[Hessen] Grüne Regulations - Phantasien in Hessen: Nutzung von Wildkameras/Tierbeobachtungskameras

Registriert
1 Nov 2013
Beiträge
3.609
Grüne Regulations-Phantasien des HMUKLV, rechtliche Klärung steht an!


Eine erste Beurteilung des Merkblattes wurde vom JLV Hessen bei Prof. Dr. Michael Brenner, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, in Auftrag gegeben!

 
Registriert
13 Sep 2016
Beiträge
3.293
Die spinnen einfach total….. als wenn es irgendjemanden interessiert, wer mitten im Wald fern von Wegen unterwegs ist… niemanden., außerdem, was macht derjenige dort, darf er überhaupt dort sein? Einfach nur die Wege als öffentlichen Raum definieren und die Kuh ist vom Eis, fertig ist die Laube. Auf einer Party darf ich schließlich auch wohl in die Küche und aufs Klo, aber das Schlafzimmer ist tabu, wer da reinläuft… fliegt raus!
 
Registriert
21 Apr 2022
Beiträge
2.914
Einfach nur die Wege als öffentlichen Raum definieren und die Kuh ist vom Eis, fertig ist die Laube.
Das wird nicht passieren und die Jägerschaft sollte auch lieber die Füße stillhalten so etwas zu fordern.
So sehr es einen auch ärgert wenn Menschen quer durch den Wald und die Einstände latschen, mit Betretungsverbotsforderungen der Natur würde man sich wohl ins eigene Knie schießen.

Wichtiger wäre tatsächlich eher den Kirrungen, Salzlecken, Suhlen, etc., offiziell den Status einer jagdlichen Einrichtung zu geben. Dann hätte man zumindest ein partielles Betretungsverbot und Kameras wären entsprechend kein Thema.
 
Registriert
1 Aug 2013
Beiträge
7.726
Scheint so, als ob die/der Verfasser:innen des Merkblattes das veraltete Bundesdatenschutzgesetz als Rechtsgrundlage herangezogen haben. Seit Mai 2018 gilt jedoch die EU DSGVO, die bzgl. Datenschutz und dem Einsatz von Wildkameras viele Verbotsargumente ausräumte.
Sollte sich inzwischen aber herumgesprochen haben. :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
30 Jan 2016
Beiträge
3.074
Wir hatten in einem Revier in Baden-Württemberg genau das Problem. Es gab über alle Reviere einen inflationären Einsatz von Kameras. Nicht nur Jäger, sondern auch Waldbesitzer, Imker, Vogelfreunde. Die Gemeinde hat dann den Jägern den Einsatz untersagt, da es gegen das Datenschutzgesetz des Bundes und des Landes verstoßen hatte. Es gab Beschwerden von Waldbesitzern, bei denen unsere Kameras hingen, oder auch von Mitarbeitern des Forstes.

Man kann das alles unterschiedlich beurteilen, defacto war es ein Verstoß – auch nach Klärung mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes.

Das Ergebnis nach einigen wirklich sehr guten Runden - die durch den Hegeringleiter moderiert wurde, war, ist das Aufhängen von Wildkameras grundsätzlich nicht datenschutzkonform ist.
Juristisch nicht präzise formuliert und für mich auch nachvollziehbar war die Aussage, dass man im öffentlichen Raum nicht einfach Menschen aufnehmen darf.

Rechtlich wohl noch unsicher, aber zugestanden wurde der Einsatz von Wildkameras an Kirrungen. Der Hauptgrund war natürlich Schadensverhütung und ASP. Die Kameras sollten aber so aufgehängt werden, dass keine Gesichter fotografiert werden können. Das bedeutet eigentlich das Aufhängen von Kameras auf Kniehöhe. Nicht zulässig ist wohl das Aufhängen in großer Höhe, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch Gesichter fotografiert werden.

Es sollten dann noch Schilder angebracht werden. Dies ist wohl rechtlich auch notwendig (?), aber die gesamte Jägerschaft hat sich dagegen ausgesprochen. Der Grund war einfach Sorge um Vandalismus oder Diebstahl.

Ferner mussten die Grundstücksbesitzer um Erlaubnis gebeten werden, dass bei Ihnen Kameras hängen. Die Gemeinde hat zugestanden, auf ihrem Grund je angefangene 100 ha eine Kamera aufzuhängen.

Man hätte auch Kameras zur Beobachtung von Hochsitzen aufhängen dürfen. Grund ist natürlich der Schutz von einer jagdlichen Einrichtungen.

Ob das Wildschadensargument für Rehwild oder an Wechseln anwendbar ist, kann ich nicht sagen.

Auch der Einsatz von Wildkameras, die Bilder mit Personen sofort löschen, wurde vom Datenschutzbeauftragten als kritisch angesehen, da diese Technik noch nicht überprüft wurde.

Insgesamt war die Diskussion durchaus konstruktiv, aber die Dominanz des Datenschutzes erlaubt defacto kaum den Einsatz von Wildkameras. Als geduldete Ausnahme wurde der Einsatz an Kirrungen zugestanden. Hinweisschilder wie jagdliche Einrichtungen oder Kameras wurden von allen Beteiligten als ganz nett beschrieben.
 
Registriert
6 Jun 2006
Beiträge
2.997
Die spinnen einfach total….. als wenn es irgendjemanden interessiert, wer mitten im Wald fern von Wegen unterwegs ist… niemanden., außerdem, was macht derjenige dort, darf er überhaupt dort sein? Einfach nur die Wege als öffentlichen Raum definieren und die Kuh ist vom Eis, fertig ist die Laube. Auf einer Party darf ich schließlich auch wohl in die Küche und aufs Klo, aber das Schlafzimmer ist tabu, wer da reinläuft… fliegt raus!

Blödsinn, auf den Wald gibt es ein freies Betretungsrecht und damit ist er öffentlicher Raum. Ob das den Jägern passt oder nicht.

Abgesehen davon würde mich mal interessieren wie viele Wildkameras tatsächlich im "Schlafzimmer" hängen oder wie viele Jäger einfach die Kirrung am Wegrand anlegen und dann halt ne Kamera hinhängen...bzw. selbst wenn die Kameras im "Schlafzimmer" hängen was der Jäger selber da verloren hat.
 
Registriert
21 Apr 2022
Beiträge
2.914
Wir hatten in einem Revier in Baden-Württemberg genau das Problem. Es gab über alle Reviere einen inflationären Einsatz von Kameras. Nicht nur Jäger, sondern auch Waldbesitzer, Imker, Vogelfreunde.
So ist es am Ende doch immer, wird etwas zu exzessiv betrieben führt es am Ende immer zu Problemen, die Dosis macht das Gift.
Wenn irgendwo an einer abgelegenen Kirrung seine Kamera hängt, wird das kaum einen Auffallen oder interessieren.
Wird aber der halbe Wald entsprechend zugepflastert, vielleicht noch Wege unrechtmäßig gesperrt und im schlimmsten Fall noch Spaziergänger zurechtgewiesen, dann dauert es meist nicht lange bis es knallt (und ich meine nicht die Büchse).

Wir sollten nie vergessen, auch wenn immer noch einige meinen es gäbe zuviele Jäger hier, so ist das auf die Bevölkerung für ein Land wie Deutschland hochgerechnet nicht richtig, vergleicht man die Zahlen mit anderen europäischen Ländern. Wir haben ca. 400.000 Jagdscheininhaber und viele gehen davon aus, dass das Peak vielleicht schon dieses Jahr erreicht wurde. Bald werden wohl mehr Jäger aufhören/versterben als hinzukommen.

Entsprechend sind wir als Jäger sehr auf das "Wohlwollen" der Bevölkerung angewiesen, gerade weil wir mit dem Waffenbesitz, dem Führen in der Öffentlichkeit und dem töten von Tieren einige sehr neuralgische Punkte berühren.

Entsprechend finde ich es Vorbildlich wie ihr die Sache bei euch mit einem gemeinschaftlichen Konsens gelöst habt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
17 Feb 2015
Beiträge
3.340
Scheint so, als ob die/der Verfasser:innen des Merkblattes das veraltete Bundesdatenschutzgesetz als Rechtsgrundlage herangezogen haben. Seit Mai 2018 gilt jedoch die EU DSGVO, die bzgl. Datenschutz und dem Einsatz von Wildkameras viele Verbotsargumente ausräumte.
Sollte sich inzwischen aber herumgesprochen haben. :cool:
Vielleicht haben sie sich auch die überholte Regelung des SaarForstes dazu genommen? ;-)
 
Registriert
30 Jan 2016
Beiträge
3.074
So ist es am Ende doch immer, wird etwas zu exzessiv betrieben führt es am Ende immer zu Problemen, die Dosis macht das Gift.
Wenn irgendwo an einer abgelegenen Kirrung seine Kamera hängt, wird das kaum einen Auffallen oder interessieren.
Wird aber der halbe Wald entsprechend zugepflastert, vielleicht noch Wege unrechtmäßig gesperrt und im schlimmsten Fall noch Spaziergänger zurechtgewiesen, dann dauert es meist nicht lange bis es knallt (und ich meine nicht die Büchse).

Wir sollten nie vergessen, auch wenn immer noch einige meinen es gäbe zuviele Jäger hier, so ist das auf die Bevölkerung für ein Land wie Deutschland hochgerechnet nicht richtig, vergleicht man die Zahlen mit anderen europäischen Ländern. Wir haben ca. 400.000 Jagdscheininhaber und viele gehen davon aus, dass das Peak vielleicht schon dieses Jahr erreicht wurde. Bald werden wohl mehr Jäger aufhören/versterben als hinzukommen.

Entsprechend sind wir als Jäger sehr auf das "Wohlwollen" der Bevölkerung angewiesen, gerade weil wir mit dem Waffenbesitz, dem Führen in der Öffentlichkeit und dem töten von Tieren einige sehr neuralgische Punkte berühren.

Entsprechend finde ich es Vorbildlich wie ihr die Sache bei euch mit einem gemeinschaftlichen Konsens gelöst habt.
Vorbildlich war nur der HR Leiter.

Das Zupflastern hat ja auch Gründe. Diebstahl, Vandalismus, herumstreunende Hunde, Holzdiebstahl,… und hinter dem hohen Gut, das jeder in den Wald darf, kommt dann noch das Thema Datenschutz.

Das banale Argument, dass ja gar kein Jäger einen Menschen auf der Kamera sehen will, zählt halt nicht. Und ähnliche Argumente haben die Holzbesitzer, Grundstückseigentümer, Landwirte, … sicher auch.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Blödsinn, auf den Wald gibt es ein freies Betretungsrecht und damit ist er öffentlicher Raum. Ob das den Jägern passt oder nicht
Pauschal falsch ->Landesrecht(Jagd-,Forst-,Naturschutz), Jahreszeit, Waldbrandstufe, Schutzgebiet etc.


Wird aber der halbe Wald entsprechend zugepflastert, vielleicht noch Wege unrechtmäßig gesperrt

Trifft die Jäger uU aber wieder nur als Kollateralschaden mit. Ein nicht unwesentlicher Teil der Kameras wird nicht von Jägern betrieben. Und gerade die hängen auch nicht mitten im Bestand.


CdB
 
Registriert
17 Feb 2015
Beiträge
2.102
Hatten der Polizei angeboten bei einer Hanf Plantage im Revier ne Kamera hin zu hängen, damit man den Cannabis Bauern identifizieren kann. Wurde von den Vorgesetzten abgelehnt, da ja auch unschuldige Pilzsucher gefilmt werden könnten...
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
154
Zurzeit aktive Gäste
516
Besucher gesamt
670
Oben