Holländischer Jagdgast erschießt Wolf

Fex

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Insofern als da dargelegt werden muss, weshalb das Gericht eine entsprechende Notstandslage gegeben sah.
 
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Leider bindet die einzelne amtsgerichtliche Entscheidung das nächste Gericht nicht im Geringsten und das genaue Gegenteil kann entschieden werden - zumal der Freispruch nicht vorherzusehen war, meines Erachtens. Ich freue mich für den Betroffenen natürlich sehr!

Die Begründung, warum das abstrakte Rechtsgut Artenschutz dem Eigentumsrecht vorgeht, dürfte schwieriger zu schreiben sein als freizusprechen.
 
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Aus früheren Darstellungen ist mir nicht bekannt, daß es die Hunde des Schützen gewesen sein sollen, die mit dem Wolf gehandelt hatten... :unsure:


nun heißts in der Presse so:

oder so:

https://www.Mitbewerber.de/news/wolf-drueckjagd-geschossen-jaeger-freigesprochen-712773
 
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Kann man den Grauen dann in Zukunft dann einfach mit auf die Strecke legen und verblasen mit Bruch und allem drum und dran oder ist die Polizei dann fürs Bergen zuständig ?
Ich würde den schon mit auf den Hänger werfen. Da „Strecke legen“ ohnehin nicht mehr en vogue ist, dann auch den Wolf entsorgen wie die Füchse, in der Kühltruhe am städtischen Bauhof.
 

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