Neue Hochsitze braucht das Revier

G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Nein, das ist lediglich Sachbeschädigung durch Brandlegung. Ein kleiner aber feiner unterschied da kein bewohntes Gebäude.
Und dafür kann es alles bis gar nichts geben.

Les ich anders:

Gem. § 306 StGB wird wegen Brandstiftung bestraft, wer folgende fremde Sachen in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört:
  • Gebäude, Hütten
  • Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
  • Warenlager oder -vorräte
  • Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge
  • Wälder, Heiden, Moore oder
  • land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse

Die Tat ist ein Verbrechen und wird von Amts wegen verfolgt (Offizialdelikt).

Der Versuch ist strafbar.
 
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So nach langem Überlegen, ging es letzten Samstag mit dem Bau einer Kanzel los.
Wir sind im allgemeinen mit Kanzeln im Revier gut ausgestattet, sowohl feststehend und Mobile. Nur an meiner Kirrung bis jetzt nicht.
Bodenplatte 150cm x 120cm, Hölzer 12cm x 5cm Rahmen, 3cm Bretter
Rahmen aus 7cm x 5cm für die Wandelemente
Verkleidet mit Brettern 12,5cm x 2,5cm (früher mal Zaunbretter Kesseldruck imprägniert)
Innenhöhe 195cm auf 185cm Seiten rechts/links
Türausschnitt 60cm breit, 170cm hoch
Fenster Unterkante 92cm von der Bodenplatte (Ausschnitt ca. 72cm x 34cm) rechts/links

Ob sie nun mobil wird oder feststehend aufgestellt wird, muss noch geklärt werden.
Denke aber, flexibler ist es mit Fahrwerk 😉
 

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So nach langem Überlegen, ging es letzten Samstag mit dem Bau einer Kanzel los.
Wir sind im allgemeinen mit Kanzeln im Revier gut ausgestattet, sowohl feststehend und Mobile. Nur an meiner Kirrung bis jetzt nicht.
Bodenplatte 150cm x 120cm, Hölzer 12cm x 5cm Rahmen, 3cm Bretter
Rahmen aus 7cm x 5cm für die Wandelemente
Verkleidet mit Brettern 12,5cm x 2,5cm (früher mal Zaunbretter Kesseldruck imprägniert)
Innenhöhe 195cm auf 185cm Seiten rechts/links
Türausschnitt 60cm breit, 170cm hoch
Fenster Unterkante 92cm von der Bodenplatte (Ausschnitt ca. 72cm x 34cm) rechts/links

Ob sie nun mobil wird oder feststehend aufgestellt wird, muss noch geklärt werden.
Denke aber, flexibler ist es mit Fahrwerk 😉
Wir machen den Querriegel unterhalb der Fenster immer auf Ausschnitthöhe. Dann hat man mehr Auflagefläche zum auflegen.

Trotzdem schöne Kanzel! (y)
 
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Wir machen den Querriegel unterhalb der Fenster immer auf Ausschnitthöhe. Dann hat man mehr Auflagefläche zum auflegen.

Trotzdem schöne Kanzel! (y)
Auf den Querriegel kommt noch ein Brett an den drei Fensterseiten mit 2,5cm Stärke und 10-12cm Breite. Wir haben auf den Kanzel unsere lederne gefüllte Auflage dabei. Dazu ein Brett zum Variablen unterlegen.

Danke für die schöne Kanzel 👍
 
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#5652 und #5663:
Wir machen den Querriegel unterhalb der Fenster immer auf Ausschnitthöhe. Dann hat man mehr Auflagefläche zum auflegen.

Darauf liegen Gewehrauflagen lose auf und können durch verschieben der Waffe runterfallen.
Nach innen geht es noch.
Mit Fensterbrettern das gleiche.
 
Zuletzt bearbeitet:

FTB

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Les ich anders:

Gem. § 306 StGB wird wegen Brandstiftung bestraft, wer folgende fremde Sachen in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört:
  • Gebäude, Hütten
  • Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
  • Warenlager oder -vorräte
  • Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge
  • Wälder, Heiden, Moore oder
  • land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse

Die Tat ist ein Verbrechen und wird von Amts wegen verfolgt (Offizialdelikt).

Der Versuch ist strafbar.

Ja, du hast Recht, laut meinem Hausjuristen gab es kürzlich ein Urteil des BGH dazu. Im Prinzip gilt:
Kanzel -> Brandstiftung
Leiter/Druckjagdbock -> Keine Brandstiftung
Wenn das Ding fest mit dem Boden verankert ist (Hohes Eigengewicht reicht), ein Dach, Wände und eine Tür hat, ist es eine Hütte, die zum Aufenthalt von Menschen gedacht ist.
Damit liegt wohl auch ein schwerer Fall vor (?).
Ob ich das jetzt korrekt wiedergebe, weiß ich nicht mehr, aber in solchen Fällen sind wohl auch besondere Ermittlungsmethoden anzuwenden (Auswertung von Mobilfunkdaten z.B.).
 
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16 Jan 2003
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Was das alles auslösen kann????
Das fragt man sich sich, was gerade in der Welt so passiert
 
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Nein, das ist lediglich Sachbeschädigung durch Brandlegung. Ein kleiner aber feiner unterschied da kein bewohntes Gebäude.
Und dafür kann es alles bis gar nichts geben.
Sonderfall ist hier dass es ein Anhänger und somit eigentlich ein Kraftfahrzeug ist und damit auch Brandstiftung sein könnte.
Ist es nicht. Hab mal jemand dabei erwischt wie er sein Auto abgefackelt hat. Wollte die Versicherungssumme einkassieren. Das Urteil lautete auf schwere Brandstiftung.

Zumal er Wiederholungstäter war. Dummerweise konnte er seine Haftstrafe nicht mehr antreten, da ihn vorher der Krebs hin gerafft hat.
 
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Ist es nicht. Hab mal jemand dabei erwischt wie er sein Auto abgefackelt hat. Wollte die Versicherungssumme einkassieren. Das Urteil lautete auf schwere Brandstiftung.

Zumal er Wiederholungstäter war. Dummerweise konnte er seine Haftstrafe nicht mehr antreten, da ihn vorher der Krebs hin gerafft hat.
Richtig bei Kraftfahrzeugen ist es Brandstiftung.
Aber die Frage ist ob Hochsitze unter Hütten fallen, da sie ja nicht zum wohnen oder schlafen dienen sondern lediglich zum kurzzeitigen geschützten Ansitz auf der Jagd. Dafür haben wir ja auch den Vorteil dass es dafür keine Baugenehmigung bedarf.
 

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