Waffenraub

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Bevor ihr weiter schreibt.
Wir haben nur noch einen bundesweiten Sozialversicherungsträger für LuF, Gartenbau und Jagd in Deutschland.
Die sogenannte UVV hat keine Gesetzeskraft, Gerichte beziehen sich im Regelfall auf diese. Sie dient als antizipiertes Sachverständigengutachten.
Grundsätzlich finde ich es verblüffend, dass bei Themen zur Drückjagd jeder virtuell gesteinigt wird, der den Eindruck erweckt sich nicht hundertprozentig an die UVV zu halten, hier aber die Gleichen das Regelwerk für zu vernachlässigen erklären.
Das kommt mir in der Argumentation wenig stringent vor.
Wie hoch ist die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos überfallen zu werde und sich dabei mit der KW selbst helfen zu können versus die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos sich bei Missachtung derUVV selbst oder andere zu verletzen?
Ich halte beide Eintrittswahrscheinlichkeiten für eher gering, allerdings den möglichen Überfall inklusive der Möglichkeit sich mittels KW zu wehren für deutlich geringer.
Ein rational denkender Mensch macht also was?
Die klügere Variante einen Überfall zu vermeiden ist mit Sicherheit erst mit der Wärmebildkamera die Umgebung abzusuchen.
Wahnsinn, wie gefährlich es bei Euch im Wald ist. Und ich laufe fröhlich trällernd durch die Dortmunder Nordstadt und hatte da noch nie Angst.
No-go-Areas im deutschen Tann.
Es kommt halt immer darauf an, wie jemand die UVV verletzt.
Wie ein Jäger beim Auf- oder Abbaumen die KW im sicheren Holster führt - ob geladen oder ungeladen, ist sicherheitstechnisch irrelevant. Ganz im Gegenteil, ich sehe es als deutlich problematischer an, wenn bei Dunkelheit an einer ansonsten sicher im Holster geführten KW andauernd herumgespielt werden soll. Und das kann dann auch nicht unbedingt mit einem schwerwiegenderen Vergehen beispielsweise auf einer Drückjagd, wo andere gefährdet werden könnten, verglichen werden.
Aber die ganze Diskussion zeigt überdeutlich die eigenverantwortliche Denke hierzulande.
Wenn irgendwann der Gesetzgeber vom Jäger fordert, beim Auf- oder Abbaumen am Daumen zu lutschen, dann wird das gnadenlos umgesetzt. Und wehe, einer hält sich nicht daran!
 
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Es kommt halt immer darauf an, wie jemand die UVV verletzt.
Wie ein Jäger beim Auf- oder Abbaumen die KW im sicheren Holster führt - ob geladen oder ungeladen, ist sicherheitstechnisch irrelevant. Ganz im Gegenteil, ich sehe es als deutlich problematischer an, wenn bei Dunkelheit an einer ansonsten sicher im Holster geführten KW andauernd herumgespielt werden soll. Und das kann dann auch nicht unbedingt mit einem schwerwiegenderen Vergehen beispielsweise auf einer Drückjagd, wo andere gefährdet werden könnten, verglichen werden.
Aber die ganze Diskussion zeigt überdeutlich die eigenverantwortliche Denke hierzulande.
Wenn irgendwann der Gesetzgeber vom Jäger fordert, beim Auf- oder Abbaumen am Daumen zu lutschen, dann wird das gnadenlos umgesetzt. Und wehe, einer hält sich nicht daran!
Solche Vorschriften sind, in der Regel, "mit Blut geschrieben". Es geht ja auch nicht um die 99% erfolgreichen Aufbaummanöver, sondern die 1% nicht erfolgreichen, Waffe fällt runter, am Abzugsbügel festgehalten, in den Lauf geguckt etc.

Die unterladene KW im Holster lädt sich nicht selbst durch, das ist technisch beinahe auszuschließen, das Gewehr auf dem Rücken, vor der Brust oder in der Hand wird aber deutlich mehr bewegt bei solchen Manövern.
Jeder, wie er mag, aber mein Mitleid ist dann begrenzt.
 
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Solche Vorschriften sind, in der Regel, "mit Blut geschrieben". Es geht ja auch nicht um die 99% erfolgreichen Aufbaummanöver, sondern die 1% nicht erfolgreichen, Waffe fällt runter, am Abzugsbügel festgehalten, in den Lauf geguckt etc.

Die unterladene KW im Holster lädt sich nicht selbst durch, das ist technisch beinahe auszuschließen, das Gewehr auf dem Rücken, vor der Brust oder in der Hand wird aber deutlich mehr bewegt bei solchen Manövern.
Jeder, wie er mag, aber mein Mitleid ist dann begrenzt.
Du scheinst mir nicht ganz folgen zu können: Ich spreche von einer sicher im Holster getragenen KW!
 
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Und wenn es Dich von der Leiter des Hochsitz legt, Du berufsunfähig wirst und Kohle willst, versuch die BG einen Grund zu finden um nicht zahlen zu müssen.
 
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Es kommt halt immer darauf an, wie jemand die UVV verletzt.
Wie ein Jäger beim Auf- oder Abbaumen die KW im sicheren Holster führt - ob geladen oder ungeladen, ist sicherheitstechnisch irrelevant. Ganz im Gegenteil, ich sehe es als deutlich problematischer an, wenn bei Dunkelheit an einer ansonsten sicher im Holster geführten KW andauernd herumgespielt werden soll. Und das kann dann auch nicht unbedingt mit einem schwerwiegenderen Vergehen beispielsweise auf einer Drückjagd, wo andere gefährdet werden könnten, verglichen werden.
Aber die ganze Diskussion zeigt überdeutlich die eigenverantwortliche Denke hierzulande.
Wenn irgendwann der Gesetzgeber vom Jäger fordert, beim Auf- oder Abbaumen am Daumen zu lutschen, dann wird das gnadenlos umgesetzt. Und wehe, einer hält sich nicht daran!
Warum glauben immer alle, dass das Gefährdungspotential außerhalb der Drückjagd so viel geringer ist.
Man ist in den meisten Teilen Deutschlands selten allein im Wald und der Gefährdungsbereich einer Büchse ist mehrere Kilometer, quasi bis ins übernächste Dorf.
 
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Und wenn es Dich von der Leiter des Hochsitz legt, Du berufsunfähig wirst und Kohle willst, versuch die BG einen Grund zu finden um nicht zahlen zu müssen.
Das ist doch Kindergartenniveau!
Und was ist, wenn dir gleiches Missgeschick wie mir mit meiner Walther Q4 SF passiert, als bei Dunkelheit - beim Versuch des Herausrepetierens der Patrone aus dem Lauf - die Patrone nicht sauber ausgeworfen, sondern wieder zurück in den Lauf geschoben wurde?
Zum Glück habe ich es gemerkt, weil ich nach der ausgeworfenen Patrone mit einer Funzel gesucht habe und mir irgendwann der Groschen gefallen ist, dass sie nur noch im Lauf sein konnte.
Bei meiner neuen Walther muss ich extrem aufpassen: Anders als bei meiner P226 ist der Schlittenrücklauf nur sehr kurz, und das kann beim Herausrepetieren der Patrone von Hand, wenn der Schlitten nur langsam betätigt wird, dazu führen, dass die Patrone wieder zurück in den Lauf geschoben wird.
Warum glauben immer alle, dass das Gefährdungspotential außerhalb der Drückjagd so viel geringer ist.
Man ist in den meisten Teilen Deutschlands selten allein im Wald und der Gefährdungsbereich einer Büchse ist mehrere Kilometer, quasi bis ins übernächste Dorf.
Leute, ihr müsst eins lernen: Kein Gesetz kann das Hirn ersetzen!
Als ich nach Deutschland kam und einen Job im Projekt-Geschäft in der Automatisierung antrat, fiel mir als erstes auf, dass man bei jedem Projekt stets bestrebt war, alle notwendigen situationsbedingten ad hoc Entscheidungen betriebsintern für die Ewigkeit in Gesetze und Regeln zu gießen.
Das Problem dabei, kein Projekt und kein Kunde ist gleich, also kamen beim nächsten Projekt wieder Regeln dazu. Und das ging so weiter, bis irgendwann gar nix mehr ging, weil alle Denk-Flexibilität weg war, keiner mehr durchblickte und man im Filz bzw. Dschungel der eigenen Regeln und Gesetze gefangen war.
 
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G

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Guest
Kann man aus dem Faden schon eine Essenz gewinnen?
Dem Raub soll man mit der KW entgegentreten, den Unfall mit der ungeladenen KW vermeiden.

Alles gilt nur für das Revier, vielleicht bleiben doch einige besser daheim und ziehen die Bettdecke über den Kopf? - Auch keine Lösung.

Wir werden alle sterben, also bleibt nur die Frage wie man leben will, ein bisschen Risiko sollte man für sich nicht ausschließen.


CdB
 
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Und wenn es Dich von der Leiter des Hochsitz legt, Du berufsunfähig wirst und Kohle willst, versuch die BG einen Grund zu finden um nicht zahlen zu müssen.
Völliger Quatsch. Du hast noch nie mit der BG zu tun gehabt...

Jede Versicherung bezahlt natürlich nur wenn sie muss.
Aber bei den Solzialversicherungen insbesondere den Berufsgenossenschaften ist es so: Entweder bist du im Kreis der Versicherten und bei einer versicherten Tätigkeit verunfallt, dann wird bezahlt oder du bist es nicht, dann wird natürlich nicht bezahlt.
Eine geladene KW im Holster spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Ein Blick ins dafür maßgebliche Sozialgesetzbuch VII § 7 Abs. 2 schafft Klarheit:
"Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus."
D.h. selbst bei Missachtung von Unfallverhütungsvorschriften erlischt der Versicherungsschutz nicht. Davon gibt es auch nur ganz wenige Ausnahmen mit sehr hohen Hürden die praktisch nie zu einer Ablehnung führen, sogenannte "selbstgeschaffene Gefahren". Bei privaten Versicherungen sieht das natürlich ganz anders aus (Brandschutzversicherung etc.)
Und selbst wenn dein Unfall zunächst mal abgelehnt wird hast du bei der Sozialversicherung die Möglichkeit vor dem Sozialgericht dagegen zu klagen. Bedeutet außer deinem Rechtsbeistand fallen keine Gerichtskosten an!

Mein BG-Typ hat mir mal erzählt, wenn die bei verbotswidrigem Handeln nicht auch zahlen müssten, dann würden sie >90% weniger Unfälle bezahlen müssen, weil praktisch bei jedem Unfall irgendwas unfallursächliches missachtet wurde.
Ich habe selbst praktisch noch keinen Unfall gesehen bei dem nicht gegen Vorschriften verstoßen wurde, deren Beachtung zur Folge gehabt hätten dass der Unfall so nicht eingetreten wäre. Und seit ich den Lehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit besucht habe, habe ich doch so einige Arbeitsunfälle intensiver betrachten dürfen.
 
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Die BG stellt aber auch Strafen aus… die sehen schon zu das sie ihr Geld bekommen… Beiträge werden erhöht usw…
 
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Die BG stellt aber auch Strafen aus… die sehen schon zu das sie ihr Geld bekommen… Beiträge werden erhöht usw…
Logisch, die BGen drucken selbst kein Geld...
Selbstverständlich kommt das Geld durch die Mitgliedsbeiträge rein. Ein Gewisser Anteil durch Bußgelder, wäre natürlich interessant wie das Verhältnis ist. Aber mit den Bußgeldern der BG verhält es sich wie mit allen anderen Bußgeldern auch. Man bekommt keine wenn man sich an die Regeln hält.
 
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Leute, ihr müsst eins lernen: Kein Gesetz kann das Hirn ersetzen!
Als ich nach Deutschland kam und einen Job im Projekt-Geschäft in der Automatisierung antrat, fiel mir als erstes auf, dass man bei jedem Projekt stets bestrebt war, alle notwendigen situationsbedingten ad hoc Entscheidungen betriebsintern für die Ewigkeit in Gesetze und Regeln zu gießen.
Das Problem dabei, kein Projekt und kein Kunde ist gleich, also kamen beim nächsten Projekt wieder Regeln dazu. Und das ging so weiter, bis irgendwann gar nix mehr ging, weil alle Denk-Flexibilität weg war, keiner mehr durchblickte und man im Filz bzw. Dschungel der eigenen Regeln und Gesetze gefangen war.

Wenn nichts mehr funktioniert, hat das Qualitätsmanagement sein Ziel erreicht und man wird ISO-zertifiziert nach DIN 9001!
 
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Mir scheint dass dir dein Jagdschein wichtiger ist als deine Gesundheit!
Meine Gesundheit,

durch Waffenträger bedroht, war mit Sicherheit sehr viel häufiger in Gefahr, als Deine. Deshalb weiß ich sehr gut, im Gegensatz zu Dir, wie man aus solchen Situationen unversehrt herauskommt.

Hier herum zu schwadronieren mit dem fundamentalem Erlebniswissen aus Rambo, Dirty Harry und Navy CIS ist das eine, der Umgang mit realen Situationen ist was für Erwachsene. Mein Tipp an Dich: belaß es dabei. Du bist nicht jemand, der mir realen Bedrohungen umgehen kann und heil davon zu kommen.

Gruß,

Mbogo
 
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Meine Gesundheit,

durch Waffenträger bedroht, war mit Sicherheit sehr viel häufiger in Gefahr, als Deine. Deshalb weiß ich sehr gut, im Gegensatz zu Dir, wie man aus solchen Situationen unversehrt herauskommt.
So lange es die geringste Möglichkeit gibt unversehrt aus einer gefährlichen Situation heraus zu kommen ist natürlich kein Waffengebrauch angesagt. Aber man sollte darauf vorbereitet sein wenn diese geringe Möglichkeit eben nicht mehr existiert die Gesundheit und Leben unmittelbar gefährdet sind! Zwischen der geringen Möglichkeit und dem Verlust der Gesundheit oder des Lebens, liegt manchmal nur die Zeit eines Augenaufschlages. Und dann hat man entweder die richtige Entscheidung getroffen oder es gibt 4 Möglichkeiten: entweder berechtigte Notwehr, Verurteilung, Krüppel oder Tot! Und das muss jeder selbst entscheiden. Da kann auch das Gesetz nicht für dich die Entscheidung treffen!
Hier herum zu schwadronieren mit dem fundamentalem Erlebniswissen aus Rambo, Dirty Harry und Navy CIS ist das eine, der Umgang mit realen Situationen ist was für Erwachsene. Mein Tipp an Dich: belaß es dabei. Du bist nicht jemand, der mir realen Bedrohungen umgehen kann und heil davon zu kommen.

Gruß,

Mbogo

Du scheinst mehr Angst vor dem Gesetz als Respekt vor deinem eigenen Leben zu haben!

Merke in einer wirklichen Gefahr für Leib und Leben zählt zuerst der Eigenschutz des blanken Lebens und Gesundheit!

Der Verbrecher wird seine schlechte Kindheit anführen um Strafnachlass zu bekommen.

Das Opfer: Krüppel oder Tot wird vor Gericht nichts anführen können um entweder sein Leiden zu lindern oder im schlimmsten Fall, wieder lebendig zu werden! Da kann das Gesetz dem Opfer leider nicht helfen!

Aber sei es drum. Mach du wie du denkst und ich mache wie ich es für richtig halte! Es scheinen noch mehr Jäger hier im Forum meiner Meinung zu sein dass das eigene Leben und die gesundheitliche Unversehrtheit das erste Gebot ist! (Bis jetzt schon mindestens 10 Jäger)

Ich verbiete dir übrigens mich als Rambo, Dirty Harry oder Navy CIS zu betitulieren. Erstens kennst du mich nicht und zweitens solltest du korrekt bleiben in deiner Ausdrucksweise und niemanden beleidigen, sonst muss ich dich dem Administrator melden!
 
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Hat irgendwer, insbesondere auch hier aus dem Großraum Köln/Koblenz/Siegen mal wieder irgendwas von der Story gehört?
 

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