Jagdschein weg bei Verdacht / Nachtsichtvorsatz

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Idioten sind nur die, die sich wie solche Verhalten. Da kein Mensch hier weis, wie das wirklich abgelaufen ist, somit alles Spekulation.

Welche Rechte haben die Polizisten den vor Ort!?

Begehungsschein, Jagdschein, WBK, Waffe, Perso., Führerschein kontrollieren!? Dann ist wohl auch schon Schluss. Danach können sie das wohl der zuständigen Jagdbehörde anzeigen… fertig. Oder hab ich was verressen!?
 
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Niemand hat die Polizisten als Idioten hingestellt - aber die Beweislage wäre sehr dünn, wenn es so passiert ist, wie beschrieben.
.....wortwörtlich nicht , inhaltlich schon ....das ist der feine Unterschied , grade das Verstehen/Deuten von Inhalten haben viele verlernt , zumals wenn , wie hier die Polizisten selbst Jäger sind ......das ist genauso, als wenn jemand Nachts mit einem Brecheisen im Rucksack durchs Dorf/Stadt spazieren geht.....natürlich im Zweifel für den Angeklagten , aber wer einen noch gesunden Menschenverstand besitzt weiß genau was läuft , nur halt die guten Menschen nicht .....ich glaube nicht an das Gute im Menschen, dafür bin ich schon zu lange auf der Welt und habe zuviel gesehen.....
und übrigens @kuno , vielleicht ist es ja grade mein Fehler dass ich mehr beim Lesen verstehe als die meisten "Analogleser" .....😉✌🏼❗
Grüße +WMH Olli
 
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Ist die Gier wirklich so groß? Kann einem so eine Erlegung Freude machen? Manchmal kann ich mir das gar nicht vorstellen...
Wir hatten ab März 21 ein Rudel mit 18 Stück Kahlwild im Revier, das sich bei Helligkeit nur ganz selten im Freien zeigte. Außerdem vier sehr hohe Spießer (über 40cm, einer Hochgabler) die auch tagsüber ihre Runden machten. Wir konnten eines Morgens mal ein Kalb erlegen, in den Nachbarrevieren wurden nach meiner Kenntnis 6 Stück Rotwild erlegt. Von den Spießern ist jetzt keiner mehr zu sehen und das Kahlwildrudel ist auf vier geschrumpft.

?????
 
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Wir hatten ab März 21 ein Rudel mit 18 Stück Kahlwild im Revier, das sich bei Helligkeit nur ganz selten im Freien zeigte. Außerdem vier sehr hohe Spießer (über 40cm, einer Hochgabler) die auch tagsüber ihre Runden machten. Wir konnten eines Morgens mal ein Kalb erlegen, in den Nachbarrevieren wurden nach meiner Kenntnis 6 Stück Rotwild erlegt. Von den Spießern ist jetzt keiner mehr zu sehen und das Kahlwildrudel ist auf vier geschrumpft.

?????
....genau das meinte/kenne ich , traurig so etwas .....😕aber da Dir das aufgefallen ist , bist Du jetzt der Ketzer wenn Du es ansprichst....!
Grüße +WMH Olli
 
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Rotwild darf zumindest in Hessen im Feld auch in der Nacht erlegt werden, wenn der Pächter das für die Erreichung des Abschusses als nötig erachtet. Vorsatz darf natürlich nicht verwendet werden. Scheint einigen hier nicht bewusst zu sein.

Wie es bei Damwild ausschaut, keine Ahnung.
 
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....genau das meinte/kenne ich , traurig so etwas .....😕aber da Dir das aufgefallen ist , bist Du jetzt der Ketzer wenn Du es ansprichst....!
Grüße +WMH Olli
.... ich glaube, das so etwas öfter vorkommt als manche glauben/wissen wollen.

Jagdneid gab & gibt es bis heute.
Man muss das nicht einmal bei der Jagd ansich miterleben, es reicht manchmal schon eine Aussage am Stammtisch, die einem die Haare zu berge stehen lassen, wie manche Waidgenossen ihr Handwerk verstehen bzw. ausüben ( bevor der Nachbar, dann lieber ich oder Älter wird er an der Wand oder, oder, usw. )!
D.T.
 
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.....wortwörtlich nicht , inhaltlich schon ....das ist der feine Unterschied , grade das Verstehen/Deuten von Inhalten haben viele verlernt , zumals wenn , wie hier die Polizisten selbst Jäger sind ......das ist genauso, als wenn jemand Nachts mit einem Brecheisen im Rucksack durchs Dorf/Stadt spazieren geht.....natürlich im Zweifel für den Angeklagten , aber wer einen noch gesunden Menschenverstand besitzt weiß genau was läuft , nur halt die guten Menschen nicht .....ich glaube nicht an das Gute im Menschen, dafür bin ich schon zu lange auf der Welt und habe zuviel gesehen.....
und übrigens @kuno , vielleicht ist es ja grade mein Fehler dass ich mehr beim Lesen verstehe als die meisten "Analogleser" .....😉✌🏼❗
Grüße +WMH Olli
Um bei Deinem Beispiel zu bleiben - was macht man mit jemandem, den man im Ort morgens um drei mit Rucksack, Brecheisen und vermeintlichem Diebesgut, das aber zum Menschen passt, antrifft? Es könnte sein, es muss aber nicht. Im Zweifel für den Angeklagten, auch wenn das nicht immer angenehm ist. Ich weiß, es watschelt wie eine Ente, es quackt wie eine Ente, dann sollte es wohl eine Ente sein.Aber trotzdem: erste Regel bei Kontakt mit Polizisten: Fresse halten!
 
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Man muss denen auch noch nicht mal Guten Abend wünschen, ein: Hier sind meine Papiere… reicht völlig.
 
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Nichts für Ungut, aber wäre ich im beschriebenen Fall der Polizist gewesen, hätte ich ihm auch kein Wort geglaubt.
Das Thema Mondschein, bzw. Kofferraumhirsche ist ja nun auch kein neues. Alleine deshalb hätte ich ihn direkt nach Hause gebracht, von der ganzen anstehenden Arbeit Mal abgesehen.
Da noch ne Sau drauflegen zu wollen ist doch Recht ambitioniert und für die allermeisten Jäger wohl schwer nachzuvollziehen.

Was sich da nun zweifelsfrei beweisen lässt, ist aber tatsächlich die andere Frage.
Und solange wir nicht wissen welches Bundesland, kann eh keiner sagen ob nicht der Vorsatz an sich das Problem war und der Hirsch nur Beiwerk.

Glauben und beweisen können sind aber zwei verschiedene Dinge.
und man muss seine eigenen Fähigkeiten nicht auf andere übertragen.
mich hab letztes Jahr insgesamt drei mal 2 Sauen in einer Nacht geschossen, weil es sich einfach angeboten hat und ich Zeit hatte.
Wem das Zuviel ist kann es gerne sein lassen, aber es gibt eben auch Jäger die opfern mehr. Und in dubio pro reo!
 
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Klar,
Gibt es bestimmt. Ist ja auch nicht nur eine Frage des Könnens, sonder auch des Wollens oder sogar Müssens.
Ich fürchte aber dass die Jäger mit den Mondscheinhirschen erheblich in der Überzahl sind.
In dubio pro reo gilt vor Gericht, der Polizist muss bei einer Kontrolle noch keine vollständige Beweiskette vorlegen, da reicht erstmal ein begründeter Verdacht.
Und so leid es mir tut, aber der ist hier nicht von der Hand zu weisen.
 
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Also die meisten Rehe habe ich bisher ehr Abends erlegt, lasst mich raten, wann ich es dann im Auto nach Hause gefahren habe…. Natürlich in Dunkeln! Würde ich also nie auf dumme Gedanken kommen.

Sitze ich aber im dunklen draußen und der Mitjläger schießt … später heißt es per WhatsApp „Reh tot..“… dann weis man, dass es Zeit zum Reden ist!
 
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Man muss denen auch noch nicht mal Guten Abend wünschen, ein: Hier sind meine Papiere… reicht völlig.
Da kann man ja in abgewandelter Form nur sagen: Wie man aus dem Wald ruft, so schallt es auch hinein...
Mit welcher Begründung sollte man denn Mitmenschen, die im Dienst für die Allgemeinheit zu unsäglichen Zeiten bei miesen Bezügen für Ordnung und Sicherheit sorgen ein freundliches "Guten Abend" verwehren?
 
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Welche Rechte haben die Polizisten den vor Ort!?

Begehungsschein, Jagdschein, WBK, Waffe, Perso., Führerschein kontrollieren!? Dann ist wohl auch schon Schluss. Danach können sie das wohl der zuständigen Jagdbehörde anzeigen… fertig. Oder hab ich was verressen!?
Alle Befugnisse, die die Strafprozessordnung oder das Polizeirecht des jeweiligen Landes vorsehen. Je nachdem, wie von den Beamten die Lage bewertet wird und was sie begründen können. Durchsuchung der Person, des Fahrzeuges, Beschlagnahme, Sicherstellung, Beweissicherungen, Mitnahme der Person zur Dienststelle zwecks Durchführung weiterer Maßnahmen......
Die Begründung muß allerdings nicht vor dem Betroffenen abgegeben werden und ein Widerspruch gegen die Anordnungen der Polizei haben keine aufschiebende Wirkung. Erstmal werden die Maßnahmen durchgeführt. Ein winken mit der Advocard oder der Telefonnummer des Anwaltes bewirkt sicher eher weitere Motivation der Beamten.
Später kann dann alles aufgearbeitet werden.
 
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Stelle es mir gerade vor, wie witzig das ist, wenn die Beamten bei der Gerichtsmedizin vorfahren, das Wild ausladen und gerne den Todeszeitpunkt Bestimmt zu haben… der KTU bringen sie die Büchse vorbei, um den Zeitpunkt der letzten Schussabgabe bestimmen zu lassen…
 
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