Jagdschein: Beruf: kein Eintrag

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31 Jan 2002
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Mein 1.er war mein Jugendjagdschein, Der wurde dann auf SchĂŒler ausgestellt. Die VerlĂ€ngerung war damals noch jĂ€hrlich. Mit Umtragung von Jugend- auf "Erwachsenen"Schein gingen die EintĂ€ge schnell voll.
Im nĂ€chsten JJ war ich dann "Soldat". Das wurde einfach ĂŒbernommen. Jetzt bin ich lĂ€nger Soldat als so mancher Kampfpilot :)

Student wÀre auch noch nett...
 
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21 Jan 2002
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Beim ersten JS wurde noch gefragt, beim folgenden, nach 18 Jahren einfach eine Leerzeile.
 

steve

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9 Jan 2001
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Bei mir stand im Jugendjagdschein „bis x.x.xxxx Jugendjagdschein“; sprich den hatte ich nebst „Berufsbezeichnung“ bis er voll war. Sowohl die Berufsbezeichnung wie auch das Bild des dĂŒster dreinblickenden Pickelgesichts haben spĂ€ter öfter mal zu Lachern bei der Kontrolle gefĂŒhrt.
 
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10 Jan 2012
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Ich durfte am Tag meines 18. antanzen, dann wurde auf der ersten Seite das "Jugend-" durchgestrichen und "Jahres-" hĂ€ndisch drunter geschrieben und dann durfte ich fĂŒr 5 Monate (von meinem Geb. bis zum 01.04.) nochmal einen neuen Jagdschein bezahlen, da man den Jugend-Jagdschein nicht ĂŒbertragen "darf". Was man halt so gerne macht - als SchĂŒler mit ohne Ende Geld. 🙄
 
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21 Apr 2022
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Wir haben mal beim SchĂŒsseltreiben nach einer Niederwildjagd darĂŒber gesprochen und dann unsere Jagdscheine bzgl. der Berufsbezeichnung verglichen.
Von den 16 Anwesenden hatten nur 2 eine entsprechende Eintragung in dem Feld und die beiden waren, ob Zufall oder nicht die DienstÀltesten.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Was im 111er OWiG festgezurrt ist wird Dir kein Gericht anzweifeln wenn die Datenerhebung an sich rechtmĂ€ĂŸig ist.

Die RechtmĂ€ĂŸigkeit wird ja oft erst vor Gericht festgestellt. Insofern verennst Du Dich hier gerade. Die Angabe des Berufes fĂ€llt regelmĂ€ĂŸig eben nicht unter § 111 OWiG.
 
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Ich durfte am Tag meines 18. antanzen, dann wurde auf der ersten Seite das "Jugend-" durchgestrichen und "Jahres-" hĂ€ndisch drunter geschrieben und dann durfte ich fĂŒr 5 Monate (von meinem Geb. bis zum 01.04.) nochmal einen neuen Jagdschein bezahlen, da man den Jugend-Jagdschein nicht ĂŒbertragen "darf". Was man halt so gerne macht - als SchĂŒler mit ohne Ende Geld. 🙄

Kann ich bestÀtigen. War aber nicht "Pflicht", aber durch das "Neu-Lösen" bekam ich seinerzeit das Recht, ab der kostenpflichtigen Umschreibung alleine auf den Ansitz zu gehen (also nicht mehr offizielle die Jugendjagdscheinlösung mit erwachsenem JÀger neben einem). Sonst wÀre es bei Jugendjagdschein bis zum Ablauf dieses Scheines geblieben - mit denselben Rechten.
 
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Ist der Begriff JagdsachvertĂ€ndiger geschĂŒtzt. WĂ€re zumindest ein Eyecatcher.
 

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