Luftgewehr: korrekte Verwahrung

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Moin Gemeinde,

in früheren Jahren/Jahrzehnten eine völlig alberne Frage, aber wir leben ja in Orwell‘schen Zeiten.

Wie muß in einem Haushalt, in dem nur erwachsene Personen leben, ein Luftgewehr verwahrt werden?

Im Waffenschrank ist nämlich eigentlich kein Platz mehr.

Es ist ja Dummfug etwas gegen Wegnahme zu sichern, wenn jeder im Haushalt dazu berechtigt ist.
Aber vermutlich denke ich zu vernünftig…

Wie ist die Meinung der kompetenten Gemeinde ?
 
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In diesem Bereich gab es eine Verschärfung...

Kurzfassung, Erlaubnisfreie Waffen müssen vor dem Zugriff minderjähriger geschützt werden.
Die Anforderung ist aber niedrig gehalten, verschlossener Schrank, Futteral oder Koffer reichen z.B. aus.

Ob es dabei eine Rolle spielt ob ein Kind oder Jugendlicher direkt im Haushalt lebt oder nur zu Besuch kommen könnte. :unsure: Das sind die Diskussionen auf die ich mich erst gar nicht einlasse, entweder weggeschlossen oder nicht im gleichen Raum wie der Waffenschrank.

Für Legalwaffenbesitzer wie uns Jäger oder Sportschützen tatsächlich ein Thema, wir werden von den Behörden kontrolliert. Wo Lieschen Müller hingegen ihr 50 € Euro Luftpistölchen aufbewahrt interessiert in der Realität erstmal niemand, die Behörde weiß nicht dass sie so eine Waffe hat.

 
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Ebend.
Der Kern der Frage ist eben notwendiger Verschluß in einem reinen Erwachsenenhaushalt?
Das beantwortet der Gesetzestext ja eben nicht.
 
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Für Legalwaffenbesitzer wie uns Jäger oder Sportschützen tatsächlich ein Thema, wir werden von den Behörden kontrolliert. Wo Lieschen Müller hingegen ihr 50 € Euro Luftpistölchen aufbewahrt interessiert in der Realität erstmal niemand, die Behörde weiß nicht dass sie so eine Waffe hat.
Die Behörde weiß aber auch nicht ob der Legalwaffenbesitzer so eine Waffe hat.
 
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Eigentlich ist das gar nicht so schwierig. Leben in einem Haushalt ausschließlich Berechtigte, kann das Luftgewehr in der Ecke stehen, oder auf dem Küchentisch liegen...solange die Berechtigten anwesend sind UND kein Unberechtigter dazu kommen kann. Solange ist es erlaubter Umgang.

Verlassen die Berechtigten die Wohnung, oder es kommt ein Unberechtigter dazu, muss das Luftgewehr in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Ab da ist es Aufbewahrung.

Merke hierzu: Ein Raum ist kein Behältnis (für die spitzfindigen SB)...es sei denn, es ist ein abgenommener Waffenraum (wir sind schließlich in Deutschland).
 
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Das ein Luftdruckgewehr vor dem Zugriff durch Minderjährige geschützt aufbewahrt werden muss war schon lange so, auch schon vor der Verschärfung 2018!
Seither ist es verschlossen aufzubewahren die einzig praktikable Möglichkeit gesetzeskonform zu leben. Dafür reicht ein billiger Waffenkoffer mit Zahlenschloss oder ein abgeschlossener Kleiderschrank, Werkzeugschrank etc.
Ob sich nur Ü18 im Haushalt aufhalten ist unerheblich.
 
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Könnte ja sein, dass es da schon Urteile oder ergänzende Erklärungen für SB gibt, um das klar zu stellen.

genau das meinte ich.....der SB macht sich schlau und würgt dem "nichtsahnenden" Fragesteller einen rein .....so, wie zB der Handwerker, nicht auf dem Stand der Dinge in gutem Glauben handelnd, es tat .....nicht jeder ist bei seiner Hobby/Berufsausübung >immer< auf dem allerneuesten Stand der Gesetzeslage .....nur weil diese sich im Land der gelebten Hysterie alle Nase lang ändert ....! Das , was wir im Moment haben, entbehrt jedem gesunden Menschenverstand !
..wie schon oft erwähnt, bei unwesentlichen , oft durch Unwissenheit begangenen Verstößen werden härteste Präzedenzen geschaffen, wärend in anderen Fällen (die ich jetzt nicht näher beschreiben möchte, welche aber fast jeder kennt) Ausreden gesucht, Ursachen erfunden und Augen zugekniffen werden , nur weil es "politisch korrekt" (obwohl es das offensichtlich nicht sein kann) ist ....!
man sollte den Juristen an den Hochschulen mal wieder beibringen klar und gerecht zu handeln und nicht Karriere- und Erfolgsorientiert , und vor allem mal wieder ihren Ermessensspielraum ( auch wenn es der wohlstandsverblödete Mainstream nicht bejubelt) zu gebrauchen, das gleiche gilt auch für die Polizei......!
Hatte ich schon mal geschrieben : mein Cousin, heute selbst Kommisar, bekam mit 18 Jahren (1992) von seinem Opa einen Opel Rekord 2.L/E Automatik geschenkt (damals Luxuskarosse pur) , den Führerschein sollte er allerdings erst 2 Wochen später bekommen.....stolz wie Oskar wird das Auto vor der Haustür gewaschen , abgeledert und "trockengefahren" , durchs Dorf raus, Richtig Wald .....und kam nicht wieder , normalerweise hätte er müssen nach 1 Minute wieder zurückkommen ( man muss hier noch erwähnen, das Auto war nicht zugelassen) erst nach 20 Minuten ein blauer Rekord am Horizont, Schrittempo, dahinter Blaulicht , auch im Schrittempo.....aha , erwischt ....er mußte die Karre 2km heim schieben, in Begleitung der Polizei....das wars , und es gab keinen Stress , keine Anzeige, nix .....war aber lehrreich , anstrengend und lustig, zumindest für mich, als er triefnassgeschwitzt an mir vorbeischob , mit zwei grinsenden Polizisten hintendran .....damit will ich sagen, "es geht auch anders , menschlich " .....aber dies scheint in unserer Zeit der "Toleranz" nicht mehr möglich zu sein !
Grüße +WMH Olli
 

Wheelgunner_45ACP

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Man könnte ja auch Mal ins CO2-Forum und Co schauen. Bin mir sicher da wird so was auch diskutiert.
 
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Ebend.
Der Kern der Frage ist eben notwendiger Verschluß in einem reinen Erwachsenenhaushalt?
Das beantwortet der Gesetzestext ja eben nicht.

Wieso beantwortet der Gesetzestext das nicht?

§ 36 WaffG i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 AWaffV sagt doch ganz klar:

2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:

1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;


Da es dazu keine Ausnahmen á la "ausgenommen in dem Haushalt leben ausschließlich Personen, die das 18 Lebensjahr vollendet haben" etc. gibt, gilt das selbstverständlich auch in einem reinen Erwachsenenhaushalt.

Es könnten ja Minderjährige oder auch Volljährige mit Waffenverbot (§ 41 WaffG) zu Besuch kommen...

Natürlich dürfen alle Mitglieder des Erwachsenenhaushalts Zugriff auf das Luftgewehr haben;
da so ein Luftgewehr ja idR nicht "einfach so" in der Ecke stehen dürfte, sonder mit Sicherheit in einem Koffer oder Futteral aufbewahrt wird, macht man da halt ein Zahlenschloss dran, teilt allen "Berchtigten" den Code mit und ist rechtlich auf der sicheren Seite.

Dass das so angesichts der Lebenswirklichkeit nicht umbedingt Sinn macht, ändert leider nichts an der Rechtslage...
 
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