Umnutzung von Gartenland zu Pferdehaltung/Pferdesport Niedersachen

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24 Sep 2017
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Es ist schon irgendwie signifikant, dass sofort vom Thema abgewichen wird. Ich möchte nicht "schießen" bevor ich nicht weiß, ob ich überhaupt Munition habe. Es geht schlichtweg darum, ob die Nutzung für Großtierhaltung im Offenstall und Pferdesport dort überhaupt rechtlich einwandfrei ist.
Selbst wenn sie das nicht wäre, käme für mich erstmal kein Versuch des Unterbindens in Betracht.
Bei denen brauch ich aber garkein Gespräch beginnen, wenn es nicht klare Fakten gibt.
Bebauungspläne für Gartenland wirds nicht geben....
 
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„Gartenland“ ist mir jetzt als Begriff nicht bekannt. Nur soviel, in einem Bebauungsplan werden regelmäßig auch Grünflächen dargestellt.
Es macht aber keinen Sinn die Diskussion hier zu vertiefen. Man muss einfach wissen wie das Grundstück ausgewiesen ist, ob der Unterstand für die Pferde baurechtlich relevant ist, ob vielleicht sogar eine Privilegierung besteht…………
Das weiss eben alles die zuständige Baubehörde, die das genehmigt hat oder nicht genehmigt hat, oder es aus div. gründen gar nicht zu genehmigen braucht.

Guillermo
 
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Gartenland ist eine althergebrachte Grundbuchbezeichnung für (ehemalige) Nutzgartenflächen. Baurechtlich hat das zunächst keine Bedeutung.
Zu prüfen ist, ob die Pferdehaltung genehmigt oder rein privat ist und in welchem baurechtlichen Bereich sich die Weide befindet. Dann kann die Zulässigkeit der Pferdehaltung und der Weidenutzung beurteilt werden. Es bleibt Dir nichts anderes als eine Nachfrage beim Landkreis bzw. der Stadt.
Sollte der Unterstand mehr als 20 (Außenbereich) bzw. 40 (Innenbereich) cbm Rauminhalt haben, düfte er baurechtswidrig sein. Denn Tierunterstände bis 100qm Größe sind in Niedersachsen nur für Landwirte genehmigungsfrei. Anhang zu § 60 NBauO, 1.1 und 1.3
 

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