Nun, eigentlich ist ja schon alles gesagt. Nur ein paar Dinge die ich gern richtig stellen möchte:
@cast - die Polizei bittet dich als Jäger nicht um Amtshilfe sondern ist rechtlich verpflichtet dir als Jäger dein Aneignungsrecht zu ermöglichen.
Wenn der Anruf vom Revier kommt heißt das nicht das die Polizei schon vor Ort ist. Je nach Größe des Streifengebietes deines Polizeiposten/Polizeirevier und der Anzahl der zur Verfügung stehenden Streifen kann das eben doch auch mal sein das der Jäger vor der Rennleitung am Unfallort ist.
Und ja - du hast als Jäger eine Mitführpflicht von JS und WBK wenn du die Waffe im Auto hast
Und ja - die Polizisten hätten deine Jagdwaffe sicherstellen können da du ja erstmal diese unberechtigt mit dir führst da du ja keinerlei Ausweise mit hattest. Da hätte eine Nachschau im NWR auch nichts gebracht - unter welchem Namen hätten die dann suchen sollen?
Und bei dem hier auch erwähnten Vorfall im Saarland kannst du den Polizisten nicht verübeln das die seitdem doch nicht mehr so locker und cool drauf sind wie das vielleicht früher mal war. Zumal die dich ja nicht kannten weil noch neu im Revier.
Ich denke mal da wird seitens der Polizei nichts mehr kommen. Und einmal - aus Versehen seine Dokumente nicht dabei - ist auch kein Beinbruch und wird dich auch nicht die Zuverlässigkeit kosten da nur Owi im Verwarngeldbereich.
Ich würde vielleicht sogar mal persönlich dort im Revier vorbeischauen und mal Guten Tag sagen - hilft auf dem Lande unheimlich wenn man sich persönlich kennt.
Gruß der olle pudlich