Bei Verlust des Sprengstofferlaubnisscheines entstehen welche Kosten?

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Bei unserem wöchendlichen Treffen des Stammtisches der Jäger in Westerbeck kam folgende Frage bzw. ein Ergebnis heraus, was ich nicht glauben kann.

Wer, wie ich, alle nötigen jagdl.Papiere in einer Brieftasche zusammen bei jeder Jagd, jedem Einkauf etc. ( Mun ) mit führt Wenn die Papiere aus welchen Gründen dann verloren gehen, ist es sehr ärgerlich.

Nun, dass das sofort gemeldet werden muss ist klar. Das aber bzgl. des Sprengstoffscheines sehr hohe Kosten auf mich zukommen würden, weil:
Die Behörde jeden Pulververkäufer über den Verlust benachrichtigt, eine Neuerteilung eher nicht erteilt wird, weil eine Unzuverlässigkeit vermutet wird.
JJS & WBK-Neuerteilung würden gegen Gebühren erteilt werden, nur eben nicht der Sprengstoffschein.

Dieser Verwaltungsakt soll bis zu 3.000,00€ kosten!
Hat Jemand das schon mal gehört oder war betroffen?
Ich kann mir nicht vorstellen warum der Sprengstoffschein höher bewertet wird als z.B. der JS .
D.T.
 

BAL

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Habe mal gehört, daß der Verlust des Sprengstoffscheins im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Seitdem ruht der Lappen im Tresor und wird nur zum Kauf von Pulver ausgeführt.

Ob die registrierten Händler darüber hinaus auch angeschrieben werden weiß ich nicht. Wenn dem so wäre, würde das wohl die Kosten erklären.
 
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Schau doch mal, ob die Behörde ihre Gebührenordnung online stellt. Der Kreis Höxter hat z. B. bei Verlust des Scheines 80 € für die Neuerteilung plus die Kosten der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ausgewiesen. Mir kommen die 3 Mille jedenfalls extrem hoch vor. Ich bin aber selber kein Wiederlader.
 
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das hört sich für mich nach Scheixxhausparolen an, und nicht nach geordnetem Verwaltungshandeln. Weshalb sollten Pulverhändler angeschrieben werden? die dürfen Pulver nur überlassen, wenn sie die im Schein dokumentieren. Woraus sollte Unzuverlässigkeit gefolgert werden können? Aus dem Verlieren? Im Leben nicht.
Was entstehen kann und wird, ergibt sich ais der Gebührenordnung der Behörde. D.h. für Neuerteilung und Bekanntmachung des Verlustes/der Ungültigkeit im BAnz und vielleicht noch Auslagenpauschale.
 
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das hört sich für mich nach Scheixxhausparolen an, und nicht nach geordnetem Verwaltungshandeln. Weshalb sollten Pulverhändler angeschrieben werden? die dürfen Pulver nur überlassen, wenn sie die im Schein dokumentieren. Woraus sollte Unzuverlässigkeit gefolgert werden können? Aus dem Verlieren? Im Leben nicht.
Was entstehen kann und wird, ergibt sich ais der Gebührenordnung der Behörde. D.h. für Neuerteilung und Bekanntmachung des Verlustes/der Ungültigkeit im BAnz und vielleicht noch Auslagenpauschale.
... Ich konnte es mir auch nur sehr schwer vorstellen, aber manchmal .........!
D.T.
 
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Habe mal gehört, daß der Verlust des Sprengstoffscheins im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Machen die beim Verlust des Jagdscheines auch. Mich hat der Verlust des selbigen nichts extra gekostet. Ist schon ein paar Jahre her.
 
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