willkürlich strenger gefasst werden - im worst-case einer künftigen Khmer-Regierung.
Das ist ein derartiger Hammer, daß man es per Überrumpelungstaktik hinter der Abstimmung über das beherrschende Infektionsschutzgesetzes versteckt hat. Mit Erfolg. Man kann nur noch hoffen, daß es zu viele rein organisatorische Hemmnisse für dieses Vorhaben geben wird und es von da scheitert. Was für ein Rattenpack.