[Niedersachsen] Übungsnachweis für Flinte und Büchse?

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Nun , so ein Stempel in irgendeinem Heftchen ist erforderlich um dem Gesetz zu entsprechen.
Die Anforderungen für die Keilernadel sind bekannt. Die Anforderungen für die "Taubennadel" müssen noch formuliert werden.
Die Flinte war Wohl so nicht beabsichtigt, jedenfalls wurde m.W. darüber nicht diskutiert. Der Gesetzestext macht es jedoch erforderlich.
Jedenfalls lasst uns die Begriffe Übungsnachweis und Leistungsnachweis sauber auseinander halten.
Wer Leistung bringt muss weniger Üben.
 
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Kommt darauf an...
Bei uns werden händeringend Jäger gesucht, alle die erfolgreich die Jägerprüfung bestanden haben, bekommen umgehend eine oder mehrere Jagdgelegenheiten.
Fast alle sind bei ihren zukünftigen Jagdherrn schon während der Schule im Revier mitgelaufen und haben dort ihre praktische Ausbildung genossen und das meist vielmehr als die vorgeschriebene Anzahl von Stunden oder Themen.
Auch die Schiessausbildung war sehr umfangreich, geschätzt werden da unter Anleitung erfahrener Ausbilder ca 400 -500 Schrot auf Tontaube (Skeet und Trap), laufender Keiler ca. 100 und Rehbock auch so 50-70 abgeben. Jeder hat die Keilernadel erreicht.
Die Akzeptanz ist im ländlichen Raum natürlich höher, dass sieht man daran, dass z.B. bei der Übergabe des Jägerbriefes und des Erteilen der Jägerschlages auch Vertreter des Landkreises dabei sind.
Die Jagdgenossenschaften verpachten nur an Einheimische, Verlängerung der Pacht oftmals einstimmig und sowohl Jagdherr als auch Begeher sind jeden Jagdgenossen bekannt und umgekehrt.
Zum Setzen der Maibäume, Dorffeste usw. wird das Jagdkollektiv immer mit eingeladen.
Hunde und Autos der Jäger sind bekannt, oftmals wird (man/frau) angehalten und einer kleiner Plausch gemacht.
Ich glaube, durch ein anständiges und ehrliches , wertschätzendes Miteinander entsteht Akzeptanz und nicht durch einen Stempel in irgendeinen Heftchen.
Sag Bescheid wenn ihr ein Zimmer frei habt...😅
 
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Moin,

kurze Info zum Thema. Die Durchführungsverordnung wird höchstwahrscheinlich nicht vor Oktober 2022 kommen - eher wohl Anfang 2023. Wurde gestern auf dem Hegeringleiterseminar so geäußert. Die Verordnung regelt dann alle im Gesetz angesprochenen Punkte (z.B. Fangjagd, Schießnachweis, …) in einem.

munter bleiben!!

hobo
 

FTB

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Danke für die Information!
Bei dem Punkt "Fangjagd" soll konkretisiert werden, dass Melder die tägliche Kontrolle ersetzen können.
Moin,

kurze Info zum Thema. Die Durchführungsverordnung wird höchstwahrscheinlich nicht vor Oktober 2022 kommen - eher wohl Anfang 2023. Wurde gestern auf dem Hegeringleiterseminar so geäußert. Die Verordnung regelt dann alle im Gesetz angesprochenen Punkte (z.B. Fangjagd, Schießnachweis, …) in einem.

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hobo
 
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Dann bleiben wir ja bei der diesjährigen Treibjagd Saison noch verschont.
Hab absolut keinen Bock sowas bei der Treibjagd auch noch kontrollieren und gegebenenfalls ausdiskutieren zu müssen.
Obwohl es bei den Impfnachweisen doch überraschend unkompliziert war, einige sind wohl direkt zu Hause geblieben. Ist dann halt so.
 
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Moin @Skidder,

ich habe F. Hein so verstanden, dass der Schießnachweis im Gesetz steht und nur die konkrete Verordnung noch nicht festgelegt hat, welcher Art und Umfang dieser hat. Um aber auf der 100 % sicheren Seite zu stehen, muss eben der Jagdleiter entscheiden, ob und welcher Art Schießnachweis er für die Gesellschaftsjagd vorgelegt haben möchte. Es bleibt also zur Zeit dem Jagdleiter überlassen, die Anforderungen an die Jagdteilnehmer / den Schießnachweis festzulegen. Das Gesetz schreibt ihn schon jetzt vor - so habe ich es zumindest verstanden. So lange auf der Jagd nichts passiert, dürfte es sowieso keine Probleme geben - aber wenn …..????

munter bleiben!!

hobo
 
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Eigentlich ist es doch garnicht so dramatisch. Wer auf Wild schießen will sollte vorher vernünftig trainiert haben. Den Schießnachweis für Kugel kontrollieren wir auf Bewegungsjagden doch auch seit Jahren. Aus dem Grund habe ich gestern auch mal wieder die Wald und Wiesen Browning mit den 81er Läufen ausgeführt mit der ich auch zur Jagd gehe. Aber irgendwie hat die Standaufsicht es in jedem Durchgang geschafft 2 bzw. 3 Tauben aus Holz mit in die Maschinen zu schmuggeln. 🙈
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Vermutlich wird es so sein, dass die Vorschrift nach unten kompatibel ist....

Wer mit einer dicken Pille geübt hat, kann dann auf der Drückjagd schon was moderateres mitbringen.

Also macht für's Übungsschießen schon mal eure .458 Win-Mag gefechtsklar, dann könnt ihr der Sache gelassen entgegen sehen.

Mit einer PAK 40 wärt ihr natürlich über alle Zweifel erhaben.


:cool:

Gruß

HWL
 
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Wer mit einer dicken Pille geübt hat, kann dann auf der Drückjagd schon was moderateres mitbringen.

Ich vermute die werden sich wieder auf "Hochwildtaugliches Kaliber" einschießen und gut. Da eine genaue Munition/Kaliber Kombination vorzuschreiben oder abzuprüfen macht irgendwie keinen Sinn.
 

FTB

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Also der Vordruck für den Nachweis ist ja mal richtig schlecht formatiert. Da hat sich die LJN aber mächtig Mühe gegeben...

Wir haben die Datei als Word Dokument bekommen, scheinbar ist irgendwem "dazwischen" die Erstellung der PDF Datei missglückt. Hier nochmal in schön:
 

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Ach so, das Problem mit Word kenne ich 😅. So sieht es natürlich "vorzeigbar" aus!

Hätte mich halt nicht gewundert, wenn das so "komisch" direkt von der LJN gekommen wäre... :ROFLMAO:
 
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Steht ja drin, dass mit dem Munitionsabsatz gemeint ist, dass Flinte für Treibjagd und Büchse für DJ geübt werden muss.

Wenn jemand mit ner .308 kommt, wird wohl keiner Probleme machen.
Wenn jemand seinen Kugelnachweis unbedingt mit der Hornet schießen will, wird das auf dem Nachweis auch so vermerkt und auf der DJ wahrscheinlich nachvollziehbarerweise nicht akzeptiert.
Es sollte keinem ein Zacken aus der Krone brechen einmal im Jahr eine Packung Trainingsmun durch ne GK Waffe zu lassen. Die zwei tödlichen Treffer hat bei mir noch jeder geschafft, wenn er es ernst meinte.
 

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