Umnutzung von Gartenland zu Pferdehaltung/Pferdesport Niedersachen

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Hallo,
ich suche einmal wieder kundige Leute, die mir erste Hinweise zum Umgang mit folgendem Problem geben können:
An mein Grundstück grenzt im hintern Bereich eine größere Fläche ( ca. 2ha ) die als Gartenland ausgewiesen ist. Diese Fläche grenzt bei Nachbarn ebenfalls unmittelbar an deren Hausgrundstücke an. Die Fläche ist von einem dieser Nachbarn gepachtet und wird zur Pferdehaltung und Pferdeausbildung genutzt ( Voltigieren, Reiten usw).
Es ist auch ein Unterstand für die Pferde errichtet worden.
Ist eine solche Umnutzung genehmigungspflichtig?
Mir geht es nicht darum, dem Nachbarn irgendetwas zu verbieten. Mich stört diese Nutzung nicht wirklich, nur der liebe Nachbar verhält sich dazu noch sehr rücksichtslos und fordernd. Mir ginge es nur darum, ihm einmal aufzuzeigen, dass man im Glashaus nicht mit Steinen werfen sollte. Dazu möchte ich die Lage klären.
Für eine genauere Bertrachtung wird das Bauamt des Landkreises zuständig sein - oder?
 
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mach auf jeden Fall Insektengitter an Fenster + Türen, mit der Pferdehaltung steigen die Plagegeister rapide an.
...und immer Pferd mögen die Flieger auch nicht, wenn sie bei euch auch auf dem Essen sitzen können...
 
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Hallo,
ich suche einmal wieder kundige Leute, die mir erste Hinweise zum Umgang mit folgendem Problem geben können:
An mein Grundstück grenzt im hintern Bereich eine größere Fläche ( ca. 2ha ) die als Gartenland ausgewiesen ist. Diese Fläche grenzt bei Nachbarn ebenfalls unmittelbar an deren Hausgrundstücke an. Die Fläche ist von einem dieser Nachbarn gepachtet und wird zur Pferdehaltung und Pferdeausbildung genutzt ( Voltigieren, Reiten usw).
Es ist auch ein Unterstand für die Pferde errichtet worden.
Ist eine solche Umnutzung genehmigungspflichtig?
Mir geht es nicht darum, dem Nachbarn irgendetwas zu verbieten. Mich stört diese Nutzung nicht wirklich, nur der liebe Nachbar verhält sich dazu noch sehr rücksichtslos und fordernd. Mir ginge es nur darum, ihm einmal aufzuzeigen, dass man im Glashaus nicht mit Steinen werfen sollte. Dazu möchte ich die Lage klären.
Für eine genauere Bertrachtung wird das Bauamt des Landkreises zuständig sein - oder?
Wie du schon dargestellt hast, wird dir das Bauamt des zuständigen LRA deine Fragen verbindlich beantworten.

Guillermo
 
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Die Landesbauordnungen der deutschen Bundesländer definieren in der Regel wie folgt: „Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.

Für die Errichtung bedarf es idR. einer Genemigung.
 
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Private Pferdehaltung - welche gesetzlichen Vorschriften gelten?
 
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Empfehlungen

In den beigefügten Links von #6 + #8 wird u.a. erläutert wie die Rechtslage zur Haltung von Pferden (Nutztieren) ist.

Wenn es Gartenland ist, kann daraus keine Nutztierfläche gemacht werden. Allein nur für eine feste Bebauung (Unterstand) muss eine Genehmigung von der Gemeinde eingeholt werden.

Anruf beim Bauamt/Ordnungsamt der Gemeinde und den Sachbearbeiter zur Ortsbesichtigung auffordern.
 
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LAVES
"Empfehlungen zur Freilandhaltung von Pferden"


1655046352073.png

Sorry...
bei # 8 hat es nicht geklappt mit der Verlinkung. Das ist mit dem Smartphone etwas fummelig, daher habe ich schnell den PC hochgefahren und die Verlinkung nachträglich erstellt.

Am PC ist alles etwas größer... :rolleyes:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiO0o2bl6j4AhXqRfEDHTYAA-sQFnoECBcQAQ&url=https://www.laves.niedersachsen.de/download/41795/Empfehlungen_zur_Freilandhaltung_von_Pferden.pdf&usg=AOvVaw1zCZxn2hgmA5o2RgFEtRHK


LAVES Broschüre:

Seite 43 "Gesetzliche Bestimmung zur Pferdehaltung"
Seite 47 "Pferdehaltung und Baurecht"
 
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Das wird der Beginn einer wunderbaren Freundschaft...
#1
…Mir geht es nicht darum, dem Nachbarn irgendetwas zu verbieten. Mich stört diese Nutzung nicht wirklich, nur der liebe Nachbar verhält sich dazu noch sehr rücksichtslos und fordernd. Mir ginge es nur darum, ihm einmal aufzuzeigen, dass man im Glashaus nicht mit Steinen werfen sollte.


"Duschen ohne nass zu werden funktioniert nicht."

Mit Wattebällchen zum Nachbarn werfen, der sich „Zitat“: schon rücksichtslos und fordernd verhält „ ist bestimmt die erfolgversprechende Schmeichelmethode mit durchschlagendem Erfolg.

Mitarbeiter der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor Ort erreichen mehr als wenn man selbst mit dem Nachbarn über die Sache in Streit gerät.

Wenn der „Nachbar“ schon rücksichtslos und fordernd beschrieben wird. Dann wird er bestimmt im freundlichen Gespräch mit @HoheTannen alles sofort einsehen und sofort von seinem Plan abweichen.

Sorry, was träumen manche Leute nachts…

 

Fex

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Wie ich das verstehe, möchte der TS wissen, ob er ein Druckmittel in der Hand hat oder nicht. Wenn er dem Nachbarn erstmal das Amt auf den Hals gehetzt hat, gibt es kein Zurück mehr...

Kommt natürlich drauf an, was in diesem Zusammenhang rücksichtslos und fordernd bedeutet.
 
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Die örtlichen Bausatzungen/Bebauungspläne kann man hier in der Gemeinde online ansehen.

Da wäre zumindest ersichtlich ob reines Wohngebiet, Mischgebiet oder Landwirtschaftsfläche ausserhalb eines Bebauungsplanes ist.
Ich würde auch nicht gleich die großen Geschütze auffahren.
 

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