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… Aber der Gutachter und der Kursanbieter waren auch geschäftlich irgendwie verhandelt. Ein Schwein wer Böses dabei denkt... Da geht's auch ein gutes Stück ums Geld verdienen...
Das sind die üblichen steilen Thesen,
damit ist niemandem gedient. Wenn im vorliegenden Fall der Junge 18 Jahre alt war und er erst 2 Jahre den Jagdschein und weniger, als 1 Jahr, den Führerschein hatte, dann KANN es unmöglich sein, dass er „vergessen“ hatte, was es mit Alkohol am Steuer auf sich hat. Das ist mehr, als grober Leichtsinn.
Da kann und sollte kein Gericht und keine Behörde anders entscheiden - und wenn es regional Anbieter von MPU-Vorbereitungen gibt, die korrekt arbeiten, dann spielt es halt keine Rolle, mit wem die kegeln gehen. Oder glaubst Du im Ernst, dass ein Sachbearbeiter seinen Beamtenstatus und den Wegfall der Dienst- und Sachbezüge auf‘s Spielt setzt für so einen Dummfug?
Gruß,
Mbogo