Bußgeldbescheid -Handy am Steuer hat jemand mit dem Widerspruch erfolgreich Erfahrung ?

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deshalb ist das Verbindungsnachweisprotokoll des Providers hier das einzige Beweismittel, das Erfolg verspricht
 
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Neulich las ich, daß nur ca. 1/3 der ergangenen Bußgeldbescheide einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Das Problem dabei ist allerdings, daß Du Dein Geld und Deine Zeit einsetzen musst, während die "Gegenseite" einfach weiter macht.
Das ist ja das einzig Schöne an unserer Bürokratie. Man schlägt Sie mit dem eigenen System (...) und das über möglichst viele Schreibtische (wenn man das sportlich sieht, machts fast sogar Spaß!). (...)
Die 1/3 halte ich für recht plausibel und mit einer vernünftigen Verkehrsrechtschutzversicherung ist es eben nur deren Geld und die Zeit des Anwalts. Ich habe mich noch nie länger als ein paar Minuten mit irgendwelchen rechtlichen Sachen im Straßenverkehr aufgehalten und da bin ich ganz bei @Mr.Kanister: Wenn man dann immer als Durchschrift liest was der Anwalt so rausfeuert macht das schon Spaß :D

und was wenn du bei whats app getickert hast?
(...) ich hätte angeblich mein Handy am Ohr (...)
Schreiben bei WhatsApp mit dem Handy am Ohr? Das will ich sehen :LOL:
 
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Hast Du Deine Heckscheibe damals fotografiert?

Rechtsschutzversicherung is nie verkehrt, aber bei einem „echten Freispruch“ zahlt man selbstverständlich auch keine Gerichtskosten - im Gericht Bt hat man auch normalerweise noch die Möglichkeit „gratis“ den Widerspruch zurückzunehmen…

Alle ohne Ahnung sollten bitte einfach die Finger gerade lassen 🙄
 
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Auch ohne Gerichtskosten entstehen auf Deiner Seite Kosten und Aufwand, die nicht Jedermann auf eine Rechtschutzversicherung abwälzen kann!

Einen Einspruch vor Eröffnung der Hauptverhandlung zurückzunehmen, ist auch nicht "gratis", bei anwaltlicher Vertretung siehe bspw. RVG Nr. 5115 VV. Ausserdem werden neben den Verwaltungsgebühren des Bußgeldverfahrens auch noch 1/4% des Bußgeldes als Gerichtskosten fällig, mindestens jedoch 15 € + Zustellungskosten - falls ein Gerichtstermin bereits angesetzt wurde.
Wird der Einspruch erst in der Verhandlung zurückgenommen, werden die Verwaltungsgebühren und die halben Gerichtskosten fällig.

Der Bußgeldbescheid wird durch Rücknahme des Einspruchs unmittelbar rechtskräftig (und vollstreckbar).

Alle ohne Ahnung sollten bitte einfach die Finger gerade lassen
 
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Die 1/3 halte ich für recht plausibel und mit einer vernünftigen Verkehrsrechtschutzversicherung ist es eben nur deren Geld und die Zeit des Anwalts. Ich habe mich noch nie länger als ein paar Minuten mit irgendwelchen rechtlichen Sachen im Straßenverkehr aufgehalten und da bin ich ganz bei @Mr.Kanister: Wenn man dann immer als Durchschrift liest was der Anwalt so rausfeuert macht das schon Spaß :D



Schreiben bei WhatsApp mit dem Handy am Ohr? Das will ich sehen :LOL:
Sprachnachricht abgehört oder Sonstwas gehört.
verboten ist nicht das telefonieren sondern die BENUTZUNG des elektronisch Gerätes was zur Kommunitkation, Unterhaltung etc. Pp.
 

Westwood

Moderator
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Auch ohne Gerichtskosten entstehen auf Deiner Seite Kosten und Aufwand, die nicht Jedermann auf eine Rechtschutzversicherung abwälzen kann!

Einen Einspruch vor Eröffnung der Hauptverhandlung zurückzunehmen, ist auch nicht "gratis", bei anwaltlicher Vertretung siehe bspw. RVG Nr. 5115 VV. Ausserdem werden neben den Verwaltungsgebühren des Bußgeldverfahrens auch noch 1/4% des Bußgeldes als Gerichtskosten fällig, mindestens jedoch 15 € + Zustellungskosten - falls ein Gerichtstermin bereits angesetzt wurde.
Wird der Einspruch erst in der Verhandlung zurückgenommen, werden die Verwaltungsgebühren und die halben Gerichtskosten fällig.

Der Bußgeldbescheid wird durch Rücknahme des Einspruchs unmittelbar rechtskräftig (und vollstreckbar).

Das sollte man aber genau abwägen ob es einem das nicht wert ist.
Ein zu unrecht kassierter Punkt kann einen auf lange Sicht sehr viel teurer kommen.

Davon ab mal mit jemandem unterhalten der Ahnung von Handy´s hat....
Oft kann ein Logbuch über Bildschirmnutzung bzw. allgemeine Nutzung erstellt werden, so konnte ich bei meinem Gerät Nachweisen das zum betreffenden Zeitpunkt keine Nutzung stattgefunden hat.
Das ist dann im Gegenzug zu Verbindungsnachweisen auch aussagekräftig in Bezug auf ``Nutzung´´.
 
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Klar Du musst Einspruch einlegen. Du hast recht und der Polizist nicht. Ich würde keine Sekunde darüber nachdenken zu zahlen wenn ich nicht schuldig bin. Koste es was es wolle.
 
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Die Chancen vor Gericht stehen 50:50.
In der Regel beträgt die Zuzahlung beim vorhandensein einer Verkehrsrechtsschutzversicherung 150 Euro. Die Versicherung wird Dir dann auf Nachfrage bez. der Kostenübernahme eine Kanzlei ihres Vertrauens nennen, der Du den Vorfall telefonisch schilderst. Dann wird diese Kanzlei die Chancen auf "Sieg" bewerten und dieses Dir und Deiner Versicherung mitteilen. Ich glaube nicht, das die Versicherung bei 50:50 den Rechtsweg bezahlt.

Veruch's und sprich mit Deiner Versicherung.

Ich bin mal an einer roten Ampel von einer Zivilstreife beim telefonieren erwischt worden. Leugnen war zwecklos, die beiden hatten Spaß wie Bolle. Ich warf ein, das ich nicht gefahren bin, da das Auto still stand. Macht nix. Da ich ja am Verkehrsgeschehen teilgenommen habe, sollte ich zahlen. Dann habe ich den Polizisten eröffnet, das meine START-STOPP Anlage den Motor vor der Ampel abgeschaltet hat und ich mit stehendem Motor wohl nicht am Verkehrsgeschehen teilnehmen kann. Sie wirkten dann ein wenig hilf- / ratlos und wünschten mir nach einer kurzen Belehrung eine angenehme Weiterfahrt.
 
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In der Regel beträgt die Zuzahlung beim vorhandensein einer Verkehrsrechtsschutzversicherung 150 Euro. Die Versicherung wird Dir dann auf Nachfrage bez. der Kostenübernahme eine Kanzlei ihres Vertrauens nennen, der Du den Vorfall telefonisch schilderst. Dann wird diese Kanzlei die Chancen auf "Sieg" bewerten und dieses Dir und Deiner Versicherung mitteilen. Ich glaube nicht, das die Versicherung bei 50:50 den Rechtsweg bezahlt.

Veruch's und sprich mit Deiner Versicherung.

Ich bin mal an einer roten Ampel von einer Zivilstreife beim telefonieren erwischt worden. Leugnen war zwecklos, die beiden hatten Spaß wie Bolle. Ich warf ein, das ich nicht gefahren bin, da das Auto still stand. Macht nix. Da ich ja am Verkehrsgeschehen teilgenommen habe, sollte ich zahlen. Dann habe ich den Polizisten eröffnet, das meine START-STOPP Anlage den Motor vor der Ampel abgeschaltet hat und ich mit stehendem Motor wohl nicht am Verkehrsgeschehen teilnehmen kann. Sie wirkten dann ein wenig hilf- / ratlos und wünschten mir nach einer kurzen Belehrung eine angenehme Weiterfahrt.
Die Kanzlei wird es immer probieren und sagen, dass man da großen Erfolg haben könnte. Warum wird sonst wegen jedem Furz in Widerspruch gegangen 🤣

ich meine außerdem mit 50:50 nur. Der Richter kann dir glauben oder eben den Beamten 😜
 
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Die Kanzlei wird es immer probieren und sagen, dass man da großen Erfolg haben könnte. Warum wird sonst wegen jedem Furz in Widerspruch gegangen 🤣

ich meine außerdem mit 50:50 nur. Der Richter kann dir glauben oder eben den Beamten 😜

Es geht nur um die Kostenübernahme durch die Versicherung. Wenn die Kanzlei des Öfteren daneben liegt, wird sie seitens der Versicherung nicht mehr mit diesen Einschätzungen betraut. Ist dann blöd, denn dafür gibt es auch Geld. Wenn diese Kanzlei sagt das die Chancen gut stehen, trägt die Versicherung die Kosten für den Anwalt Deiner Wahl (nach Gebührentabelle) und bei einer Niederlage sogar die Gerichtskosten. Stehen die Chancen schlecht, obliegt es Dir, einen Anwalt zu nehmen und diesen dann auch selbst zu zahlen.

So mir geschehen, bei einer großen Versicherung aus Münster. Evtl. gehen andere Versicherungen anders mit dem Thema um.

Ich wollte mal gegen einen Bußgeldbescheid aus Österreich klagen. Zwei Polizisten haben von einer Autobahnbrücke meine Geschwindigkeit geschätzt. Waren wohl geschult und konnten das, lagen aber falsch. Die Chancen vor einem österreichischen Gericht Recht zu bekommen, wurden von einer mir genannten Kanzlei gegen Null beziffert und damit versagte meine Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme. Kosten Bußgeldbescheid 136 Euro, Eigenbeteiligung bei der Versicherung 150 Euro. Also nichts mit Einspruch sondern nur zahlen und freundlich sein. Seitdem läuft im Ösiland meine Dashcam mit.
 
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Ich hatte auch mal einen ähnlichen Fall. Obwohl ich einen Zeugen hatte, habe ich vor Gericht verloren. Ein Polizist lügt niemals, hieß es abschließend.
 
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In den meisten Fällen wird einem Exekutivbeamten vor den Verwaltungsgerichten geglaubt, was vom Höchstgericht zumindest in Ö mit deren Ausbildung und dem Umstand, dass sie Amtsmissbrauch begehen würden, wenn sie lügen begründet wird. Aus meiner Sicht keine schlechte Begründung, trotzdem ist es gerade dann, wenn man aufzeigen kann, dass sich der Polizist getäuscht haben könnte nicht unmöglich gegen die Aussage eines Polizisten anzukommen.

Die Kosten eines Verwaltungsstrafverfahrens - wenn man anwaltlich vertreten ist - übersteigen die möglichen Strafen meist um ein Vielfaches, weshalb es die "Bagatellgrenze" in der Rechtsschutzversicherung gibt, was leider einigen Querulanten und dem Verhalten von Anwälten in der Vergangenheit geschuldet ist.

Das permanente laufen lassen einer Dashcam ist in Österreich übrigens verboten (wobei die Judikatur sie mittlerweile in einigen Außnahmefällen zulässt) und würde ich deren Aufnahmen in einem Verwaltungsstrafverfahren niemals als Beweismittel vorlegen, wenn es nur um ein Bußgeld geht.
 

z/7

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Versteh ich nicht. Wenn der das Handy am Ohr gesehen haben will, aber kein Anruf nachweisbar ist, ist der Fall doch erledigt? Daß Mann sich vor der Kollegin keine Blöße geben möchte ist verständlich, aber schwach. Vllt klappts mit der Einsicht allein am Schreibtisch ja besser.
 

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