Schalldämpferkauf, Händler will Kopie der kompletten WBK

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Hallo zusammen,

ich wollte mir einen Schalldämpfer kaufen, nun verlangt der Händler meine komplette WBK.
Er beruft sich dabei auf das aktuelle Waffg.
Mir ist es nicht verständlich was es den Händler angeht was ich wann von wem ge- oder verkauft habe.
Muß er das verlangen oder will er nur wissen was ich so habe?
Gibt es bei euch ähnliche Erfahrungen ?

danke euch vorab

Gruß Schnuffel
 
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28 Jun 2021
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Unsinn. Schalldämpfer für Langwaffen kaufen Sie als Jäger auf Jagdschein und Erwerbs-ID, welche auf der Vorderseite Ihrer WBK oder Ihrem Stammdatenblatt, welches Sie von Ihrem Landratsamt erhalten, steht. Wechseln Sie den Händler.
 
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Ich gehe davon aus, dass der Händler deine NWR-ID wissen will, dass ist nämlich seit dem neuen WaffG pflicht.
Vielleicht gibts hier einfach nur ein Kommunikations oder Verständnisproblem, deswegen muss man nicht gleich wütend mit den Füßen auf den Boden stampfen und den Händler wechseln. Einfach mal anrufen und nachfragen warum die ganze WBK oder ob er die NWR Id braucht.
 
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in dem Mail vom Händler steht explizit " ...alle Seiten der WBK ".
Ich ruf morgen mal an.

Stammdatenblatt mit allen ID's hat er schon, wobei ich da auch schon dachte dass ich da mehr Daten preisgegeben habe als notwendig gewesen wäre.
 
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13 Sep 2016
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Die Id‘s braucht er, mehr eigentlich nicht…sollte halt noch Platz auf der WBK sein, wenn nicht braucht’s ne neue ID / WBK, aber das ist ja klar.
 

BAL

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7 Jan 2016
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Mich würde ja brennend interessieren auf welchen Passus des WaffG sich der Händler beruft.
Ich habe beim Erwerb von Jagdlangwaffen noch nie eine WBK vorlegen müssen und Schalldämpfer sind den Jagdlangwaffen in Punkto "Erwerb" gleichgestellt.

Heutzutage, wo das WaffG immer komplizierter wird, solltest Du beim Umgang mit diesem Händler Vorsicht walten lassen. Der ist offensichtlich nicht firm im WaffG.

Ich erinnere an der Stelle gern an den Waidmann, der eine R8 mit integriertem Schalldämpfer zu einem Zeitpunkt erworben hat, als die Schalldämpfer noch nicht frei wagen. Mindestens der Händler hätte wissen müssen was er da tut. Der sachkundige Waidmann natürlich auch. Versagt haben beide, der Jagdschein war weg.
 
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.. und sei schlau und mache erst eine Kopie, schwärze dann und dann noch eine Kopie, sonst kann man es trotzdem gegen das Licht lesen.

Aber mal andersrum gefragt: Wenn du deinem Händler nicht mal soweit vertraust, daß er deine ganze WBK sehen darf, warum hast du dann nicht eh schon längst gewechselt?

Alle anderen Begründungen erscheinen mir etwas seeeeehr pingelig..
 
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mal einen Blick draufwerfen ist was anderes als eine komplette Kopie zu verlangen. Was geht es den Händler an was ich an wen wann verkauft habe.
Ich habe einfach den Eindruck dass man Daten einsammeln will.
 
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ist doch ganz einfach, laut Waffengesetz braucht er nur deine ID und die ID der Erlaubnis. Will er den SD ohne eine Kopie der kpl. WBK nicht verkaufen......auch andere Händler haben schöne SD.

Die Entscheidung kann dir niemand abnehmen. Vielleicht ergibt sich in einem Telefonat ja ein Konsens
 
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Also mal davon abgesehen, dass ich bei inzwischen 4 Dämpfern auch noch nie eine WBK vorlegen musste , ich aber auch kein Problem damit hätte, würde ich mich auf doof stellen. Gibt keine WBK wo noch ein Platz frei ist also nur die ID's
 
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Der will eine Kopie deiner WBK weil er anhand dieser deine Liquidität einschätzt 😜

So kann er dich als Kunden besser "einstufen" :cool:
 
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16 Jun 2016
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in dem Mail vom Händler steht explizit " ...alle Seiten der WBK ".
Ich ruf morgen mal an.

Stammdatenblatt mit allen ID's hat er schon, wobei ich da auch schon dachte dass ich da mehr Daten preisgegeben habe als notwendig gewesen wäre.
Da ich als Händler im Gegensatz zu früher nichts mehr in die WBKen eintragen darf, brauche ich sie auch nicht mehr zu sehen. Kommt ein Kunde mit Kaufabsicht (Waffe oder SD) zu mir, lasse ich mir per Mail das Stammdatenblatt vom Landratsamt des Kunden schicken, in diesem stehen ALLE Daten, die sich auch auf den WBKen finden und auch die notwendigen E- und P-IDs. Im NWR kann ich über den Punkt "Überlassungsabsicht" auch noch online checken, ob der Kunde die erforderliche EWB besitzt.
 

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