Dann müssten sie aber das Einkommen abfragen. Die bloße Berufsbezeichnung sagt ja nix darüber aus, ob das der Berufseinsteiger mit 1500 netto ist, oder der Altmeister mit eigenem Unternehmen und 15000 netto.
Im Übrigen verweise ich auf Artikel 5 der DSGVO. Personenbezogene Daten dürfen nur zu einem festgelegten, legitimen Zweck erhoben werden. Eine solche Festlegung bezüglich des Berufes ist mir aus dem Jagdgesetz nicht bekannt und insofern ist die Abfrage des Berufes tatsächlich eine unberechtigte Datenermittlung und darf somit auch abgelehnt werden.
Sollte mal ein neues Dokument für den Jagdschein entwickelt werden, und davon ist auszugehen, wird dort die Berufsbezeichnung auch nicht mehr drinstehen. Zumindest in den mir bekannten Behörden wird dort jetzt schon nichts mehr eingetragen.