Bedürfnisgrenze für Jagdscheininhaber bei 10 Langwaffen

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Ich hatte soeben mit meinem SB telefoniert wegen der Anmeldung einer neuen Waffe.
Er erzählte, daß er die Tage eine Schulung zum NWR hatte und in diesem Zuge der Begriff "Bedürfnisgrenze" gefallen sei.
Wahrscheinlich ist im Hintergrund schon eine Entscheidung von der Politik getroffen worden und nur noch nicht kommuniziert. Aber wir können sicher sein, daß der nächste Einschlag bevor steht.

Spannend wird es bei Details wie beispielsweise modularen Waffen (R8, M66) die dann mit System, Verschluß und Lauf in der WBK stehen und drei Plätze belegen...
Oder wie werden Schalldämpfer behandelt?
Ich erwarte, daß ein Gesetz massive logische Inkonsequenzen aufweisen wird und man als Legalwaffenbesitzer abprüfen muß, ob die Rechtschutzversicherung das Verwaltungs- und Waffenrecht mit abdeckt.
 
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Ist schon echt "lustig", entscheidet ein Verwaltungsgericht "pro Bürger" ist es eine Einzelfallentscheidung und gilt nur für genau diesen einen Fall, allen Betroffenen steht natürlich der Klageweg durch die Instanzen offen...
In höchster Not bei Steuerfragen wird auch gerne der Nichtanwendungserlass gezogen.

Entscheidet das Gericht "gegen den Bürger" hat es natürlich sofort und auf der Stelle Allgemeingültigkeit, bei Entscheidungen von Landesverwaltungsgerichten sogar gerne Bundesweit.

Und ganz ehrlich mit dem wachsweichen "Willen des Gesetzgebers" als Begründung sollte es auch möglich sein auf Basis der Straßenverkehrsordnung in Deutschland Elefanten auszuwildern.
Eine schöne Zusammenfassung. Viele Deutsche glauben ja auch, daß es Präzendenzfälle wie in den USA gibt, weil im Amtsgericht Mühlhausen ein grob vergleichbarer Fall mal entschieden wurde...
 
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Die einzige Begründung die zu verweigern sähe ich darin, wenn jemand auf Jagdschein anfängt gewerblich zu handeln und zig baugleiche EWB Geräte eintragen lassen möchte, die dann sukzessive wieder veräußert werden in kurzer Zeit.

Die reine Anzahl bei ordnungsgemäßer Aufbewahrung stellt doch keinerlei Gefahr dar. Kapier ich nicht.
 
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Festzuhalten ist, dass man Klageführenden wirklich sehr „dankbar“ sein darf.

Abseits davon: warum wurde wohl der Jagdschein als Bedürfnis ohne weitere Begründungen genommen? Weil klar ist, dass ein Jäger mehrere Waffen zur Ausübung braucht und es schlicht eine Verwaltungsvereinfachung ist, nicht etwas zu prüfen, was ohnehin bejaht wird. Das Bedürfnis als solches ist auf die tatsächliche Jagdausübung ausgerichtet. 10 Waffen kommen schnell zusammen, vielleicht wird auch etwas vererbt oder geschenkt. Wer den Jagdschein benutzt, um Waffen zu sammeln, macht das mit der falschen WBK. Und wird, so meine Prognose, denen, die schlüssig nachweisbar 15 oder 20 Langwaffen benötigen, das Leben erschweren.
Der Fehler liegt aus meiner Sicht eindeutig bei verkappten Waffensammlern.
 
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Festzuhalten ist, dass man Klageführenden wirklich sehr „dankbar“ sein darf.

Abseits davon: warum wurde wohl der Jagdschein als Bedürfnis ohne weitere Begründungen genommen? Weil klar ist, dass ein Jäger mehrere Waffen zur Ausübung braucht und es schlicht eine Verwaltungsvereinfachung ist, nicht etwas zu prüfen, was ohnehin bejaht wird. Das Bedürfnis als solches ist auf die tatsächliche Jagdausübung ausgerichtet. 10 Waffen kommen schnell zusammen, vielleicht wird auch etwas vererbt oder geschenkt. Wer den Jagdschein benutzt, um Waffen zu sammeln, macht das mit der falschen WBK. Und wird, so meine Prognose, denen, die schlüssig nachweisbar 15 oder 20 Langwaffen benötigen, das Leben erschweren.
Der Fehler liegt aus meiner Sicht eindeutig bei verkappten Waffensammlern.
Na, der Fehler liegt eher bei der Politik. Mit einer Kappungsgrenze verkaufen Sie mehr Sicherheit. Und dann gibt es da sicherlich irgendwo wieder eine Studie, die besagt, dass wenn man weniger Waffen hat, die Kriminalität ganz sicher deutlich abnimmt. In der Fußnote steht dann, dass illegale Waffen nicht in der Studie betrachtet wurden.
 

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