FAZ: Bericht zur Waschbärenplage

G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Wenn es um den Gewinn der Holzindustrie geht, kommem, wie in Brandenburg, Sachen auf den Tisch, die mit einem gesunden Menschenverstand unvorstellbar sind.Beim Waschbär passiert nichts.

Teil eins kannste erstmal vonne Backe putzen, Teil zwei - Zustimmung, aber da sind einige BL noch etwas "besser".


CdB
 
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Bei uns gibts praktisch (noch) keine. Bis jetzt war erst einmal einer in einer Fotofalle.
Läuft mir einer vor den Lauf, hat er Pech gehabt.

Das Problem sind die, die in den Städten leben, an die kommt man nur mit Fallen dran. Aber wer soll das machen?
Jäger. Aber das machst du in der Stadt nicht lange. Die Preise für das Fallenstellen waren 100-200€. Geld ist aber nicht alles.
 
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Moin,

Ich betreibe 5 Kastenfallen allein auf Waschbär und komme pro Jahr auf durchschnittlich 30 Bären ( ca 150 ha an einem Bachlauf ) - ob es etwas nützt? Keine Ahnung, aber ich meine, dass sich der Hasen- und Entenbesatz deutlich erhöht hat :unsure:. Fallenjagd ist nichts für Sensibelchen - das Töten in der Falle / Abfangkorb ist nicht jedermanns Sache. Trotzdem bin ich überzeugt davon, dass es notwendig ist, die Prädation einzudämmen. Dem Niederwild eine Chance geben ….

Auch das ist eine Facette der Jagd - und für mich keine, die ich besonders liebe. Neozoenbekämpfung wird nicht zu letzt aber auch von Seiten der EU gefordert - ich würde mir wünschen, das mehr Jäger dazu bereit wären. Aber für manch einen Waidgesellen steht eben eher der Hirsch, die Sau oder das Rehwild im Fokus - ich kann und will es ihm nicht verübeln.

munter bleiben!!

hobo
 
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Versteh ich nicht...
Aufwandsentschädigung, wenn du mal einen Waschbären im Haus zu Besuch hast, verstehst du es und zahlst es gerne, jedenfalls wenn die Expertise, der Fallenschein und die Kenntnisse und Fähigkeiten zum töten laut TierschG fehlen. Das Dumme ist: Aus:
https://bmt-tierschutz.bmtev.de/lib_dateien/tierschutzthemen_wildtiere_jagd/fangen_und_toeten_von_tieren_in_befriedeten_bezirken_hessen.pdf
Eine Tötung von lebend gefangenen Tieren ist nur mit der Schusswaffe (§ 39 (3) HJagdVO) erlaubt, wobei im befriedeten Bezirk eine waffenrechtliche Schießerlaubnis vorhanden sein muss. Der Einsatz von Totfanggerätenin befriedeten Bezirken ist grundsätzlich zulässig, jedoch in der Regel nicht praktikabel. Die technischen und rechtlichen Voraussetzungen dieser Geräte sind in der Hessischen Jagdverordnung (§ 37 HJagdVO) näher geregelt. In befriedeten Bereichen muss zusätzlich sichergestellt werden, dass von diesen Fallen keine Gefahren für den Menschen und Nicht-Zielarten ausgehen. Der Einsatz von Totfanggeräten bedarf zudem der Genehmigung der Jagdbehörde.
Die rechtlichen Fallen lauern überall. Ist gefangen in der Falle ins Revier mitnehmen noch tierschschutzgerecht? Im städtischen Umfeld ist das alles nicht so einfach. Die Städter wollen, dass der niedliche Bär im Garten wieder freigelassen wird. Ein Aussetzen lebend gefangener Tiere in die Natur bedarf der Genehmigung der unteren Jagdbehöde. Die Lüge, den Bären im Wald wieder auszusetzen, kann dich schon in Erklärungsnot bringen.
 
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Deswegen lässt man das, was gehen mich Waschbären auf irgendeinem Grundstück an?
Ein Beispiel dafür, daß der Waschbär und andere invasive Arten von den Behörden gar nicht bekämpft werden wollen.
 
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Selbstverständlich werden zu Schaden gehende Waschbären in befriedeten Bezirken gefangen! Mit allen erforderlichen persönlichen Voraussetzungen, mit den zulässigen Fanggeräten und natürlich mit Genehmigung der zuständigen Behöre!
Und selbstverständlich werden die Tiere dann erlegt! Warum sollte man daraus eine Lüge oder ein Geheimnis machen?
 
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Selbstverständlich werden zu Schaden gehende Waschbären in befriedeten Bezirken gefangen! Mit allen erforderlichen persönlichen Voraussetzungen, mit den zulässigen Fanggeräten und natürlich mit Genehmigung der zuständigen Behöre!
Und selbstverständlich werden die Tiere dann erlegt! Warum sollte man daraus eine Lüge oder ein Geheimnis machen?
[x] Du wohnst ländlich.
[ ] Du hattest schon mit woken Stadtmenschen zu tun.
 
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Aufwandsentschädigung, wenn du mal einen Waschbären im Haus zu Besuch hast, verstehst du es und zahlst es gerne, jedenfalls wenn die Expertise, der Fallenschein und die Kenntnisse und Fähigkeiten zum töten laut TierschG fehlen.
Nur zum besseren Verständnis: Die 100-200 Euro hast dafür bekommen/verlangt, dass du den Leuten eine Kastenfalle in den Garten gestellt und den/die Waschbären gefangen und einer anderen Verwendung zugeführt hast?
 
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In BW eine schöne Aufgabe für die Stadtjäger, die im JWMG definiert sind. Der Auftraggeber bezahlt den Stadtjäger. Auftraggeber kann auch mal die Stadt sein, z.B. wenn ein Schulgelände betroffen ist oder ein Räudiger zu erlösen ist. Ansonsten bleibt das ein Privatvergnügen für die Grundstückseigentümer.
 
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Das wird ein Spaß für die Grundstückseigentümer ,wir haben in unserem Revier Lk HN 15 Waschis letztes Jahr erlegt und es werden jedes Jahr mehr.
 

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