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Und schon gibt sich der Geisteswissenschaftler zu erkennen.18 Jahre lang war ich demnach Student.
Und schon gibt sich der Geisteswissenschaftler zu erkennen.18 Jahre lang war ich demnach Student.
Was im 111er OWiG festgezurrt ist wird Dir kein Gericht anzweifeln wenn die Datenerhebung an sich rechtmĂ€Ăig ist.
Ich durfte am Tag meines 18. antanzen, dann wurde auf der ersten Seite das "Jugend-" durchgestrichen und "Jahres-" hĂ€ndisch drunter geschrieben und dann durfte ich fĂŒr 5 Monate (von meinem Geb. bis zum 01.04.) nochmal einen neuen Jagdschein bezahlen, da man den Jugend-Jagdschein nicht ĂŒbertragen "darf". Was man halt so gerne macht - als SchĂŒler mit ohne Ende Geld.
Wenn's stimmt-> Ja ....darfst halt keine falschen Angaben machen.WÀre Söldner oder Lude ok?
.... unterdrĂŒckter Ehemann?Mein Beruf passt da gar nicht rein