Wiederladekurs | Allgemeine Infos und Kosten

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15 Sep 2005
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Hallo zusammen,
ich interessiere mich schon seit längerem dafür einen WL-Kurs zu absolvieren.
Nun hat sich spontan die Gelegenheit ergeben einen solchen Schein zu machen.

Ich wüsste gerne welche laufenden Kosten auf mich zukommen.
Bekannt ist mir die Gebür für die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Vorfeld (~100€) + der Kursgebür (~250€) + (vermutlich) einer einmaligen Gebür für die Ausstellung des Scheins beim geliebten KVR München...:rolleyes:

Ich möchte den Schein machen da es mich interessiert und man nicht dümmer wird (außerdem springt ein Männerwochenende bei raus).
Realistischer Weise werde ich in den kommenden 2-3 Jahren (oder noch länger, wer weiß) jedoch nicht dazu kommen, aktiv in das Hobby einzusteigen..

Welche Folgekosten (ohne Hardware für das WL selber) kommen auf mich zu und was muss ich beachten, wenn ich eine Zeit lang nichts mit der Materie zu tun habe?
Läuft der Schein nach einer gewissen Dauer ab, bzw. muss ich diesen wie einen JS regelmäßig verlängern?
Besteht die Gefahr dass der Schein nach x Jahren vollkomen verfällt, wenn man nicht x oder y in der Zwischenzeit damit angefangen hat?

Weiterhin habe ich was von Eintragungen für Pulversorten gelesen.
Muss man das als Jäger alles einzeln beantragen, oder haben wir per se das "Bedürfnis" ohne einzelne Eintragungen?

Freue mich über Infos.
Danke.
 
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Welche Folgekosten (ohne Hardware für das WL selber) kommen auf mich zu und was muss ich beachten, wenn ich eine Zeit lang nichts mit der Materie zu tun habe?
Läuft der Schein nach einer gewissen Dauer ab, bzw. muss ich diesen wie einen JS regelmäßig verlängern?
Aus dem Gedächtniß:
Hast du die Prüfung gemacht und beantragst nicht innerhalb von 2 Jahren?? den Schein verfällt die Prüfung.

NRW:
Wenn du den Schein nicht alle 5 Jahre verlängerst läuft er ab.
Verlängerung kostet 200 Euro.

Tarifstelle 11.11.12.2:

"11.11.12.2
Verlängerung der Geltungsdauer einer Erlaubnis nach § 27 Absatz 1 SprengG
Gebühr: Euro 55 bis 200
Sofern keine aktuelle Zuverlässigkeitsprüfung vorliegt, zuzüglich der Gebühr nach 11.11.3

.
.
11.11.3
Einholung von Erkundigungen im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung nach § 8 Absatz 4 und 5 in Verbindung mit § 8b Absatz 1 Satz 4 und § 14 SprengG
Gebühr: Euro 40 bis 400"
 
Zuletzt bearbeitet:
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Jedes mal wenn du Pulver kaufst wird das vom Händler in den Schein eingetragen. Die Höchstmenge in 5 Jahren in der Gültigkeit des Scheins gibt die Behörde vor, reicht's nicht Erhöhung beantragen, kostet wieder.
Wieviel der auf den Ämtern kostet ist von Ldkr. zu Ldkr verschieden, die Verordnung sieht nur den Rahmen vor, hier kostet die Erlaubnis nach §27 SprengG 75€, unterste Grenze der Verordnung in Hessen.
Manche Behörden sind eigen, die wollen bei der Verlängerung anhand der Pulverkäufe sehen, daß du wiederlädtst, sonst gibts keine Verlängerung. Wie die das tatsächlich handhaben ist unterschiedlich.
 
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Weiterhin habe ich was von Eintragungen für Pulversorten gelesen.
Muss man das als Jäger alles einzeln beantragen, oder haben wir per se das "Bedürfnis" ohne einzelne Eintragungen?

NC-Pulver: normale Pulver für die verschiedenen Patronensorten, sollte kein Problem werden.

Schwarzpulver und Ersatzstoffe: Mit der Begründung "alte Flinten oder alte Patronen (Försterpatrone) " sowie "Vorderladerjagd" durchaus machbar.

Böllerpulver: Meh, das wird schwierig. Jagdliches Brauchtumsböllern kenn ich nicht und das Jagdhorn füllen und verdämmen mag zwar bei machem eine bessere Tonlage hinbekommen, der Bläser wird es Dir aber nicht danken.
 
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28 Jan 2019
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bis zur festgesetzten Pulvermenge als Lagerbestand, spielt die Pulversorte keine Rolle!
Solltest Du allerdings nicht innerhalb von 5 Jahren die festgesetzte Menge erwerben/verbrauchen, so kann dir die Menge reduziert werden.
Kaufst Du kein Pulver innerhalb der Gültigkeit des Sprengstoffscheines, wird dieser widerrufen bzw. nicht verlängert und Du must einen neuen Lehrgang absolvieren, so meine Kenntnis!
D.T.
 
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NC-Pulver: normale Pulver für die verschiedenen Patronensorten, sollte kein Problem werden.

Schwarzpulver und Ersatzstoffe: Mit der Begründung "alte Flinten oder alte Patronen (Försterpatrone) " sowie "Vorderladerjagd" durchaus machbar.

Böllerpulver: Meh, das wird schwierig. Jagdliches Brauchtumsböllern kenn ich nicht und das Jagdhorn füllen und verdämmen mag zwar bei machem eine bessere Tonlage hinbekommen, der Bläser wird es Dir aber nicht danken.
Danke. Schwarzpulver, Böllern etc interessiert mich nicht (mache ich auch nicht mit im Lehrgang).
 
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Danke. Schwarzpulver, Böllern etc interessiert mich nicht (mache ich auch nicht mit im Lehrgang).

Dann eintragen lassen "NC Pulver". Berechne grob Deinen Verbrauch (entweder jährlich oder 5-jährlich), schlag 50% drauf und lass Dir das auf Verdacht erst einmal als Bezugsmenge bescheinigen.
 
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Da gibt es neuerdings unterschiedliche Handhabungen: früher 25kg/ 5Jahre, jetzt 5kg/ Jahr.
Gruß-Spitz
Das heißt wenn ich nicht jedes Jahr ein kg nachkaufe wird’s schon nervig?
Insgesamt klingt das alles erstmal nicht nach „Schein jetzt machen und irgendwann mal nutzen. Vielleicht“. Schade eigentlich.
 
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Sprich mal mit Deinem Sachbearbeiter und erläutere ihm die Situation - und mache ihm klar, daß Du tatsächlich damit anfangen willst.
Dann wird es auch keine Probleme mit der Verlängerung geben.
 
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16 Jun 2016
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Und muss ich dann trotzdem den Schein alle x Jahre verlängern (analog JS)?
Oder entfällt das mit dem Erwerb des Pulvers?
Verlängern musst du nach Ablauf auf jeden Fall, vergisst du es, ist eine Neubeantragung incl. kpl. Rattenschwanz fällig. Ob bei der Verlängerung auch gleich die eingetragene/erworbene Pulvermenge abgeglichen wird, hängt von der zuständigen Behörde ab.
 

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