- Registriert
- 24 Sep 2017
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Hallo,
ich suche einmal wieder kundige Leute, die mir erste Hinweise zum Umgang mit folgendem Problem geben können:
An mein Grundstück grenzt im hintern Bereich eine größere Fläche ( ca. 2ha ) die als Gartenland ausgewiesen ist. Diese Fläche grenzt bei Nachbarn ebenfalls unmittelbar an deren Hausgrundstücke an. Die Fläche ist von einem dieser Nachbarn gepachtet und wird zur Pferdehaltung und Pferdeausbildung genutzt ( Voltigieren, Reiten usw).
Es ist auch ein Unterstand für die Pferde errichtet worden.
Ist eine solche Umnutzung genehmigungspflichtig?
Mir geht es nicht darum, dem Nachbarn irgendetwas zu verbieten. Mich stört diese Nutzung nicht wirklich, nur der liebe Nachbar verhält sich dazu noch sehr rücksichtslos und fordernd. Mir ginge es nur darum, ihm einmal aufzuzeigen, dass man im Glashaus nicht mit Steinen werfen sollte. Dazu möchte ich die Lage klären.
Für eine genauere Bertrachtung wird das Bauamt des Landkreises zuständig sein - oder?
ich suche einmal wieder kundige Leute, die mir erste Hinweise zum Umgang mit folgendem Problem geben können:
An mein Grundstück grenzt im hintern Bereich eine größere Fläche ( ca. 2ha ) die als Gartenland ausgewiesen ist. Diese Fläche grenzt bei Nachbarn ebenfalls unmittelbar an deren Hausgrundstücke an. Die Fläche ist von einem dieser Nachbarn gepachtet und wird zur Pferdehaltung und Pferdeausbildung genutzt ( Voltigieren, Reiten usw).
Es ist auch ein Unterstand für die Pferde errichtet worden.
Ist eine solche Umnutzung genehmigungspflichtig?
Mir geht es nicht darum, dem Nachbarn irgendetwas zu verbieten. Mich stört diese Nutzung nicht wirklich, nur der liebe Nachbar verhält sich dazu noch sehr rücksichtslos und fordernd. Mir ginge es nur darum, ihm einmal aufzuzeigen, dass man im Glashaus nicht mit Steinen werfen sollte. Dazu möchte ich die Lage klären.
Für eine genauere Bertrachtung wird das Bauamt des Landkreises zuständig sein - oder?