Zwei Polizisten bei Fahrzeugkontrolle erschossen

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Die zu erwartende Strafe alleine für die schwere Wilderei liegt bei bis zu 5 Jahren. Also könnte er schon mal anfangen die Strafe abzusitzen.
Aber wenn die zu erwartende Strafe nur eine Haft auf Bewährung sein wird...
Wilderer sind bewaffnete hoch Kriminelle, werden aber i.d.R. mit Samthandschuhen angefasst...
 
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Die zu erwartende Strafe alleine für die schwere Wilderei liegt bei bis zu 5 Jahren. Also könnte er schon mal anfangen die Strafe abzusitzen.
Aber wenn die zu erwartende Strafe nur eine Haft auf Bewährung sein wird...
Wilderer sind bewaffnete hoch Kriminelle, werden aber i.d.R. mit Samthandschuhen angefasst...
Ich gebe dir ja moralisch Recht, aber laut Gesetz ist ein Haftgrund nicht gegeben.
 
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@Otter-Joe
... 2, 3a und c eindeutig gegeben...

Natürlich besteht Fluchtgefahr, natürlich besteht die Gefahr, dass er Beweise fälscht und auf Zeugen einwirkt. Dem Mann drohen bis zu 15 (20?) - Jahre Knast etc
Schwere Wilderei, Betrug, unerlaubter Waffenbesitz, Beihilfe zum Mord, Beihilfe zur Vertuschung einer Straftat, ...ganz vergessen: Widerstand gegen die Staatsgewalt,

... neutral zur Tat - also durchaus Beihilfe möglich; nach der Tat unterstützt - also Beihilfe.. 3 bis 15 Jahre
Man muss nur wollen...
Peter
 
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@Otter-Joe
... 2, 3a und c eindeutig gegeben...

Natürlich besteht Fluchtgefahr, natürlich besteht die Gefahr, dass er Beweise fälscht und auf Zeugen einwirkt. Dem Mann drohen bis zu 15 (20?) - Jahre Knast etc
Schwere Wilderei, Betrug, unerlaubter Waffenbesitz, Beihilfe zum Mord, Beihilfe zur Vertuschung einer Straftat, ...ganz vergessen: Widerstand gegen die Staatsgewalt,

... neutral zur Tat - also durchaus Beihilfe möglich; nach der Tat unterstützt - also Beihilfe.. 3 bis 15 Jahre
Man muss nur wollen...
Peter
Aha!
Nicht das ich mich auf Kleinigkeiten einlassen möchte. Aber wo ist denn Widerstand gegen "die Staatsgewalt" in diesem Fall und ausgehend von der in Rede stehenden Person erfolgt?
Erkennbar ist mir da nichts im Ramen der bisherigen Ermittlungsergebnisse.
Gott sei dank haben wir in Deutschland ein Strafgesetz.
Und kein Rachegesetz wie im anglikanischen Beritt.

Einstein
 
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Frankreich:
Diese Woche in unserer lokalen Wochenzeitung (vom Land).

Die Insassen eines „Mercedes“ wurden letzte Woche um 3h30 auf einer Landstraße eines großen Staatsforstes kontrolliert, da der Fahrer abrupt stark abbremste. Bei der Führerscheinkontrolle fanden die Polizisten jedoch dann im Fußraum des Beifahrers eine Jagdflinte mit Blutspuren und nach weiterer Kontrolle schliesslich im Kofferraum : ein totes Wildschwein.
Alle 4 Personen (19-34) wurden jedoch nur vorläufig festgenommen und müssen sich in 3 Monaten dem Richter erklären, vor allem unter welchen Umständen die Sau erlegt wurde. Auch erfolgt eine Waffenüberprüfung. Vermutlich Wilderer.

Allerdings keine Schlagzeile, sondern eine Randnotiz mit der banalen Überschrift „sie fahren mit einem toten Wildschwein…“

Hier ist der grauenhafte Fall aus Deutschland so gut wie in keinen Medien erschienen, vermutlich hatten auch die diensthabenden Beamten keine besondere Sorge gehabt, scheint wohl öfter mal vorzukommen.

Mir schauderte es beim Lesen jedoch schon etwas …

(Zur Info: Individual Jagd in dieser Jahreszeit und Nachtansitz generell sind hier nicht erlaubt).
 
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@Otter-Joe

Natürlich besteht Fluchtgefahr, natürlich besteht die Gefahr, dass er Beweise fälscht und auf Zeugen einwirkt. Dem Mann drohen bis zu 15 (20?) - Jahre Knast etc
Schwere Wilderei, Betrug, unerlaubter Waffenbesitz, Beihilfe zum Mord, Beihilfe zur Vertuschung einer Straftat, ...ganz vergessen: Widerstand gegen die Staatsgewalt,

... neutral zur Tat - also durchaus Beihilfe möglich; nach der Tat unterstützt - also Beihilfe.. 3 bis 15 Jahre
Man muss nur wollen...
Peter
Möglicherweise

weiß der Richter das auch aus den Akten...

Möglicherweise hat er sogar mehr Informationen, als Du.

Möglicherweise hat er entschieden, nach den Worten des Gesetzes zu entscheiden.

Möglicherweise gibt es mehr Worte in der gültigen Rechtsprechung, die Du nicht kennst.

Dann wäre es rechtens, den Mittäter bis zur Verhandlung auf freiem Fuß zu lassen.

Mbogo
 
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Außerdem wird gegen eine weitere Person ermittelt welche die Waffen überlassen haben soll. Mutmaßlich die Ehefrau, aber dazu gibt es noch keine offizielle Nachricht.
 
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Außerdem wird gegen eine weitere Person ermittelt welche die Waffen überlassen haben soll. Mutmaßlich die Ehefrau, aber dazu gibt es noch keine offizielle Nachricht.
Das Thema der Ehefrau wird hier am Ende etwas näher benannt:

 
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Ich könnte mir vorstellen, dass die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird, und der Täter so schnell nicht mehr raus kommt.

Für die Ehefrau könnte das auch eng werden, wenn festgestellt wird, dass sie die Waffen wissentlich überlassen hat.

Gruß

HWL
 
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Außerdem wird gegen eine weitere Person ermittelt welche die Waffen überlassen haben soll. Mutmaßlich die Ehefrau, aber dazu gibt es noch keine offizielle Nachricht.

Habe den Artikel gerade gelesen.

Wenn der Tathergang tatsächlich so gewesen ist…

Das macht mich fassungslos.

Absolut fassungslos.
 

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