Privater Waffenverkauf - rechtssichere Abwicklung!

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„Wenn ich bei dir was kaufen würde und du willst mehr sehen wie meinen JS sag ich hab ich nicht und brauche ich zum Erwerb auch gar nicht.“

Du kannst gerne bei mir vorbeikommen und mir Deinen Original-JS oder WBK zeigen. Kein Problem. Bei reinen Online-Geschäften bestehe ich auf die Bestätigung der Behörde.

Tja, irgendwie wird mir langsam immer klarer, warum der Gesetzgeber schon überlegt hat, den privaten Waffenverkauf über Internet bzw. ohne persönlichen Kontakt zu verbieten. Wenn hier Leute schon postulieren, dass eine Authentizität- bzw. EWB-Prüfung schon zuviel sei.
 
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Guest
Danke für Eure zahlreichen Antworten.
JS reicht aus, das nehme ich mit.

Auf die Bestätigung der Behörde, dass der JS gültig ist werde ich definitiv nicht verzichten. Ebensowenig auf eine Kopie des Persos, um die (Versand)-Adresse zu bestätigen.

Das Vorgehen nehme ich in die Beschreibung der Auktion mit auf. Wenn ich dadurch 2 potentielle Bieter verliere ist das eben Pech für mich.
 
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„Wenn ich bei dir was kaufen würde und du willst mehr sehen wie meinen JS sag ich hab ich nicht und brauche ich zum Erwerb auch gar nicht.“

Du kannst gerne bei mir vorbeikommen und mir Deinen Original-JS oder WBK zeigen. Kein Problem. Bei reinen Online-Geschäften bestehe ich auf die Bestätigung der Behörde.

Tja, irgendwie wird mir langsam immer klarer, warum der Gesetzgeber schon überlegt hat, den privaten Waffenverkauf über Internet bzw. ohne persönlichen Kontakt zu verbieten. Wenn hier Leute schon postulieren, dass eine Authentizität- bzw. EWB-Prüfung schon zuviel sei.
Die Bestätigung der Behörde kannst du dir bestätigen lassen. Das habe ich dir weiter vorne sogar vorgeschlagen wie das geht. Aber der Perso geht dich nichts an. Adresse steht im Jagdschein und wird bei Übergabe durch den Versender mit dem Perso abgeglichen.
Wenn man Tipps gibt, sollte man den Leuten sagen was benötigt wird und was man, wenn man den will, noch haben möchte.
Aber man sollte es dann dazu schreiben das es seine Meinung ist und nicht so tun als wenn es sein müsste.
Was der Verkäufer in seine Anzeige schreibt ist seine Sache, er kann von mir aus auch darein schreiben das man seine Ehefrau mit zur Übergabe bringen muss, das ist sein gutes Recht das dazu zu schreiben und dadurch gegebenfalls weniger Käufer anzusprechen.
Wenn er aber nichts dazu schreibt zählt nunmehr nur das was im Gesetz steht, nicht mehr und nicht weniger!
 
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„Wenn ich bei dir was kaufen würde und du willst mehr sehen wie meinen JS sag ich hab ich nicht und brauche ich zum Erwerb auch gar nicht.“

Du kannst gerne bei mir vorbeikommen und mir Deinen Original-JS oder WBK zeigen. Kein Problem. Bei reinen Online-Geschäften bestehe ich auf die Bestätigung der Behörde.

Tja, irgendwie wird mir langsam immer klarer, warum der Gesetzgeber schon überlegt hat, den privaten Waffenverkauf über Internet bzw. ohne persönlichen Kontakt zu verbieten. Wenn hier Leute schon postulieren, dass eine Authentizität- bzw. EWB-Prüfung schon zuviel sei.
Hast du ein Problem mit dem verstehen?
Ich habe geschrieben das du als EWB den Jagdschein als Original oder Beglaubigte Kopie vorlegen musst. Alternativ reicht auch ein Foto und ein Anruf bei der Behörde.
Was du in deine Verkaufsanzeige rein schreibst ist deine Sache und wer das Angebot annimmt wird dir das auch vielleicht zuschicken. Es ist aber keine Gesetzliche Vorgabe und daher solltest du dem TS das auch so sagen.
Die EWB wird vom Gesetz gefordert und wenn du den Perso oder irgendwelche Kaufverträge machen oder haben willst ist das deine Sache und inseriert ausser dich und den Käufer niemand.
 
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Warum so erregt @thomas75 , dass Du mir gleich auf zwei Beiträge jeweils zweimal antwortest? Und mich beim zweiten Mal, obwohl ich seitdem nichts mehr geschrieben habe, diffamierst ?

(„Hast du ein Problem mit dem verstehen?“)

Komm runter. Wir haben letzten Endes beide das gleiche geschrieben. Ich hatte Deinen ersten Beitrag nicht gesehen und mich auf das „„Wenn ich bei dir was kaufen würde und du willst mehr sehen wie meinen JS sag ich hab ich nicht und brauche ich zum Erwerb auch gar nicht.“ bezogen.
 
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Zu Nr. 4: Einen extra Kaufvertrag braucht man rechtlich nicht, da der Vertrag schon durch die Auktion zustande kommt (§ 156 BGB).
*Besserwissermodus on *
egun ist wie ebay keine Auktion im rechtlichen Sinne, da der Zeitablauf kein "Zuschlag" im Sinne von 156 ist.
Nichtsdestotrotz kommt nat. ein Kaufvertrag nach 145ff zustande.
*Besserwissermodus off*
 
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Und wenn nun die gewünschte Versandadresse nicht die Adresse im Ausweis ist? zB. da Zweitwohnort, Arbeitsort, etc. pp?

Was soll das bringen?
Hinzu kommt, das Overnite nur an die Person übergibt, an die auch versendet wird und für dich die Ausweiskontrolle vornimmt.
 
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edit admin Tonfall
mein Beitrag ist weg. Verschiedenen Mitgliedern hat er gefallen.

Mein schlimmstes Wort in meinem Beitrag war "Blödsinn" zum Sachverhalt nicht als Beleidigung des Diskussionsstarters.
Wenn Frau - Herr - Diverses - Admin so ein Weichei ist, dann können wir alle hier jegliche Diskussion bleiben lassen.
 
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Ich würde diese Bedingungen bereits in die Versteigerung aufnehmen, zusätzlich zu dem üblichen „Verkauf unter Ausschluss der Mängelrechte des Käufers, kein Widerruf/Rücknahme/Garantie“, also

Versand/Abholung

- erst nach Zusendung von Kopie des aktuellen gültigen Jagdscheins und gültigem Personalausweises mit Benennung der zuständigen JS-Behörde

und

- Einverständnis zur Abfrage der JS-Daten

und

- OK-Prüfergebnis der Behörde an Verkäufer

Versand nur an diejenige Adresse die sowohl im Perso als auch im JS drinsteht

Abholung nur gg. Vorlage von JS und gültigem Perso und unterschriebener Quittung

Bei Verkauf im Februar/März muss der JS auch für das nächste JJ gelöst sein.
 
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27 Jul 2016
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Hei,

genau! Wer schon im Vorfeld so nen Terz macht, der lässt keinen reibungslosen Ablauf vermuten. Man muss nicht päpstlicher als der Papst sein.


Grüße

Grüße
 

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