Deutschland Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes

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Den VO-Entwurf dazu kennst Du aber schon, oder? Alleine die Möglichkeit, dass der entsprechende Passus im BJG nicht gestrichen ist ist hinreichend Anlass zur Sorge.
Schon richtig, aber über was aufregen, was noch gar nicht abschliessend geklärt ist.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Der DJV will also die unsinnige Zertifizierung von Munition. Das wurde ja schon gelegentlich thematisiert, aber hier steht es nun geschrieben. Diese -sorry- Arschxxxxer. Der DJV vertritt eindeutig nicht die Position der Jägerschaft,
Man will RWS ja auch nicht als Sponsor verlieren 🤣
Wer diesen ganzen Vereinen noch einen Cent;) gibt ist selber schuld
 
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Nebenbei ist die Änderung des waffengesetzes im Kabinett beschlossen worden.
Natürlich nicht die Punkte zur brauchbaren Nutzung von Nachtsichttechnik, sondern die Einbeziehung der Gesundheiutsämter.
Wird uns keinerlei Nutzen bringen, aber die Wartezeiten und die Gebühren erhöhen.
Bravo!
Und was bringt das den Behörden wenn sie die Gesundheitsämter anfragen? Welche Daten werden denn dort vorgehalten? Wer beim Gesundheitsamt gespeichert ist , hat wohl schon erhebliche Probleme, die man wirklich einbeziehen sollte, oder habe ich einen Denkfehler? Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass die dort Dioptrienwerte abfragen...
 
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Die (an das Gesundheitsamt) meldepflichtigen Krankheiten stehen in § 6 Infektionsschutzgesetz und dürften allesamt nicht schön, aber waffenrechtlich irrelevant sein. 🤔


Gut, die Gesundheitsämter sind auch zuständig für Zwangseinweisungen nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz, aber das sollte wohl für 99,999% der Waffenbesitzer irrelevant sein...
 
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Diese letzte "Nacht-und-Nebel" Änderung des WaffG (Gesundheitsamt) ist eine Grundlage, um ab nächstem Jahr die Zahl der LWB elegant senken zu können, kleines Gastgeschenk an die Grynen Khmer..
Soweit meine Buschtrommeln das richtig sehen, ist - ganz vereinfacht - vorgesehen, daß der LWB eine Bescheinigung entsprechend einer arbeitsmedizinischen Untersuchung vorlegen muss. Beispiel: im öffentlichen Dienst wird zum Führen von Dienst-KFZ eine G25 Untersuchung verlangt. Oder bei Höhenarbeiten die G41 .. und so weiter. Wie genau das für LWB aussehen soll, weiß noch keiner. Es soll aber die körperliche Eignung (z.B. Gleichgewichtssinn, Kondition, Sehvermögen) als auch eine psychologische Komponente (Fragebogen) enthalten sein. Die Kosten trägt der LWB. Es wird eine Bringschuld vor jeder erneuten oder erstmaligen ZÜB sein, ähnlich dem Versicherungsnachweis. Das wird für viele alte Jäger über kurz oder lang das Aus bedeuten, und man kann davon ausgehen, daß die Kriterien von Jahr zu Jahr willkürlich strenger gefasst werden - im worst-case einer künftigen Khmer-Regierung.
Das ist ein derartiger Hammer, daß man es per Überrumpelungstaktik hinter der Abstimmung über das beherrschende Infektionsschutzgesetzes versteckt hat. Mit Erfolg. Man kann nur noch hoffen, daß es zu viele rein organisatorische Hemmnisse für dieses Vorhaben geben wird und es von da scheitert. Was für ein Rattenpack.
 
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Bitte erst mal den Änderungsentwurf selber lesen und nicht gleich den Teufel an die Wand malen (nicht falsch verstehen, ich finden den Entwurf alles andere als gut).

Mit der WaffG-Änderung (noch ist es ja "nur" ein Entwurf) soll eingeführt werden, dass die Waffenbehörde beim Gesundheitsamt anfragt, ob dort Tatsachen bekannt sind, die gegen die persönliche Eignung nach § 6 WaffG sprechen könnten.

Das Gesundheitsamt wird auch nicht zur Meldung jedweder Daten verpflichtet, sondern "nur" sofern diese für die pers. Eignung relevant sind (z.B. Zwangseinweisung in eine Psychatrie).

Das bedeutet praktisch: Die Waffenbehörde fragt nach Max Mustermann und das Gesundheitsamt meldet der Waffenbehörde "nichts bekannt" oder eben "relevante Daten vorhanden".

Eine Art pauschale MPU wird damit (jedenfalls noch) nicht eingeführt!

Sofern beim Gesundheitsamt nichts vorliegt, passiert gar nichts (außer, dass es sicherlich noch viel länger dauert, da ja zusätzlich auch noch beim Zollkriminalamt und beim Bundespolizeipräsidium angefragt werden soll. -Fraglich ob zukünftig jeder Jagdschein pünktlich am 01.04. verlängert ist- mit den bekannten Folgen wie Pachtverlust und illegalem Langwaffen-Munitionsbesitz etc. ).

Nur wenn das Gesundheitsamt meldet, dass etwas relevantes vorliegt, geht es weiter. Dann müsste der Betroffenen der Auskunft zustimmen (Entbindung von der Schweigepflicht).

Erst danach erfährt die Waffenbehörde, was das Gesundheitsamt überhaupt relevantes vorliegen hat.

Die Waffenbehörde kann dann z.B. ein (amts)ärztliches Gutachten anfordern.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Nur wenn das Gesundheitsamt meldet, dass etwas relevantes vorliegt, geht es weiter. Dann müsste der Betroffenen der Auskunft zustimmen (Entbindung von der Schweigepflicht).

Das ist wohl nicht richtig. Typisches Beispiel wo Beschwichtigung und Relativierung voll in die Hose gegangen sind.

"...Auf Nachfrage der Redaktion, wie man mit der Schweigepflicht von Ärzten umgehen will, gab eine Sprecherin des BMI an: "In dem am 13.4.2021 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen ist vorgesehen, dass die Gesundheitsämter verpflichtet sind, der zuständigen Waffenbehörde auf Ersuchen Erkenntnisse mitzuteilen, die Bedenken gegen die persönliche Eignung eines Antragstellers bzw. Erlaubnisinhabers begründen. Diese Offenbarungspflicht begründet eine gesetzliche Durchbrechung der ärztlichen Schweigepflicht und somit einen Rechtfertigungsgrund in Bezug auf die Vorschrift des § 203 des Strafgesetzbuchs (Verletzung von Privatgeheimnissen)."..."

Quelle


CdB
 
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