Feststellung des Spurlautes

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Guten Tag,

weiß vielleicht jemand wo man in Baden-Württemberg, innerhalb der Herbstprüfungen,
den Spurlaut meines Hundes bestätigen lassen kann?
Sämtliche angefragten Vereine, Verbände, Vereinigungen haben mir bisher auf keine
Anfrage irgendwie geantwortet.

Ich führe einen 5-jährigen Slovensky Kopov und benötige die Prüfung nach Formblatt 23a

Freundliche Grüße
Erwin S Kopov
 
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😳
Du willst mit nem Kopov die VGP/VPS machen???
Für die Bestätigung nach dem 23a brauchst Du nur zwei Richter außerhalb einer ausgeschriebenen Prüfung.
Hat der Hund keine AZP?
 

z/7

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Denke, er will ne Schweißprüfung machen. Dafür braucht er Spurlaut oder Fährtenlaut. Wenn der Hund von vornherein wg Zahnfehler oder sowas nicht zuchttauglich ist, hat er keinen Anlaß, ne Zuchtprüfung zu machen. Außer eben wg. Spurlaut für Schweiß. War zu dem Zeitpunkt vllt. noch nicht klar. Oder 2. Hand. Gibbet 1.001 Gründe. Daß da kein Verein mit ner einschlägigen Auskunft rumkommt?
 
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Zur Erklärung, die AZP im Schwarzwildbrackenverein ist bis zum 27. Lebensmonat möglich. Mit 5 Jahren ist mein Kopov knapp darüber. Er hat weder Fehler, die ihn vom Zuchtgeschehen ausschließen würden, noch sonstige Schwächen. Es hat ganz einfach andere Gründe.
Eine Brauchbarkeit nach Modul 1.1 hat er in BW abgelegt. Da diese aber nur in BW gültig sind, soll er nun die Verbandsprüfungen ablegen. Dazu muss ich aber den Spurlaut nachweisen. Das dazu zwei Richter und ein Revier erforderlich sind, ist mir durchaus bekannt. Mein zuständiger Hundeobmann ist dazu aber nicht sehr aussagefreudig und bringt mich dahin keinen Schritt weiter.

Kann ich mir nun einfach zwei Richter "aussuchen" die anrufen, zur Gesellschaftsjagd in mein Revier einladen und die bewerten dann den Hund?
 
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Zur Erklärung, die AZP im Schwarzwildbrackenverein ist bis zum 27. Lebensmonat möglich. Mit 5 Jahren ist mein Kopov knapp darüber. Er hat weder Fehler, die ihn vom Zuchtgeschehen ausschließen würden, noch sonstige Schwächen. Es hat ganz einfach andere Gründe.

Aha...

Eine Brauchbarkeit nach Modul 1.1 hat er in BW abgelegt. Da diese aber nur in BW gültig sind,

Quatsch!
1. Kann die im Bundesland A abgelegte Brauchbarkeit grundsätzlich im Bundesland B als solche anerkannt werden
und
2. ist es in den allermeisten Bundesländern gar nicht notwendig, z.B. als Jagdgast einen brauchbaren Hund nachweisen zu müssen bzw. NUR mit einem solchen jagen zu dürfen (von individuellen Vorgaben eines JAB einmal abgesehen).
3. Steht in vielen Landesgesetzen lediglich, dass der JAB einen brauchbaren Hund "zur Verfügung" haben, nicht dass er einen solchen selbst besitzen muss...

soll er nun die Verbandsprüfungen ablegen. Dazu muss ich aber den Spurlaut nachweisen. Das dazu zwei Richter und ein Revier erforderlich sind, ist mir durchaus bekannt. Mein zuständiger Hundeobmann ist dazu aber nicht sehr aussagefreudig und bringt mich dahin keinen Schritt weiter.

Kann ich mir nun einfach zwei Richter "aussuchen" die anrufen, zur Gesellschaftsjagd in mein Revier einladen und die bewerten dann den Hund?

Hast Du Dir mal das Formblatt 23a durchgelesen? S #7
 
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Jeder Hundeführer kann im Prinzip auf eigene Faust zwei JGHV-Richter organisieren und sich den Spurlaut seines Hundes bestätigen lassen. So ganz für lau machen es die Richter aber auch nicht mehr. Üblich sind Tagessätze um 30 - 50.- € plus Fahrtkosten.
 
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Jeder Hundeführer kann im Prinzip auf eigene Faust zwei JGHV-Richter organisieren und sich den Spurlaut seines Hundes bestätigen lassen. So ganz für lau machen es die Richter aber auch nicht mehr. Üblich sind Tagessätze um 30 - 50.- € plus Fahrtkosten.
Wobei die 50€ überwiegen und das "plus Fahrtkosten" derzeit 30ct/km hin und zurück sind.
Nur so als Info. Aber wenn man braucht, dann hat man keine Wahl
 
G

gismo888

Guest
Aha...



Quatsch!
1. Kann die im Bundesland A abgelegte Brauchbarkeit grundsätzlich im Bundesland B als solche anerkannt werden
und
2. ist es in den allermeisten Bundesländern gar nicht notwendig, z.B. als Jagdgast einen brauchbaren Hund nachweisen zu müssen bzw. NUR mit einem solchen jagen zu dürfen (von individuellen Vorgaben eines JAB einmal abgesehen).
3. Steht in vielen Landesgesetzen lediglich, dass der JAB einen brauchbaren Hund "zur Verfügung" haben, nicht dass er einen solchen selbst besitzen muss...



Hast Du Dir mal das Formblatt 23a durchgelesen? S #7
Die Brauchbarkeitprüfung werden nur untereinander anerkannt, wenn die geforderten Prüfungsanfordrungen gleich sind.
Die Nds wäre die Brauchbarkeitprüfung Schweiß 1000m Übernachtungsfährte.

In Baden-Württemberg sind es 400m.
 
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Spielt doch alles für den TS keine Rolle. Er möchte gern die Verbandsprüfung ablegen und gut is. Ob man irgendwie mit der BP BW auch in Buxtehude jagen kann, Grauzone oder nicht, ist egal.

Seine Fragen wurden soweit beantwortet, damit könnt ihr ruhe geben, bis er sich wieder meldet ;)
 
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Jeder Hundeführer kann im Prinzip auf eigene Faust zwei JGHV-Richter organisieren und sich den Spurlaut seines Hundes bestätigen lassen. So ganz für lau machen es die Richter aber auch nicht mehr. Üblich sind Tagessätze um 30 - 50.- € plus Fahrtkosten.
Bei uns organisiert ein Richter in seinem Revier das. Der Führer bringt 2 Bier für jeden mit und anschließend wird noch drei Stunden über Jagdhunde gefachsimpelt.
 

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