Ausübung der Jagd und Jagdschein daheim liegen gelassen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

steve

Moderator
Registriert
9 Jan 2001
Beiträge
11.550
Beim nächsten Anruf mitten in der Nacht empfiehlst du dem Kollegen am Telefon den Kollegen zu informieren, der so korrekt seinen Job macht, der soll das erledigen und dann wieder auflegen.

Kann ich genau so empfehlen. Hatte mich über eine raue Ansprache nachts um eins wegen fehlenden Führerscheins und Fahrzeugpapieren geärgert. Immerhin hatte ich den Jagdschein dabei. Zwei Tage später dann bei einem ähnlichen Anruf mit Hinweis auf die beiden Kollegen „viel Erfolg mit der kranken Sau“ gewünscht und aufgelegt. Alles ewig her. Das Verhältnis war vorher und ist schon ewig wieder gut. Aber mich hatte es immens geärgert. Aber um ne Mail zu schreiben hat’s auch nicht gereicht. 😂
 
Registriert
30 Jan 2016
Beiträge
3.091
Oh Mann, ist es so schwer echte Moral von Pseudomoral zu unterscheiden?

Also echte Werte gegenüber eingebildeten Werten, die sich irgendjemand ausgedacht hat, der selber höchst fragwürdige Werte hatte?

Da liegt für mich halt eine harte Grenze - das hat nichts mit Moral zu tun, sondern damit, dass auch andere Menschen irgendwann einmal lernen müssen, dass dumme Handlungen immer schlimme Konsequenzen nach sich ziehen.

Dabei geht es nicht ums Canceln, sondern um das Hinterfragen der eigenen Handlungen - und damit auch der eigenen Alltagsethik.

Für mich gilt vieles was in Bausch und Bogen als Waidgerechtigkeit umschrieben wird als Pseudomoral, dazu gehört vor allem aber auch der Gedanke der ständigen Selbsterniedrigung dazu, den einige Leute offensichtlich zu gerne betreiben - also als Büttel irgendeiner übergeordneten Macht, die all zu offensichtlich nicht einmal selber in der Lage ist, ihr Personal so auszubilden, dass sie nicht "Stümperhaft" rüberkommen.

Oder stellst Du Dir nie die Frage, "Warum muss jetzt ausgerechnet ich hier an diesen Scheiß ran, obwohl ich tausend andere wichtigere Dinge zu erledigen habe - und wo sich real andere Menschen drauf verlassen?"

Wenn Du dies mit einem eindeutigen Nein beantworten kannst - Weitermachen.

Ansonsten wäre da schon einmal ein guter Anfang den Begriff "Waidgerechtigkeit" nicht einfach als Totschlagargument zu nutzen.
Kleine Klugscheisserei: lass dir doch vom JS/WBK eine beglaubigte Kopie machen, die du immer im Auto hast. Kostet nicht die Welt und erspart dir 10 Seite Ratschläge und Kommentare :whistle:;)
 
Registriert
1 Feb 2014
Beiträge
1.110
Moin,

sehe ich anders - wenn ich für die Truppe schon einspringe, erwarte ich auch Entgegenkommen. Sollte das nicht funktionieren, können die mich mal …..
Da ist die entsprechende Meldung an den Vorgesetzten nur noch das i-Tüpfelchen auf der Torte :devilish: :evil:. Danach war es das mit dem Rauskommen
zum Wildunfall!

munter bleiben!!

hobo
 
Registriert
10 Apr 2016
Beiträge
3.996
Kleine Klugscheisserei: lass dir doch vom JS/WBK eine beglaubigte Kopie machen, die du immer im Auto hast. Kostet nicht die Welt und erspart dir 10 Seite Ratschläge und Kommentare :whistle:;)
ich habe JJ. + WBK als Kopie immer im Portmonee und als Scan auf dem Smartphone. Das original liegt immer griffbereit beim Jagdrucksack der immer mit raus kommt. Hat mir alles nichts geholfen weil den Schxxx noch nie jemand sehen wollte :)
 
Registriert
19 Jan 2014
Beiträge
1.324
Hi,
kurzes Lob an unsere hiesige Polizeidienstelle. Auch die unerfahrenen Einsatzkräfte waren bisher sehr angenehm in der Zusammenarbeit.
Schade für den Threadstarter, dass das so schief gegangen ist. Ich würde mich an den Dienstellenleiter wenden und ein Gespräch suchen. Einfach nur um am Ende ein gutes Miteinnander zu haben... es gibt halt auch Fälle, in die wir involviert sind, da sind wir Jäger und die Damen und Herren in Blau aufeinander angewiesen.
Und wenn es sich dann nach einem Gespräch nicht in Wohlgefallen auflöst, kannst du immer noch beim nächtlichen Anruf liegen bleiben
wmh
Peter
 
Registriert
17 Dez 2020
Beiträge
3.487
Du die geht mir derzeit am Arsch vorbei - wir haben noch nicht einmal das Saatbeet für den Mais vorbereiten können und müssen daran mit Hochdruck arbeiten...

Getreide (außer Mais) war dieses Jahr gar nicht mehr möglich, Du kannst nicht erst im April/Mai mit Sommerweizen oder Hafer anfangen... Die paar trockenen Tage im März haben leider nicht gereicht... naja, ich habe schon vorgeschlagen, dass wir uns einen eigenen Pflug und Grubber anschaffen, dann könnte ich im Februar/März schon mal immer schwarz machen.

Und ich muss noch 40 ha Weideland zäunen...
Nicht jeder Jäger ist Landwirt. Daher erlegen manche schon Böcke andere freuen sich drauf….
 
Registriert
7 Aug 2016
Beiträge
2.074
"Anstatt mir einen Vortrag zu halten, bitte diese Thematik mal mit den Kollegen klären".
-
Wegen eines jungen Polizeibeamten, rege ich mich nicht mehr auf.
Es bringt nichts - der kann sich fast aufmandeln, wie er mag.
Im Zweifelsfall eine Visitenkarte geben lassen.
-
Die letzten Monate habe ich es gelernt, dass das es die einzige 'brauchbare' Methode ist,
mit solchen Situationen umzugehen.
Ich hoffe, dass ich das durchhalten kann .... :unsure:
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Du hast nicht unrecht!

Doch hat er leider. Im Gegensatz zum Original, beweist eine beglaubigte Kopie nur, das zum Zeitpunkt der Beglaubigung ein Jagdschein vorhanden war.
Das kann zwei Wochen später schon ganz anders aussehen.

Beglaubigungen von "temporären" Dokumenten (Führerscheine, Jagdschein etc. ) sind
im Gegensatz zu "dauerhaften" Dokumenten (Abschlüsse,Zeugnisse etc.) somit auch nur von kurzzeitiger Relevanz und keinesfalls eine geeignete Legitimation.
 
Registriert
26 Feb 2014
Beiträge
1.855
Wir schreiben Samstag, den 3. Oktober 2015 gegen 1600, ein sonniger Nachmittag. Verzweifelter Anruf von dem mir namentlich schon bekannten und auch sympathischen Officer der örtlichen Polizei. "Bitte entschuldigens die Störung, ich weiß, es ist nicht ihre Aufgabe Herr Florian, aber auf der Staatsstraße xy wurde ein größerer Biber überfahren. Ob ich den vielleicht beseitigen könne, denn es ist Samstag und von der UNB erreicht er heute ja niemanden und die Straßendienstler Bereitschaft möchte er jetzt auch nicht unbedingt rausklingeln." Auf meine Antwort, dass ich gleich losdüse, wenn er den Papierkram am Montag mit der UNB erledigt, fiel ihm doch merklich ein Stein vom Herzen und her hat sich tausendmal bedankt.
Leider finde ich das Foto nicht mehr, aber das war ein Biber der 25-30 Kilo Klasse, den auch noch niemand von der Straße gezogen hatte.

Ich will damit nur aufzeigen, dass es meist doch ein nettes Miteinander gibt. Augenhöhe, wie ich weiter oben schon angemerkt habe.

Wmh
Flo
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
7.540
Da fragt bei der Feuerwehr auch kein Streifenhörnchen nach dem Alktest, wenn die Jungs am WE in den Einsatz müssen.

Ist vielleicht ein anschaulicheres Beispiel.

CdB
Solange der Maschinist/die Maschinistin (die kraftfahrende Person) nüchtern ist, gilt das in vielen Eifeldörfern als völlig ausreichend. Und wenn mal alle saufen, meldet man die FFw "aus dem Funkkreis" ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
10 Apr 2016
Beiträge
3.996
Doch hat er leider. Im Gegensatz zum Original, beweist eine beglaubigte Kopie nur, das zum Zeitpunkt der Beglaubigung ein Jagdschein vorhanden war.
Das kann zwei Wochen später schon ganz anders aussehen.

Beglaubigungen von "temporären" Dokumenten (Führerscheine, Jagdschein etc. ) sind
im Gegensatz zu "dauerhaften" Dokumenten (Abschlüsse,Zeugnisse etc.) somit auch nur von kurzzeitiger Relevanz und keinesfalls eine geeignete Legitimation.
ja natürlich, rein rechtlich hat so eine beglaubigte Kopie ein Verfallsdatum :) ist aber immer noch besser als nichts dabei zuhaben. Ist ja bei Werkstattleihwagen auch gängige Praxis den Fahrzeugschein als Kopie (noch nicht mal beglaubigt) mitzugeben.
Wenn aber Wachtmeister Wichtig dir ans Bein pixxen will, bist du ohne Originale immer in der schlechteren Position.
 
Registriert
10 Apr 2016
Beiträge
3.996
Solange der Maschinist/die Maschinistin (die kraftfahrende Person) nüchtern ist, gilt das in vielen Eifeldörfern als völlig ausreichend. Und wenn mal alle saufen, meldet man die FFw "aus dem Funkkreis" ab.
zwischen Vollrausch bis zum Verlust der Muttersprache und 0,5 Promille ist ja auch noch ein kleiner Unterschied. Der wesentliche Unterschied ist aber, dass das C Rohr keine waffenrechtliche Relevanz hat, obwohl es genug Bums hätte.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25569

Guest
Nun, eigentlich ist ja schon alles gesagt. Nur ein paar Dinge die ich gern richtig stellen möchte:
@cast - die Polizei bittet dich als Jäger nicht um Amtshilfe sondern ist rechtlich verpflichtet dir als Jäger dein Aneignungsrecht zu ermöglichen.
Wenn der Anruf vom Revier kommt heißt das nicht das die Polizei schon vor Ort ist. Je nach Größe des Streifengebietes deines Polizeiposten/Polizeirevier und der Anzahl der zur Verfügung stehenden Streifen kann das eben doch auch mal sein das der Jäger vor der Rennleitung am Unfallort ist.
Und ja - du hast als Jäger eine Mitführpflicht von JS und WBK wenn du die Waffe im Auto hast
Und ja - die Polizisten hätten deine Jagdwaffe sicherstellen können da du ja erstmal diese unberechtigt mit dir führst da du ja keinerlei Ausweise mit hattest. Da hätte eine Nachschau im NWR auch nichts gebracht - unter welchem Namen hätten die dann suchen sollen?
Und bei dem hier auch erwähnten Vorfall im Saarland kannst du den Polizisten nicht verübeln das die seitdem doch nicht mehr so locker und cool drauf sind wie das vielleicht früher mal war. Zumal die dich ja nicht kannten weil noch neu im Revier.
Ich denke mal da wird seitens der Polizei nichts mehr kommen. Und einmal - aus Versehen seine Dokumente nicht dabei - ist auch kein Beinbruch und wird dich auch nicht die Zuverlässigkeit kosten da nur Owi im Verwarngeldbereich.
Ich würde vielleicht sogar mal persönlich dort im Revier vorbeischauen und mal Guten Tag sagen - hilft auf dem Lande unheimlich wenn man sich persönlich kennt.


Gruß der olle pudlich
Nach meinem Verständnis habe ich als Jäger keine Mitführpflicht einer WBK sondern der JS allein reicht aus, so lange es sich um eine Langwaffe handelt, die ich gerade führe und eben keine KW. Für Jäger reicht bekanntlich der gültige JS um eine Langwaffe erwerben und auf der Jagd führen zu dürfen. Aufgrund meines JS darf ich mir als Jäger ggf. auch eine Langwaffe für eine begrenzte Zeit ausleihen und die ist dann natürlich nicht in meiner WBK eingetragen. Meine zuständige Behörde (Hessen) sieht das übrigens eben so. Derzeit benötigt meine Behörde für den Ein- oder Austrag von Waffen in meiner WBK mehr als 12 Wochen! Auf meine Nachfrage beim Leiter der Behörde, was ich ohne die WBK im Falle eine nächtlichen Kontrolle unterwegs machen soll und ob ich für solche Zwecke einer polizeilichen Kontrolle eine beglaubigte Kopie oder ein Ersatzdokument der Behörde benötige, wurde mir gesagt, dass einzig der gültige JS mein Nachweis einer Berechtigung wäre und ausreiche. Eine WBK müsste ich auf der Jagd nicht mitführen, so lange es sich dabei um eine Langwaffe handelt.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
5
Zurzeit aktive Gäste
512
Besucher gesamt
517
Oben