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....eben...Man könnte ja auch Mal ins CO2-Forum und Co schauen. Bin mir sicher da wird so was auch diskutiert.
sich selbst informieren, und keine schlafenden Behördenmitarbeiter wecken...
Grüße +WMH Olli
....eben...Man könnte ja auch Mal ins CO2-Forum und Co schauen. Bin mir sicher da wird so was auch diskutiert.
Das ist falsch. Es muss ein abgeschlossenes Behältnis sein, egal wer in dem Haushalt wohnt. Selbst ein abgeschlossener Raum reicht laut Gesetz nicht. Umkehrschluss…Das ein Luftdruckgewehr vor dem Zugriff durch Minderjährige geschützt aufbewahrt werden muss war schon lange so, auch schon vor der Verschärfung 2018!
Seither ist es verschlossen aufzubewahren die einzig praktikable Möglichkeit gesetzeskonform zu leben. Dafür reicht ein billiger Waffenkoffer mit Zahlenschloss oder ein abgeschlossener Kleiderschrank, Werkzeugschrank etc.
Ob sich nur Ü18 im Haushalt aufhalten ist unerheblich.
Die Aufbewahrung der erlaubnispflichtigen Waffen wird kontrolliert. Darüber hinaus muss ich keine Auskunft über irgendwas geben.
Achso und alle anderen Verstöße gegen das Waffenrecht ignorieren die dann einfach mal so?!Die Aufbewahrung der erlaubnispflichtigen Waffen wird kontrolliert. Darüber hinaus muss ich keine Auskunft über irgendwas geben.
Öhm, das ist völlig richtig. Ich weiß nicht warum du nochmal wiederholst was ich eh schon geschrieben habe? Ich hab nie von Räumen sondern nur von Behältnissen (Koffer, Schrank) geredet?! Und auch davon, dass ausschließlich Ü18 Bewohner nicht von der verschlossenen Aufbewahrung befreit.Das ist falsch. Es muss ein abgeschlossenes Behältnis sein, egal wer in dem Haushalt wohnt. Selbst ein abgeschlossener Raum reicht laut Gesetz nicht. Umkehrschluss…
Wer so blöd ist und bei einer Kontrolle eine Hausbesichtigung anbietet hat es nicht anderst verdient.Achso und alle anderen Verstöße gegen das Waffenrecht ignorieren die dann einfach mal so?!
Naja auch ne Behörde braucht Erfolge, merke schon bei wem das was werden könnte
Wer so blöd ist und bei einer Kontrolle eine Hausbesichtigung anbietet hat es nicht anderst verdient.
Bei Kontrolle, Haustüre auf und direkt zum Tresor, gucken und direkt wieder raus.
Ebend.
Der Kern der Frage ist eben notwendiger Verschluß in einem reinen Erwachsenenhaushalt?
Das beantwortet der Gesetzestext ja eben nicht.
Es gibt keine Verstöße zu ignorieren, es gibt nämlich nichts zu sehen. Außer bei dir vielleicht?Achso und alle anderen Verstöße gegen das Waffenrecht ignorieren die dann einfach mal so?!
Naja auch ne Behörde braucht Erfolge, merke schon bei wem das was werden könnte
.....Frage: Wenn ich aus einem Luftgewehr aus DDR-Zeiten bisher nur Rundkugeln verschossen habe, brauch ich da jetzt eine Sondergenehmigung für den Gebrauch von Diabolos ? Und wie lagere ich die Munition ? Getrennt in einem anderen Schrank/Behältnis ? Ist der Verbleib der Bleikügelchen im Magazin bei getrennter Lagerung möglich ?
Hallo. Hättest du dazu eine Quelle? Danke.DDR= u.U. mehr als 7.5Joule.
Noch legal, aber Demnächst Zwangseinbau eines Druckminderers durch Büchsenmacher mit Nachweisen..