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Geht Baumschulen-Absolvent auch?
Leistungskurs als Krüppelkiefer
Leistungskurs als Krüppelkiefer
bei jungen Männern.Leider ein weit verbreitetes Problem.
Nicht nur bei jungen und nicht nur bei Männern. Aber tendenziell ist das tatsächlich eher das angesprochene Klientel.bei jungen Männern.
Wie sieht das nun mit der WBK/Jagdschein aus. Kommt da was von der Behörde oder eher nicht? Oder zumindest bei der nächsten Verlängerung? Hat die Tatsache, dass die Verurteilung nach Jugendstrafrecht erfolgt ist, möglicherweise Auswirkungen auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit/persönliche Eignung? Wenn eine solche Zuverlässigkeit aberkannt wird, wann kann er seinen Schein/WBK zurückbekommen, oder kann er das überhaupt?
Also das ist ja nun völlig falsch nach meiner Einschätzung. Was hat denn die Tauglichkeit zum Führen eines KFZ mit der Wiedererteilung eines Jagdscheins und der WBK zutun? Wie schon beschrieben, eine MPU wurde durch die Führerscheinstelle explizit - nicht - angeordnet. Einzig und allein besteht die Möglichkeit, dass die Verwaltungsbehörde für die Wiedererteilung des Jagdscheins/WBK eine MPU anfordert. Diese MPU hat dann aber wohl nichts mit der Fahrt an sich zu tuen, sondern wohl vielmehr mit der Unzuverlässigkeit, also wohl mit der Trinksucht als solche.Aus den bisherigen Beiträgen zusammengefasst:
Jagdschein und WBK werden eingezogen; das kommt, sowie das Urteil rechtskräftig ist und die Polizei und UJB davon Kenntnis erhalten.
Zuverlässigkeit ist weg, egal ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht.
Zuerst muss er die MTU beantragen und die entsprechenden Test bestehen. Das dauert lange und es gibt noch die gesetzte Frist.
Wenn er wieder zum Führen eines Kfz für tauglich befunden wird, kann er die Wiedererteilung des Jagdscheins und der WBK beantragen.
Bis dahin muss er seinen Alkoholkonsum dauerhaft erheblich reduzieren und darf nicht auffällig werden, z.B. durch Ladendiebstahl oder Verkehrsdelikte à la „mit dem Fahrrad verkehrt herum durch die Einbahnstraße oder bei Rot über die Fußgängerampel“.
Gruß,
Mbogo
Echt jetzt ? Braucht der Treckerfahrer vom Treiberwagen eigentlich einen Waffenschein ?Eine andere Frage ist mir aber gestern Abend noch gekommen. Jagdschein und WBK hat er ja noch, so dass er ja jetzt noch auf Jagd gehen könnte.
Darf er sich da von einem Nichtjäger - bsp. Mutter/Freundin - mit deren PKW ins Revier fahren lassen (Waffe wie üblich auf dem Rücksitz). Oder darf nur derjenige den PKW führen, der selbst in Besitz einer gültigen WBK ist?
Nicht ganz, aber in Teilbereichen. Zum einen ist er wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt und hat eine Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erhalten. Das Gericht legt keine MPU fest, das ist eine Verwaltungsmaßnahme. Ich gehe bei der Alkoholisierung und dem Alter des Betroffenen davon aus, dass er eine MPU als Auflage vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bekommen wird. Das passiert aber erst, wenn er den Antrag auf Wiedererteilung stellt. Da sollte er sich beizeiten bei der Straßenverkehrsbehörde erkundigen.Also das ist ja nun völlig falsch nach meiner Einschätzung. Was hat denn die Tauglichkeit zum Führen eines KFZ mit der Wiedererteilung eines Jagdscheins und der WBK zutun? Wie schon beschrieben, eine MPU wurde durch die Führerscheinstelle explizit - nicht - angeordnet. Einzig und allein besteht die Möglichkeit, dass die Verwaltungsbehörde für die Wiedererteilung des Jagdscheins/WBK eine MPU anfordert. Diese MPU hat dann aber wohl nichts mit der Fahrt an sich zu tuen, sondern wohl vielmehr mit der Unzuverlässigkeit, also wohl mit der Trinksucht als solche.
Oder täusche ich mich jetzt ganz?
Kommt drauf an, wie die Waffe üblicherweise bei dir auf dem Rücksitz liegt. Der Fahrer darf keine Möglichkeit haben, auf die Waffe zuzugreifen.Darf er sich da von einem Nichtjäger - bsp. Mutter/Freundin - mit deren PKW ins Revier fahren lassen (Waffe wie üblich auf dem Rücksitz).
Ja, du darfst dich von deiner Mutter, Freundin, oder auch mit dem Taxi in's Revier fahren lassen.Eine andere Frage ist mir aber gestern Abend noch gekommen. Jagdschein und WBK hat er ja noch, so dass er ja jetzt noch auf Jagd gehen könnte.
Darf er sich da von einem Nichtjäger - bsp. Mutter/Freundin - mit deren PKW ins Revier fahren lassen (Waffe wie üblich auf dem Rücksitz). Oder darf nur derjenige den PKW führen, der selbst in Besitz einer gültigen WBK ist?
Aus den bisherigen Beiträgen zusammengefasst:
Jagdschein und WBK werden eingezogen; das kommt, sowie das Urteil rechtskräftig ist und die Polizei und UJB davon Kenntnis erhalten.
Zuverlässigkeit ist weg, egal ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht.
Zuerst muss er die MTU beantragen und die entsprechenden Test bestehen. Das dauert lange und es gibt noch die gesetzte Frist.
Wenn er wieder zum Führen eines Kfz für tauglich befunden wird, kann er die Wiedererteilung des Jagdscheins und der WBK beantragen.
Bis dahin muss er seinen Alkoholkonsum dauerhaft erheblich reduzieren und darf nicht auffällig werden, z.B. durch Ladendiebstahl oder Verkehrsdelikte à la „mit dem Fahrrad verkehrt herum durch die Einbahnstraße oder bei Rot über die Fußgängerampel“.
Gruß,
Mbogo
Die MPUAlso das ist ja nun völlig falsch nach meiner Einschätzung. Was hat denn die Tauglichkeit zum Führen eines KFZ mit der Wiedererteilung eines Jagdscheins und der WBK zutun? Wie schon beschrieben, eine MPU wurde durch die Führerscheinstelle explizit - nicht - angeordnet. Einzig und allein besteht die Möglichkeit, dass die Verwaltungsbehörde für die Wiedererteilung des Jagdscheins/WBK eine MPU anfordert. Diese MPU hat dann aber wohl nichts mit der Fahrt an sich zu tuen, sondern wohl vielmehr mit der Unzuverlässigkeit, also wohl mit der Trinksucht als solche.
Oder täusche ich mich jetzt ganz?