Waffenraub

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Wenn sich die Geschichte so zugetragen haben sollte wie geschildert, ist das schon echt bitter. Den Jäger hätte es jedoch deutlich schlimmer treffen können. Man kann nur hoffen, dass er den Schock überwindet.
Denn eins ist Fakt: Wer so was erleben muss, wird mit großer Wahrscheinlichkeit ziemlich eingeschüchtert, wenn nicht sogar traumatisiert, sein.
Das Gedüse über den Kurzwaffeneinsatz in dieser Situation ist doch recht abwegig.
Auch die Kampfsportler unter uns müssten sehr abgebrüht sein, um in den frühen Morgenstunden schon so geistesgegenwärtig zu reagieren. Vielleicht hätte man sich mit Techniken aus dem Bereich JiuJitsu, Krav Maga usw. aus dem Klammergriff befreien können. Und dann?
Man kann nie wissen, wie gut trainiert und entschlossen der oder die Gegner sind. Insofern sind vermutlich Deeskalation und Vermeidung das Mittel der Wahl.
Natürlich kann ein entsprechendes Körpergewicht und Größe helfen, müssen es aber nicht.

Mir fällt dazu der Ausspruch unseres Lehrers für Jagd- und Waffenrecht ein: "Es gibt nichts hilfloseres, als einen bis an die Zähne bewaffneten Jäger."

Und wer glaubt, dass das Eigentum, in diesem Fall Jagdgewehr, Jacke, Dokumente usw., notwehrfähige Rechtsgüter sind, die er mit seiner KW verteidigen möchte, dem ist nicht zu helfen.

Ich bin sehr gespannt, was aus der Angelegenheit wird...

Horrido!
Sehe ich auch so, insbesondere ein Messer ist angreiferseitig schnell gezogen und schnell irgendwo reingesteckt. Sollte sich das tatsächlich so zugetragen haben, ist von festem Tatentschluß bei den Täter*innen auszugehen (können ja auch bulgarische Ringer:innen gewesen sein, mir sind viele Täter:innenbeschreibungen stets zu maskulin geprägt :)) ).
 
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Gibt es unter den Revolverhelden denn schon praktische Erfahrungen zum Thema ?

Auch die mit den scharfen Hunden, wie ging das aus wenn die Hundis das geregelt haben ?
Meine Frau war mal mit unserem Weimaraner unterwegs.
Sie ging zwischen drei parkenden Autos und einer Häuserwand entlang, der Weimaraner war bei Fuss links von ihr, da war also kein Platz mehr um noch an ihr vorbeizugehen. Von vorne kam ein Mann in ihre Richtung und ist einige Meter vor ihr stehen geblieben. Wie aus dem nichts hat er sie plötzlich verbal angefahren, rumgeschriehen und mit den Händen rumgefuchtelt. (Er regte sich wohl darüber auf dass er da jetzt nicht durchkommt, seine Reaktion aber vollkommen unverhältnismäßig).

Dann hat er einen Schritt auf sie zugemacht und unserer Weimaraner hat angefangen Zähne zu fletschen und zu knurren.
Dann war das ganze eigentlich schon beendet und er ist abgehauen.

Bloß wenn ich auf den Ansitz gehe hab ich meistens den Dackel dabei. Ich glaube der schindet eher nicht so viel Eindruck weil der auch jeden fremden total toll findet und seine ganze Welt nur aus Regenbogen besteht... :love::ROFLMAO:
 
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Meiner Meinung nach ist Ausweichen in jeder Situation, die potentiell eskalieren kann, die beste Lösung für uns LWB.

Ich möchte mich zB gar nicht erst in eine Situation bringen, wo ich mich ggf. gegen einen alkoholisierten jungen Erwachsenen, der nur seine Grenzen austestet und nicht weiß was er tut, wehren muss.

...
Das ist unbestritten die beste Lösung von allen!

...
Und jetzt kommt mir nicht mit „das Recht muss dem Unrecht nicht weichen“ usw. Wir reden über Menschen.

Ja schon, aber ... ein Mensch der skrupellos mit Gewalt Dein Eigentum nehmen will. Es ist SEINE Entscheidung den Konflikt herbeizuführen.

Dieser Rechtsgrundsatz gilt u.a. in den USA, "stay your ground". Hierzulande gilt das sowieso nicht, hier gilt die Rechtsgüterabwägung. Zum Beispiel die Abwägung, ob der Wert einer Jagdwaffe von ca. 10.000.- € es rechtfertigt, einen Kriminellen zum lebenslangen Krüppel zu schießen.

Jein. Ja, es gibt tatsächlich eine Art Abwägung. ABER! Nur im krassen Missverhältnis bewirkt es den Wegfall der u. U. tödlichen Notwehr, so z. Bsp. im Lehrbuchfall des klassischen Kirschendiebes, den man natürlich NICHT aus dem Baum schießen darf.

Bei 10.000,- sind wir aber weit weit jenseits jeglicher Schwelle des Missverhältnisses.

edit admin Fehlinformation

...

Aber ich beurteile das nicht allein rechtlich. Ich bin da eher ethisch / christlich geprägt, für mich hat ein Menschenleben einen hohen Wert.

Das ist und bleibt Dir unbenommen..
Dein philanhropischer Ansatz ist aller Ehren wert (NEIN, das meine ich NICHT sarkastisch!), aber eine Allgemeingültigkeit hat er de jure eben nicht.

Gruß

Sigges
 
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Ganz ehrlich, selbst mit Kurzwaffe wäre diese wahrscheinlich in der Jackentasche, im Auto, oder Im Rucksack gewesen. So wie es bei den meisten Jägern eben ist.
 
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Das ist unbestritten die beste Lösung von allen!



Ja schon, aber ... ein Mensch der skrupellos mit Gewalt Dein Eigentum nehmen will. Es ist SEINE Entscheidung den Konflikt herbeizuführen.



Jein. Ja, es gibt tatsächlich eine Art Abwägung. ABER! Nur im krassen Missverhältnis bewirkt es den Wegfall der u. U. tödlichen Notwehr, so z. Bsp. im Lehrbuchfall des klassischen Kirschendiebes, den man natürlich NICHT aus dem Baum schießen darf.

Bei 10.000,- sind wir aber weit weit jenseits jeglicher Schwelle des Missverhältnisses.

Früher lag der Wert einer Bagatelle bei m.W. 50,-, heute wurde das in der Rechtssprechung m.W. auf ca. 200,- angehoben.



s.o., ich meine die Grenze liegt bei ca. 200,- Euro.



Das ist und bleibt Dir unbenommen..
Dein philanhropischer Ansatz ist aller Ehren wert (NEIN, das meine ich NICHT sarkastisch!), aber eine Allgemeingültigkeit hat er de jure eben nicht.

Gruß

Sigges
Wenn man blöde Spielchen spielt, bei denen der Einsatz die körperliche Unversehrtheit von mir selbst (Räuber; ist mir ja unbenommen) oder eines Dritten (der Überfallene) ist, muß ich damit rechnen, auch mal den Haupt- oder einen Trostpreis zu gewinnen.
 
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anz ehrlich, selbst mit Kurzwaffe wäre diese wahrscheinlich in der Jackentasche, im Auto, oder Im Rucksack gewesen. So wie es bei den meisten Jägern eben ist.

Ernsthaft?
Warum?
Meine KW kommt zu Hause ins Holster, da ist sie am besten aufgehoben.
Magazin in der Hosentasche.
Da wir, um ins Revier zu kommen aussteigen und Schranken öffnen müssen, wird das gute Stück bei der Gelegenheit geladen.
 
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Nur mal zur Erinnerung, der Rentner in Sittensen wurde in erster Instanz problemlos freigesprochen, obwohl die Täter "nur" die Geldbörse geklaut hatten, und sogar schon auf der Flucht waren.
Die gefüllte Börse rechtfertigte den Schuß um das Eigentum zu schützen, da der Raub noch im Gange war.

Der Freispruch wurde erst kassiert, nachdem gewürdigt wurde daß er GAR NICHT WUSSTE daß die die Börse dabei hatten!
Somit war die Notwehr perdu und es war eher Wut/Rache als Motiv klar.
 
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Wenn mich im Wald jemand überfallen will bewaffnet oder unbewaffnet hat er ein Problem, so ein Messerchen habe ich übrigens auch dabei falls hier manche meinen, Messer dürften nur böse Buben besitzen.
Das Spyderco Military ist genau dafür gemacht, steckt immer griffbereit an der Hosentasche.

Also bis an die Zähne bewaffnet. :ROFLMAO:

Der Freispruch wurde erst kassiert, nachdem gewürdigt wurde daß er GAR NICHT WUSSTE daß die die Börse dabei hatten!
Nein, der Schuldspruch bezog sich auf den "gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff." Ob der noch andauerte konnte er angeblich nicht entscheiden weil er nicht gesehen haben kann ob sie sein Eigentum dabei hatten.
Mit einer Kiste Geld im Arm der Verbrecher wäre er nicht verurteilt worden. Er hätte sein Eigentum schützen dürfen.

Im obigen Fall ist es ja wohl eindeutig, wenn sie mit Jacke und Plempe sichtbar von dannen laufen.
 

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