Grüß Gott,
in meinem näheren Bekanntenkreis kam es Anfang des Jahres zu einem Vorfall, welcher möglicherweise jagd- und waffenrechtliche Konsequenzen mit sich bringt. Dazu würde ich gerne mal eure Einschätzungen/Erfahrungen hören.
Folgender Tathergang:
Jäger, 18 Jahre alt, Jugendjagdschein mit 16 gemacht, Abitur + in Ausbildung, bisher im Verkehr sowie strafrechtlich völlig unauffällig (weiße Weste), hervorragende Sozialprognose,
fährt mit seinem PKW - ohne Waffen - betrunken Auto (Blutalkoholwert von 1,53 ‰). Während der Fahrt zeigten sich enorme Ausfallerscheinungen, sodass keine MPU angeordnet wurde. Verurteilung nach §316 StGB, Sperrfrist von 12 Monaten sowie Sozialstunden und Aufbauseminar (Jugendstrafrecht).
Wie sieht das nun mit der WBK/Jagdschein aus. Kommt da was von der Behörde oder eher nicht? Oder zumindest bei der nächsten Verlängerung? Hat die Tatsache, dass die Verurteilung nach Jugendstrafrecht erfolgt ist, möglicherweise Auswirkungen auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit/persönliche Eignung? Wenn eine solche Zuverlässigkeit aberkannt wird, wann kann er seinen Schein/WBK zurückbekommen, oder kann er das überhaupt?
Vielleicht hat ja jemand von ähnlichen Fällen gehört und kann hier seine Einschätzung abgegeben. Bitte keine Moralapostel, ich habe zu dem Jungen keinen direkten Kontakt und ich denke auch, dass er seine Schlüsse bereits aus der Tat gezogen hat. Zudem muss es sich anscheinend tatsächlich um einen blöden Einzelfall gehandelt haben.
Beste Grüße & WmH
in meinem näheren Bekanntenkreis kam es Anfang des Jahres zu einem Vorfall, welcher möglicherweise jagd- und waffenrechtliche Konsequenzen mit sich bringt. Dazu würde ich gerne mal eure Einschätzungen/Erfahrungen hören.
Folgender Tathergang:
Jäger, 18 Jahre alt, Jugendjagdschein mit 16 gemacht, Abitur + in Ausbildung, bisher im Verkehr sowie strafrechtlich völlig unauffällig (weiße Weste), hervorragende Sozialprognose,
fährt mit seinem PKW - ohne Waffen - betrunken Auto (Blutalkoholwert von 1,53 ‰). Während der Fahrt zeigten sich enorme Ausfallerscheinungen, sodass keine MPU angeordnet wurde. Verurteilung nach §316 StGB, Sperrfrist von 12 Monaten sowie Sozialstunden und Aufbauseminar (Jugendstrafrecht).
Wie sieht das nun mit der WBK/Jagdschein aus. Kommt da was von der Behörde oder eher nicht? Oder zumindest bei der nächsten Verlängerung? Hat die Tatsache, dass die Verurteilung nach Jugendstrafrecht erfolgt ist, möglicherweise Auswirkungen auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit/persönliche Eignung? Wenn eine solche Zuverlässigkeit aberkannt wird, wann kann er seinen Schein/WBK zurückbekommen, oder kann er das überhaupt?
Vielleicht hat ja jemand von ähnlichen Fällen gehört und kann hier seine Einschätzung abgegeben. Bitte keine Moralapostel, ich habe zu dem Jungen keinen direkten Kontakt und ich denke auch, dass er seine Schlüsse bereits aus der Tat gezogen hat. Zudem muss es sich anscheinend tatsächlich um einen blöden Einzelfall gehandelt haben.
Beste Grüße & WmH