Alkohol und Jagd

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Wie sieht das nun mit der WBK/Jagdschein aus. Kommt da was von der Behörde oder eher nicht? Oder zumindest bei der nächsten Verlängerung? Hat die Tatsache, dass die Verurteilung nach Jugendstrafrecht erfolgt ist, möglicherweise Auswirkungen auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit/persönliche Eignung? Wenn eine solche Zuverlässigkeit aberkannt wird, wann kann er seinen Schein/WBK zurückbekommen, oder kann er das überhaupt?

Aus den bisherigen Beiträgen zusammengefasst:

Jagdschein und WBK werden eingezogen; das kommt, sowie das Urteil rechtskräftig ist und die Polizei und UJB davon Kenntnis erhalten.

Zuverlässigkeit ist weg, egal ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht.

Zuerst muss er die MTU beantragen und die entsprechenden Test bestehen. Das dauert lange und es gibt noch die gesetzte Frist.

Wenn er wieder zum Führen eines Kfz für tauglich befunden wird, kann er die Wiedererteilung des Jagdscheins und der WBK beantragen.

Bis dahin muss er seinen Alkoholkonsum dauerhaft erheblich reduzieren und darf nicht auffällig werden, z.B. durch Ladendiebstahl oder Verkehrsdelikte à la „mit dem Fahrrad verkehrt herum durch die Einbahnstraße oder bei Rot über die Fußgängerampel“.

Gruß,

Mbogo
 
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Da muss auch gar nix von der Behörde kommen. Wenn vor der Verlängerung das Verfahren abgeschlossen ist, er unter 60 TS hat und die MPU bestanden ist.
Im Zweifel nenn fähigen RA beauftragt wenn von der Behörde was bzgl JS und Waffen kommt.
 
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Aus den bisherigen Beiträgen zusammengefasst:

Jagdschein und WBK werden eingezogen; das kommt, sowie das Urteil rechtskräftig ist und die Polizei und UJB davon Kenntnis erhalten.

Zuverlässigkeit ist weg, egal ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht.

Zuerst muss er die MTU beantragen und die entsprechenden Test bestehen. Das dauert lange und es gibt noch die gesetzte Frist.

Wenn er wieder zum Führen eines Kfz für tauglich befunden wird, kann er die Wiedererteilung des Jagdscheins und der WBK beantragen.

Bis dahin muss er seinen Alkoholkonsum dauerhaft erheblich reduzieren und darf nicht auffällig werden, z.B. durch Ladendiebstahl oder Verkehrsdelikte à la „mit dem Fahrrad verkehrt herum durch die Einbahnstraße oder bei Rot über die Fußgängerampel“.

Gruß,

Mbogo
Also das ist ja nun völlig falsch nach meiner Einschätzung. Was hat denn die Tauglichkeit zum Führen eines KFZ mit der Wiedererteilung eines Jagdscheins und der WBK zutun? Wie schon beschrieben, eine MPU wurde durch die Führerscheinstelle explizit - nicht - angeordnet. Einzig und allein besteht die Möglichkeit, dass die Verwaltungsbehörde für die Wiedererteilung des Jagdscheins/WBK eine MPU anfordert. Diese MPU hat dann aber wohl nichts mit der Fahrt an sich zu tuen, sondern wohl vielmehr mit der Unzuverlässigkeit, also wohl mit der Trinksucht als solche.

Oder täusche ich mich jetzt ganz?
 
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Eine andere Frage ist mir aber gestern Abend noch gekommen. Jagdschein und WBK hat er ja noch, so dass er ja jetzt noch auf Jagd gehen könnte.

Darf er sich da von einem Nichtjäger - bsp. Mutter/Freundin - mit deren PKW ins Revier fahren lassen (Waffe wie üblich auf dem Rücksitz). Oder darf nur derjenige den PKW führen, der selbst in Besitz einer gültigen WBK ist?
 
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Eine andere Frage ist mir aber gestern Abend noch gekommen. Jagdschein und WBK hat er ja noch, so dass er ja jetzt noch auf Jagd gehen könnte.

Darf er sich da von einem Nichtjäger - bsp. Mutter/Freundin - mit deren PKW ins Revier fahren lassen (Waffe wie üblich auf dem Rücksitz). Oder darf nur derjenige den PKW führen, der selbst in Besitz einer gültigen WBK ist?
Echt jetzt ? Braucht der Treckerfahrer vom Treiberwagen eigentlich einen Waffenschein ?

Ein Blick ins Gesetz bzw. die VO/VerwVorschrift hilft manchmal enorm …
 
Zuletzt bearbeitet:
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Also das ist ja nun völlig falsch nach meiner Einschätzung. Was hat denn die Tauglichkeit zum Führen eines KFZ mit der Wiedererteilung eines Jagdscheins und der WBK zutun? Wie schon beschrieben, eine MPU wurde durch die Führerscheinstelle explizit - nicht - angeordnet. Einzig und allein besteht die Möglichkeit, dass die Verwaltungsbehörde für die Wiedererteilung des Jagdscheins/WBK eine MPU anfordert. Diese MPU hat dann aber wohl nichts mit der Fahrt an sich zu tuen, sondern wohl vielmehr mit der Unzuverlässigkeit, also wohl mit der Trinksucht als solche.

Oder täusche ich mich jetzt ganz?
Nicht ganz, aber in Teilbereichen. Zum einen ist er wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt und hat eine Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erhalten. Das Gericht legt keine MPU fest, das ist eine Verwaltungsmaßnahme. Ich gehe bei der Alkoholisierung und dem Alter des Betroffenen davon aus, dass er eine MPU als Auflage vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bekommen wird. Das passiert aber erst, wenn er den Antrag auf Wiedererteilung stellt. Da sollte er sich beizeiten bei der Straßenverkehrsbehörde erkundigen.
Was seine waffenrechtlichen Erlaubnisse betrifft: siehe Seite 1. Wenn er nicht ein positives Gutachten vorlegen kann, sind die Scheine weg. Wiedererteilung nach Ablauf der Sperrfrist auch ohne erneutes Gutachten möglich, wenn er sich bis dato einwandfrei führt. MPU für den Führerschein und Gutachten im Waffenrecht sind übrigens zwei verschiedene Paar Schuhe. Die MPU ist als Gutachten da nicht anerkannt.
 
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Darf er sich da von einem Nichtjäger - bsp. Mutter/Freundin - mit deren PKW ins Revier fahren lassen (Waffe wie üblich auf dem Rücksitz).
Kommt drauf an, wie die Waffe üblicherweise bei dir auf dem Rücksitz liegt. Der Fahrer darf keine Möglichkeit haben, auf die Waffe zuzugreifen.
Liegt die Waffe also zugriffsbereit auf dem Rücksitz und der Berechtigte verlässt das Fahrzeug, der Fahrer bleibt aber drin....führt dieser in diesem Moment die Waffe, der Berechtigte hat einem Unberechtigten die Waffe überlassen...schwupps...Straftat. Ist natürlich konstruiert, weil das vermutlich just in diesem Augenblick niemand mitkriegen wird...aber du hast ja gefragt, ob er das so darf: nein. Im verschlossenen Behältnis: ja, darf er.
 
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Eine andere Frage ist mir aber gestern Abend noch gekommen. Jagdschein und WBK hat er ja noch, so dass er ja jetzt noch auf Jagd gehen könnte.

Darf er sich da von einem Nichtjäger - bsp. Mutter/Freundin - mit deren PKW ins Revier fahren lassen (Waffe wie üblich auf dem Rücksitz). Oder darf nur derjenige den PKW führen, der selbst in Besitz einer gültigen WBK ist?
Ja, du darfst dich von deiner Mutter, Freundin, oder auch mit dem Taxi in's Revier fahren lassen.
Sinnvoll für dich wäre auch, du würdest deine Unterlagen vom noch nicht allzu lange zurück liegendem Jagdkurs durchstöbern. Du glaubst gar nicht, welchen Erkenntnisgewinn man daraus erzielen kann.
Und wenn du dann deinen Führerschein wieder hast, Finger weg von Bier und sonstiger Alkoholika.
 
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Jagdschein und WBK werden eingezogen; das kommt, sowie das Urteil rechtskräftig ist und die Polizei und UJB davon Kenntnis erhalten.

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Zuerst muss er die MTU beantragen und die entsprechenden Test bestehen. Das dauert lange und es gibt noch die gesetzte Frist.

Wenn er wieder zum Führen eines Kfz für tauglich befunden wird, kann er die Wiedererteilung des Jagdscheins und der WBK beantragen.

Bis dahin muss er seinen Alkoholkonsum dauerhaft erheblich reduzieren und darf nicht auffällig werden, z.B. durch Ladendiebstahl oder Verkehrsdelikte à la „mit dem Fahrrad verkehrt herum durch die Einbahnstraße oder bei Rot über die Fußgängerampel“.

Gruß,

Mbogo

Ich wünschte so wäre es. Aber oft arbeiten die Behörden nicht zusammen. Wie gesagt in meinem Bekanntenkreis ist nach einer Drogen und Alkoholfahrt leider nichts passiert und wird auch leider wahrscheinlich nicht... Der Führerschein wurde nur entzogen.

Oder meint ihr da kommt noch was wenn er den Jagdschein verlängern will? Ich glaube da nicht mehr dran.... :(
 
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Also das ist ja nun völlig falsch nach meiner Einschätzung. Was hat denn die Tauglichkeit zum Führen eines KFZ mit der Wiedererteilung eines Jagdscheins und der WBK zutun? Wie schon beschrieben, eine MPU wurde durch die Führerscheinstelle explizit - nicht - angeordnet. Einzig und allein besteht die Möglichkeit, dass die Verwaltungsbehörde für die Wiedererteilung des Jagdscheins/WBK eine MPU anfordert. Diese MPU hat dann aber wohl nichts mit der Fahrt an sich zu tuen, sondern wohl vielmehr mit der Unzuverlässigkeit, also wohl mit der Trinksucht als solche.

Oder täusche ich mich jetzt ganz?
Die MPU

wird von der Behörde gefordert werden, bei den Promillegehalten. Das muss das Gericht nicht anordnen.

Und die waffenrechtlichen Belange werden da schon abgeglichen werden…

Und, wie hier des öfteren gesagt wurde, wer eine MPU will, als Nachweis des Gesinnungswandels usw., der muss die selbst beantragen und da dauert mindestens (!) 1 Jahr. Also Vorgehen wie von mir vorgeschlagen - oder einfach noch mal 1 Jahr länger warten.

Auch wenn‘s Dir nicht passt, so wird‘s laufen.

Mbogo
 

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