[Niedersachsen] Übungsnachweis für Flinte und Büchse?

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In der

Erläuterung zur Verordnungsermächtigung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 13.06.2022

steht u.a.

Weiterhin empfehlen wir die Teilnahme an einer Kreis-, Bezirks- oder Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen oder einem Hegeringschießen in diesem Jahr, sowie die vor maximal einem Jahr bestandene Jägerprüfung als Übungsnachweis zuzulassen.


Die Meisterschaften im jagdlichen Schießen werden nach den Regeln der DJV-Schießvorschrift abgehalten. Diese besagt in Punkt 3.1 :

Das Mindestkaliber ist .22 Hornet.


Warum wird auf der einen Seite ein hochwildtaugliches Kaliber gefordert und auf der anderen Seite das Mindestkaliber .22 Hornet zugelassen.

Für mich sind das Anfänger und Dilettanten oder anders ausgedrückt : Operative Hektik ersetzt geistige Windstille.
 

FTB

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Vermutlich weil diejenigen, die zum jagdlichen Schießen gehen, in der Regel herum Problem damit hätten, irgendwie 20 Schuss in Richtung des laufenden Keilers anzufeuern. Ehrlich gesagt halte ich für Vorgabe mit dem Übungsnachweis für Mist. Das kann man doch ohne Gesetze regeln...
 
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Noch ist das mit dem Djv Schießen ja nicht zugelassen, ist ja nur ein Vorschlag der LJN.
Ich bezog mich auf den bisherigen Schießnachweis für den Forst.

Was da tatsächlich Sinn macht kann man lang und breit diskutieren.
Ich war bei einigen Aspiranten sehr erleichtert, dass die überhaupt Mal wieder aufm Stand waren, da war es dringend nötig. Und wenn dabei am Ende nur rausgekommen ist, dass denen klar wurde wie sehr es hapert und der ein oder andere deswegen nur noch auf stehendes Wild geschossen hat.
Zum Meisterschützen macht man natürlich keinen mit einer Übungseinheit. Starke Fortschritte waren aber oft schon im dritten Durchgang zu sehen, die konnten es an sich und mussten sich nur Mal wieder einschießen.
War aber auch ein klassischer Mucker dabei, der genau wusste warum er es zuerst mit der Hornet versuchen wollte. Der hätte nen kompletten Lehrgang gebraucht.
 
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Ich war bei einigen Aspiranten sehr erleichtert, dass die überhaupt Mal wieder aufm Stand waren, da war es dringend nötig.

In der

Erläuterung zur Verordnungsermächtigung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 13.06.2022

steht u.a.

Ein Schießübungsnachweis „Kugel“ wird bereits seit einigen Jahren von vielen Jagdleitern verlangt. In Anlehnung an die „LJN Keilernadel“ sind dort entweder 5 Schuss mit einem hochwildtauglichen Kaliber auf den laufenden Keiler, wovon mindestens zwei Schüsse in den Ringen sein müssen erforderlich oder alternativ dazu 20 Schüsse in einem hochwildtauglichen Kaliber, die hintereinander auf den laufenden Keiler oder entsprechende Ziele im Schießkino abgegeben werden müssen.
Wir empfehlen allen Jagdleitern die o.g. Regelungen bis zu einem Erlass der Jagdverordnung einheitlich zu übernehmen.

Meine Interpretation :

Wer nur 12,50 Euro verballern kann / möchte, muss treffen können (2 Treffer), wer 50 Euro übrig hat, braucht nicht treffen, sondern ballert 20 mal drauf los.

Mir scheint, die Leute im Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind nicht die hellsten Leuchten am Baum.
 
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Moin,

mal eine Frage in die Runde - wie viele Schießstände in NDS gibt es, bei denen man mit Großkaliber den Laufenden schießen kann? Und wie ist das mit dem Übungsnachweis im Laserschießkino? Kennt sich da jemand von Euch aus? Bisher war ich sehr gern im Laserschießkino - man kann einfach super gut das eigene Schwungverhalten und Abkommen nachvollziehen (von der Anzahl der abgegebenen Schüsse ganz zu schweigen) und ich weiß, dass der Rückschlag etc. fehlt.

munter bleiben !!

hobo
 
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Moin,

einen habe ich noch ;):whistle:. Muss ich Trap oder Skeet auch mit 36g-Vorlage schießen:unsure:, oder reicht in diesem Fall dann die normale Trap-/Skeetmunition doch aus. Fragen über Fragen….

munter bleiben!!

hobo
 
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Es wird ja jetzt schon ein hochwildtaugliches Kaliber gefordert, Rückstoß spielt für manche eben eine grosse Rolle. Laser ist also wohl nicht.
24g wird schon reichen, kenne keinen Stand bei dem mehr als 28g erlaubt sind.
Der Absatz mit der Munition mit der gejagt wird bezieht sich auf Schrot für TJ, bzw Kugel für DJ.
Letztendlich ähnlich wie bei der Jägerprüfung ja auch.
 
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Bei dem neuen Schießnachweis in Niedersachsen werden die Nachsuchenhunde wohl bald arbeitslos 🤣🤣.
Wieder so ein sinnloses Gesetz, wer zum Teufel denkt sich so ein Blödsinn aus.
Ich wäre dafür alle 3 Jahre einen Leistungsnachweis zu erbringen ,im Gegenzug wird dann der Dreijahresjagdschein kostenlos verlängert.
Der Leistungsnachweis sollte dann die gleichen Punkte beinhalten wie bei der Jungjäger schiess Prüfung.
 
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Mir scheint, die Leute im Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind nicht die hellsten Leuchten am Baum.
Wie ich schon vorher schrieb, die haben keine Lust sich was neues Auszudenken, also übernehmen sie die Regel für den Schießnachweis, welcher vorher hauptsächlich von den Forsten gefordert wurden.

Viele haben ja schon so ein Heft, ergo hat man sich da einfach dran orientiert.

Moin,

mal eine Frage in die Runde - wie viele Schießstände in NDS gibt es, bei denen man mit Großkaliber den Laufenden schießen kann?
Wieviele in Niedersachsen kann ich nicht sagen. Zumindest hier gibt es zumindest 2 in der Nähe und einer, der seine Anlage gerade entsprechend ausbaut.
Ist aber Regional sicher unterschiedlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Der Leistungsnachweis sollte dann die gleichen Punkte beinhalten wie bei der Jungjäger schiess Prüfung.
Naja, nimm noch den angestrichenen Bock dazu und die bist mit 2 Treffer beim Keiler und 15 Tauben schon bei der Jägerprüfung. (Ok in der Jägerprüfung muss man auch noch 5 Tauben treffen)
 
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Wie ich schon vorher schrieb, die haben keine Lust sich was neues Auszudenken, also übernehmen sie die Regel für den Schießnachweis, welcher vorher hauptsächlich von den Forsten gefordert wurden.

Viele haben ja schon so ein Heft, ergo hat man sich da einfach dran orientiert.
NOCH hat niemand (seitens des Gesetzgebers) etwas ausgedacht oder sich orientiert.
Wir empfehlen allen Jagdleitern die o.g. Regelungen bis zu einem Erlass der Jagdverordnung einheitlich zu übernehmen.
Im Grunde entscheidet jeder Jagdleiter für sich, was Ihm auf seiner Jagd als Nachweis reicht.
Nur: Irgendetwas muß nachgewiesen werden.
 
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NOCH hat niemand (seitens des Gesetzgebers) etwas ausgedacht oder sich orientiert.
Entschieden ist, dass es einen Nachweis geben muss und letztendlich wird es wohl auf den bislang mit der Kugel praktizierten Schießnachweis hinauslaufen, weil es den eben schon gibt.
Die Hefte können an den Ständen und Schießkinos erworben werden und viele welche mal beim Forst jagen, haben auch schon eines.

Warum sollte sich da jemand die Mühe machen sich was eigenes zu überlegen, sei es Behördeseitig oder als Jagdleiter?
 
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Übungsnachweiß.jpg


So sieht er vorläufig bei uns aus, bis ein endgültiger kommt.
 

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