Bedürfnisgrenze für Jagdscheininhaber bei 10 Langwaffen

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§ 13 II WaffG regelt das Jägerprivileg ziemlich eindeutig und lässt den Willen des Gesetzgebers eindeutig erkennen. Wer da nicht in die nächste Instanz geht, dem kann man nicht mehr helfen.
 
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§ 13 II WaffG regelt das Jägerprivileg ziemlich eindeutig und lässt den Willen des Gesetzgebers eindeutig erkennen. Wer da nicht in die nächste Instanz geht, dem kann man nicht mehr helfen.

Da steht:

(1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), wenn 1.
glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen, und


Ich lese es so: Die Behörde kann nachfragen, wenn man keine Begründung bringen kann, bzw. nicht erklären kann, warum das ausgerechnet mit den anderen vorhandenen Waffen nicht geht, kann sie durchaus Grenzen setzen...
 

BAL

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10 Langwaffen für Jäger ist doch sehr großzügig bemessen.
Ich benötige für die Jagd nur einen Bruchteil davon:
Eine Büchse für den Ansitz
Eine Büchse für die Drückjagd
Eine Flinte

Der Jagdschein ist doch nicht dazu da Waffen anzuhäufen. Was ich nicht brauche, das braucht auch kein anderer. Das habe ich hier im Forum gelernt. Ich weiß gar nicht was die ganze Aufregung soll.
 
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Man hat aber auch alte Flinten oder Büchsen im Schrank die man nicht verkaufen möchte, braucht aber ne neue wegen Schalldämpfer oder WBK Aufsatz usw.
Kleines Kaliber ,Größere Kaliber, da sammelt sich trotzdem ein bisschen was an.
 
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Vielleicht belässt man es bei der alten, nicht so spezifizierten Regelung, weil von den im NWR erfassten Waffen (im vergleich zu den illgalen) keine besondere Gefahr ausgeht.
Wenn man #13 ansieht, dann wurde da doch ganz wesentliche "Bedürfnisse" vergessen:
Nachsuche,
Pirsch,
Fangschuss,
Weitschuss,
Großwild,
Hochwild,
Kleinwild,
Schonzeit,
Übung,
Wettkampf
Bleifrei
Bleigeeignet
Drilling
BBF
DB
SLB
Klb
Wem fällt noch was ein??
Auf 20 kommt man schnell wenn die jagdliche Betätigung und Gelegenheiten es "erfordern".
 
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@Sir Henry
- Flinte Parcours
- Flinte Sauwetter
- leichte Flinte fürs Gebirge
-... to be continued

Trotzdem reichen mir die 8 Waffen, die in Norwegen als jagdliches Bedürfnis gelten. (Auch wenn das hier über sportliche Bedürfnisse sowie leichten Zugang zum Jagdschein leicht zu umgehen ist...)
 

Wheelgunner_45ACP

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Bedanken kann man sich bei 2 Sportschützen, die über genügend gelbe WBK deuilch über 100 LW hatten. Als dann das Amt mit Nachschau kam, wurde erst mal mehrfach umgezogen, auch in verschiedenen Bundesländer. Und als dann mittels SEK doch die Nachschau durchgeführt wurde, war ein deutlich Teil der Waffen nicht auffindbar. Im Zuge der danach folgenden Ermittlungsverfahren wurde festgestellt, dass ein Teil der fehlenden Waffen mit Munition auch an Nicht- Berechtigte überlassen wurde. Da wurde auch der Vergleich zur Wehrsportgruppe Hoffmann gezogen.

Das das Ganze jetzt auch noch für Jäger kommen wird, ist nur eine Frage der Zeit . . .
 
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Bedanken kann man sich bei 2 Sportschützen, die über genügend gelbe WBK deuilch über 100LW hatten. Als dann das Amt mit Nachschau kam, wurde erst mal mehrfach umgezogen. Und als dann mittels SEK doch die Nachschau durchgeführt wurde, war ein deutlich Teil der Waffen nicht auffindbar. Im Zuge des danach folgenden Ermittlungsverfahren wurde festgestellt, dass ein Teil der fehlenden Waffen auch an Nicht- Berechtigte überlassen wurde.

Das das Ganze jetzt auch noch für Jäger kommen wird, war nur eine Frage der Zeit . . .
Schwarze Schafe gibt es überall, beim Bund und Polizei ist auch ein gewisser Schwund vorhanden.
 
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Bedanken kann man sich bei 2 Sportschützen, die über genügend gelbe WBK deuilch über 100 LW hatten. Als dann das Amt mit Nachschau kam, wurde erst mal mehrfach umgezogen, auch in verschiedenen Bundesländer. Und als dann mittels SEK doch die Nachschau durchgeführt wurde, war ein deutlich Teil der Waffen nicht auffindbar. Im Zuge der danach folgenden Ermittlungsverfahren wurde festgestellt, dass ein Teil der fehlenden Waffen mit Munition auch an Nicht- Berechtigte überlassen wurde. Da wurde auch der Vergleich zur Wehrsportgruppe Hoffmann gezogen.

Das das Ganze jetzt auch noch für Jäger kommen wird, ist nur eine Frage der Zeit . . .
In Deutschland ist Sippenhaftung nicht mit dem strafrechtlichen Schuldprinzip vereinbar,...sagt man.
 
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Nach meiner Meinung hat sich eigentlich nichts geändert und das Urteil greift die Regelungen der aktuellen Gesetzeslage auf. Von daher gibt es für mich nichts zu bemängeln.

Post #12 gibt dies eigentlich ganz gut wieder.
Wer denn meint über 60 Waffen für die Jagd zu benötigen muss es halt bei einem Neuerwerb entsprechend begründen und gut ist. Kann er dies nicht, greifen die liberalen Ansätze für die Jäger halt nicht mehr. Aus meiner Sicht eigentlich einfach und logisch.

wipi
 

Wheelgunner_45ACP

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Schwarze Schafe gibt es überall, beim Bund und Polizei ist auch ein gewisser Schwund vorhanden.eilnehmner vom BKA sagte, dass das e
Ganz ḱlar. Die beiden Fälle wurden sogar während der Anhörung zur WaffG- Änderung im Videostream angesprochen. Und selbst der Berater vom BKA nannte es "Ausreisser" und "Einzelfälle". Und dass da der SB und weitere Stellen schon viel früher hätten reagieren sollen. Und dann kam die Begrenzung auf 10 Waffen für die gelbe WBK.

@Chriss Beim WaffG hört das Prinzip schnell auf
 

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