Ausübung der Jagd und Jagdschein daheim liegen gelassen

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Die Sicht der Dinge....

1. die Polizei hat angerufen und um Amtshilfe gebeten
2. danach haben sie nix besseres zu tun, als den der Amtshilfe geleistet hat ans Bein zu pinkeln.

Imho hat der Herr Beamte nicht begriffen wem er da ans Bein pinkelt, der muss nämlich gar nichts und schon mal nicht nachts um 2 unfähigen Beamten zur Hand gehen.

Offensichtlich sind die Anforderungen für den Polizeidienst ziemlich gering.
Korrekt gehandelt hätten sie, wenn sie schnellst möglich hin gefahren wären, das Stück tot geschossen hätten, ja auch der Beamte muss nach dem Tierschutzgesetz handeln und morgens dem zuständigen Betriebshof der Straßenmeisterei Bescheid sagen wo, was liegt.

und deswegen, statt ihn zu kontrollieren, hätten sie artig Dankeschön sagen müssen und fertig.
 
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Die Polizei ist nicht dazu da angefahrenes Wild vom Leiden zu erlösen!
Ist Deine Auffassung hier, daß Tierschutzaspekte die Beamten selbst nicht weiter belasten müssen? Also in der Art: lieber selbst eine halbe Stunde neben dem qualvoll leidenden Stück stehen (aka "Unfallort sichern") und auf einen Jagdschutzberechtigten warten, anstatt die eigene Ausrüstung und Befähigung nutzen, um das Leiden sofort zu beenden? (Leider schon selbst erlebt.)

Fallwild muss auch ein JAB nicht entsorgen, allerdings wird er sich aus der Tierschutznummer bei noch lebenden Stücken kaum rauswinden können.
Soll das Deiner Auffassung nach bedeuten, daß ein Jagdschutzberechtigter von der Polizei zum Schußwaffengebrauch oder Abfangen verpflichtet werden kann?

Ich frage nur interessehalber, um zu erfahren, wie Du auf solche Gedankenspiele kommst.
 
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Ist Deine Auffassung hier, daß Tierschutzaspekte die Beamten selbst nicht weiter belasten müssen? Also in der Art: lieber selbst eine halbe Stunde neben dem qualvoll leidenden Stück stehen (aka "Unfallort sichern") und auf einen Jagdschutzberechtigten warten, anstatt die eigene Ausrüstung und Befähigung nutzen, um das Leiden sofort zu beenden? (Leider schon selbst erlebt.)


Soll das Deiner Auffassung nach bedeuten, daß ein Jagdschutzberechtigter von der Polizei zum Schußwaffengebrauch oder Abfangen verpflichtet werden kann?

Ich frage nur interessehalber, um zu erfahren, wie Du auf solche Gedankenspiele kommst.

In der Tat, das frage ich mich auch!

Wenn ich keine Zeit habe (Ernte) dann habe ich keine Zeit.

Genauso analog steht das bei Mitjägern, Tierschutz hin oder her, hier geht es um übergeordnete Dinge - und Jagdausübung ist, wie schon gesagt eine Passion - aber eben nicht der Broterwerb, der um längen höher steht - bei jedem, zumindest denjenigen, die noch ein normales Maß an Menschenverstand haben.

Und wenn dann jemand um 24 Uhr anruft, nachdem ich bereits eine 14 Stunden Schicht hinter mir habe, gebe ich denen allenfalls die Nummer des Nachfolgers... und wenn der keine Zeit hat, weil er ebenfalls 14 Stunden geackert hat - ist das Kismet.

Ich kann es weder mit meinem Gewissen verantworten, noch vom Menschenverstand gutheißen, wenn ich mich übermüdet ins Auto setze um noch final ein Stück Wild abzufangen, abgesehen von dem Unfallrisiko ist da an dieser Sache so vieles Falsch dran.

Wer zahlt denn, wenn ich übermüdet gegen einen Baum fahre, ich hatte schon einmal einen Unfall wegen Übermüdung, das tu ich mir kein zweites mal an.
 
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Ist Deine Auffassung hier, daß Tierschutzaspekte die Beamten selbst nicht weiter belasten müssen? Also in der Art: lieber selbst eine halbe Stunde neben dem qualvoll leidenden Stück stehen (aka "Unfallort sichern") und auf einen Jagdschutzberechtigten warten, anstatt die eigene Ausrüstung
Die Ausrüstung geht zumeist nur bis 9*19mm, manchmal also etwas dünn.
und Befähigung nutzen, um das Leiden sofort zu beenden?
Welche Befähigung? Diese haben idR nur Tierärzte und Jagdscheininhaber. Soweit ich weiß gibt es eine solche Befähigung bei Polizisten nur wenn diese ebenfalls Jäger sind, allenfalls noch durch Zusatzausbildung.
Soll das Deiner Auffassung nach bedeuten, daß ein Jagdschutzberechtigter von der Polizei zum Schußwaffengebrauch oder Abfangen verpflichtet werden kann?
Es gibt tatsächlich Lebensbereiche, da darf die Staatsgewalt einen Bürger zur Hilfe verpflichten. Ob dieser Fall hier gegeben ist (ggf. Verbunden an Jagdpacht) weiß ich allerdings auch nicht.
 
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Eine 9 Para auf den Schädel reicht.

Polizisten bekommen, so haben mir Beamte bestätigt in der Ausbildung erklärt wie man Fangschüssen abgibt.
Ich habe auf unserer Wache schon selbst das MP5 Magazin mit orangerotem Aufkleber "nur für Tiere" gezeigt bekommen.
 
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Welche Befähigung? Diese haben idR nur Tierärzte und Jagdscheininhaber. Soweit ich weiß gibt es eine solche Befähigung bei Polizisten nur wenn diese ebenfalls Jäger sind, allenfalls noch durch Zusatzausbildung.

Es gibt tatsächlich Lebensbereiche, da darf die Staatsgewalt einen Bürger zur Hilfe verpflichten. Ob dieser Fall hier gegeben ist (ggf. Verbunden an Jagdpacht) weiß ich allerdings auch nicht.
Die Rechtslage ist da ziemlich unklar, da es da mehrere konkurrierende Gesetze gibt, zudem ist jedes Landespolizeigesetz in einigen Feinheiten anders ausgeprägt als das des Nachbarbundeslandes... Aber hier kann die Staatsgewalt ihre Hoheit nicht aufprägen, dazu müssen sehr viele, sehr eng umfasste Kriterien erfüllt sein - ein Wildunfall fällt nicht darunter...

Es sei denn, Godzilla liegt im Graben.
 
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Jeder Polizeibeamte in NRW wurde/wird? in der Ausbildung und auch danach beim Schießtraining dahingehend unterwiesen. Einen Kopf- oder Genickschuss bei einem Tier anzubringen sollte/darf kein Problem darstellen. Es geht da ja nicht um waidgerechtigkeit, sondern ausschließlich um Tierschutz. Dazu ist auch die Polizei verpflichtet, eigentlich sogar bevor die Unfallaufnahme startet...
Mit der 9mm Vollmantel hab ich auch aus einigen Metern alles an vorkommenden Wildarten und, bis auf eine Ausnahme, alles an Vieh erlösen können. Eine 9mm hat Bums genug für alles.

Mit den neueren Action...Munition klappt das noch besser...
 
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Hallo zusammen,

mich Interessiert mal die Meinung des ein oder anderen (gerne Rechtsgewandten) zu einem Sachverhalt den ich gerade erlebt habe.

Gegen 0 Uhr klingelte mein Telefon und die Örtliche Polizei war dran, Wildunfall auf der durch mein Revier laufenden Bundestraße, angefahren wurde ein Stück Rehwild, dieses würde auf dem angrenzenden Acker liegen wäre aber noch nicht tot.
Also aufgestanden, Knallstock geholt, Taschenlampe und Messer eingepackt und die drei Minuten ins Revier getingelt... Wie immer weit vor der Polizei am Unfall eingetroffen, vergewissert das kein Personenschaden vorliegt, Tier gesucht, Tier erlöst... Alles sehr unaufgeregt.
Als ich noch mit dem Unfallverursacher am plauschen war trafen dann auch die Freunde von Blau Weiß ein, zwei jüngere Polizisten die ich auch noch nicht kannte... Also nett vorgestellt und dann verabschiedet.

Beim ans Auto laufen fiel einem der beiden dann aber ein das es sich ja anbieten würde mich auch noch kurz zu kontrollieren, ob ich Führerschein und Fahrzeugschein dabei hätte, ob ich getrunken hätte und ob ich eine Waffe mitführen würde?!
Gut, hier muss ich zugeben hab ich vielleicht etwas zu flott mein Mundwerk bemüht und den netten Herrn darüber Informiert das ich, wenn ich Nachts von ihnen geweckt werde Grundsätzlich nur mit einem Paket Wattebäuschen auf der Rücksitzbank los fahre..
Er guckte etwas kritisch und meinte sofort ich solle dann bitte WBK und Jagdschein direkt mit vorzeigen, da hab ich dann dumm geguckt weil beides im Jagdrucksack steckt und der daheim im Büro stand.
Als ich ihm dann Mitteilte das ich beides leider nicht mitführen würde weil es flott gehen sollte, ich aber gern kurz heim fahre und beides hole hab ich dann eine vom Tonfall doch recht rüde Ansprache erhalten... Es wäre ungeheuerlich was ich mir erlauben würde ohne diese Dokumente eine Waffe zu führen und das mich das jetzt die Zuverlässigkeit kosten könnte. (Mein Gesicht, man kann es sich vorstellen, guckte noch bedeutend dümmer aus der Wäsche)
Nach Kontrolle der Fahrzeugpapiere und kurzem Anruf auf der Dienststelle entließ er mich dann großzügig und nur ganz ausnahmsweise mit dem Hinweis das ich um diesen Umstand sehr froh sein könnte.... sympathisch.....

Jetzt zu meiner Frage, was passiert Dümmstenfalls wenn ich meine Dokumente daheim liegen lasse und Beispielsweise in eine Kontrolle gerate?
Kann einen das, gemäß dem Fall man ist noch nie auffällig geworden tatsächlich die Zuverlässigkeit kosten?

Ich bin gerade noch ein kleines wenig Sauer und hadere ein bisschen mit mir der Örtlichen Dienststelle eine leicht bösartige Mail zu schreiben (Jaja, ich weiß, ist auch Dumm Dokumente daheim liegen zu lassen) aber da werde ich erstmal drüber schlafen.

Schöne Grüße

Westwood
Owi die die Waffenbehörde verfolgen kann, wenn sie will.
Dafür müsste der nette Beamte aber erstmal ne Mitteilung schreiben, und da Beamte von Natur aus faul sind wie du ja selber gesehen hast, wird er das nicht tun.
Die Zuverlässigkeit wird man wegen so einer Lappalie nicht verlieren. Vielleicht wenn man ständig die papiere vergisst und die Behörde eine Demenz überprüfen will 😜
Mail an den Dienststellenleiter kann man machen aber ob das die Mühe wert ist, regt man sich nur nochmal drüber auf. Lieber abhaken und weitermachen.
 
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Owi die die Waffenbehörde verfolgen kann, wenn sie will.
Dafür müsste der nette Beamte aber erstmal ne Mitteilung schreiben, und da Beamte von Natur aus faul sind wie du ja selber gesehen hast, wird er das nicht tun.
Die Zuverlässigkeit wird man wegen so einer Lappalie nicht verlieren. Vielleicht wenn man ständig die papiere vergisst und die Behörde eine Demenz überprüfen will 😜
Mail an den Dienststellenleiter kann man machen aber ob das die Mühe wert ist, regt man sich nur nochmal drüber auf. Lieber abhaken und weitermachen.
den Ausgang den Geschichte, wie westwood weiter oben schrieb, gelesen ??
 
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Eine andere Frage ergibt sich ob der Jäger (Pächter oder ein Beauftragter) raus muss.

Wenn ich vor dem Schlafengehen ein paar Glas Wein getrunken habe würde ich auch nicht fahren und mit Waffen hantieren. Vermutlich bekämen sie den Hinweis dann beim nächsten mal.

Mal wieder ein schönes Beispiel, dass man etwas nicht machen muss nur weil man es machen darf. Jedenfalls nicht sehr geschickt von den Beamten.
 
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Ich kannte einen FAL, der einen ausgebrochenen Bison neben der Bundestraße mit der .30-06 totschoß, bevors zu einem Unfall kam; für den erfahrenen Südwest-Jäger keine Diskussion.
Ein anderer Bekannter, Pächter in MIttelhessen, hatte länger ausgebrochene Rinder im Revier.
Nicht wieder einzufangen, wurden die auch allmählich aggressiv, es gab dann bei einem die 8x57 auf die Stirn und das Wildrind füllte die Kühltruhe.
Andere Zeiten - man diskutierte zu keinem Zeitpunkt irgendwelche fehlenden Berechtigungen... ;) !
Heute trauen sich Jäger fast nicht mehr, ihre Waffe unverpackt durch den Garten zum Auto zu tragen, wenn sie zur Jagd fahren. :rolleyes:
Ich kann einen Jungbullen auf 50m mit der .308 beisteuern. Die Kollegen in blau waren erfreut, der Metzger auch, er hatte schon mehrere Magazine 9mm Para im Rinderfilet befürchtet…
 
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Wenn ich vor dem Schlafengehen ein paar Glas Wein getrunken habe würde ich auch nicht fahren und mit Waffen hantieren.
...das ist selbstverständlich und man muß heute immer daran denken, bevor man losrennt, um dem Wild zu helfen ! Andernfalls muß jemand anders beauftragt werden.
Das Glas Rotwein zum Abendessen kann schon ein Problem sein, es sei denn die Unfälle kommen in der 2. Nachthälfte. Der Abstinenzler ist hier klar im Vorteil. :unsure:
 
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Hallo.
Unglaublich was so mancher alles erlebt oder erleben musste. Anno driet inne pief ist scheinbar sehr viel seltsames passiert.
Zum Fall: natürlich darf der Polizist die erforderlichen Dokumente einsehen. er weiß doch nicht, ob da der informierte Jäger oder ein anderer vor ihm steht. Das Vergessen des JS ist kein Verbrechen, sondern eine Owi ohne weitere Folgen in Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit. Da der Beamte sachlich keinen Fehler gemacht hat, würde ich mir den Kontakt zur Dienststelle / zum Dienststellenleiter verkneifen. Der Fehler lag eindeutig auf der Seite des Jägers.
Übrigens ist die Polizei nicht für das Erlösen des verunfallten Wildes zuständig. Sie können es machen (sofern es überhaupt machbar und vertretbar ist) oder jemanden informieren. Verweigert der JAB seine Hilfe bei einem noch lebenden Stück könnte es m.E. in Sachen Tierschutz eng werden. Wir dürfen doch auch keine Nachsuche verweigern, wenn das Stück nicht in Sichtweite liegt, oder?
Denkt mal ein wenig drüber nach und entscheidet dann.

wipi
In BW wäre der § 38 JWMG zu berücksichtigen. Vielleicht gibt es das ja auch in anderen Jagdgesetzen?
 
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Eins vorab... Nicht mehr zu Wildunfällen zu fahren wenn das Stück noch lebt ist keine Option für mich, anders wäre es vielleicht bei der Entsorgung von Fallwild, da zahle ich aber ja auch einen kräftigen Jagdsteuersatz von 20% für.
Bislang komme ich sehr gut mit der hier zuständigen Dienststelle klar und mir ist sehr daran gelegen das dies auch so bleibt.

Da mich die Art und Weise aber schlicht angepisst hat habe ich um einen Termin gebeten und war heute morgen auf der Dienststelle.
Hat sich alles geklärt, ich führe zukünftig meine Papiere mit und der Kollege bekommt einen kleinen Grundexkurs im Umgang mit Bürgern die Nachts für einen Aufstehen.
Also alles tiefenentspannt.

Mich hatte nur Interessiert wie sich so etwas auf die Zuverlässigkeit auswirken könnte da ich bislang nirgends in irgendeiner Weise in Erscheinung getreten bin.
Aber bei dem Wort Ordnungswidrigkeit hätte mir auch selbst kommen können das alles sehr tiefenentspannt ist.
habe gerade das Thema mit einem Jagdkollegen (Polizist) besprochen. Der meinte auch das er und die Kollegen aus seiner Schicht nicht auf die Idee kommen würden einen Jäger der zum Wildunfall gerufen wird noch auf irgend etwas zu überprüfen. O-Ton, solange der nicht selbst über die eigenen Füße stolpert.
 
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