Alkohol und Jagd

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9 Jan 2012
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Hallo,

ich empfehle bei verkehrsrechtlichen Fragestellungen folgendes Forum:

www.verkehrsportal.de

Das Forum wird kompetent geführt und du bekommst kompetente Antworten auf deine Fragen. Weiterhin werden dort auch Hilfestellungen jeglicher Art in Sachen MPU gegeben (bspw. MPU-Fragebögen etc. bis ins kleinste durchgekaut). Wer ernsthaft Hilfe sucht, findet sie dort.

Aber Obacht: Dort wird Nettiquette groß geschrieben und bei Nichtbeachtung sehr schnell und konsequent moderativ eingeschritten.

Zu Trunkenheitsfahrten sowie deren unmittelbarer Folgen (vor allem für mein Seelenheil, wenn man mal wieder vor dem Rettungswagen vor Ort eintrifft) könnte ich als Polizist an dieser Stelle ebenfalls ein Buch schreiben, aber ich belasse es besser bei einem „Wer säuft, fährt nicht!“.

Beste Grüße
 
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22 Aug 2012
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Mir ist noch ein paar Mal Schnaps auf der Jagd angeboten worden und so lange habe ich den Schein noch nicht.
Vor mehreren Jahren geisterten dann zwei Geschichten durch die Jägerschaft von denen keiner weiss ob sie beide wahr waren, die aber klar stellten dass auf Jagd eben 0,0 gilt und nicht 0,5 und dass das auch kontrolliert wird.
Innerhalb von wenigen Jahren ist der Alkohol dann komplett von den Jagden verschwunden, keiner wollte mehr den Kopf hinhalten für den Fall das was passiert.
Die alten Zeiten wo jeder seinen Flachmann dabei hatte, habe ich aber auch nicht mehr miterlebt.
 
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24 Aug 2016
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0,0 macht es alles einfacher, denn alles andere ist immer schwierig. "Nur ein Schnäpschen", ja, bei dem einen macht der gar nix, der andere fällt fast um. Es waren früher aber auch andere Zeiten, Rauchen und Schnaps waren allgegenwärtig, mir wurde öfter schon brühwarm von der Schnapsbuddel im Büroschrank erzählt, was niemanden störte.
Und die Leute fuhren auch nicht immer mit dem Rad zur Arbeit.

Gut, daß das heute anders ist, aber heute fährt man gern unter Einfluß von anderen Ingredenzien wie THC oder Til(l)idin, keine Ahnung, wie man das genau schreibt.
 
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24 Dez 2004
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Leider erlebe ich, dass es noch Mitjäger gibt, die am Freitag in die Hütte ziehen und dann bis Samstagabend saufen. In der Hütte, auf dem Ansitz etc. Man fährt ja nicht Auto ist dann da die Ansage. Wenn die Kollegen da sind bedeutet das für mich: Bleibe dem Revier fern.
 
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24 Aug 2016
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Dann haben die Herren aber auch sonst ein Problem.

Habe im Auslandseinsatz der Bundeswehr auch viele hemmungslose Säufer gesehen, die wahrscheinlich zuhause halbtrockene Alkoholiker waren. Und dann im Ausland jeden Abend eine Flasche (!) Whisky, kostet ja nur 8€.
 
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19 Aug 2008
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Saufende Jäger haben wir auch hier in der Schweiz. Vor 2 Jahren wurde so ein Exemplar mit auch sonst eher zweifelhaftem Charakter in die Jagdgruppe wieder aufgenommen. War an den ersten beiden Jagdtagen schon ab Mittags besoffen. Das wars für mich. Jage seitdem wieder alleine.
 
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7 Okt 2007
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Wie in der geschlossenen Psychatrie, wenn man meint, man wäre dort fehl am Platze und kerngesund, bitte entlassen Sie mich, dann mangelt es an Einsicht. Und wenn man einsichtig ist, dann wird einem geholfen, aber halt drin.

Dem ist nicht so - gegen den eigenen Willen kommt man nur wegen eigen- oder fremdgefährdung in die Psychatrie; wenn man dann da raus will, muss innerhalb von 72 Stunden ein Richter entscheiden, ob man drin bleibt. Und die halten sich bei weitem nicht immer an die Empfehlungen der Ärzte. Mollath war eine Katastrophe, aber halt doch ein Einzelfall....
 
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24 Aug 2016
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Dem ist nicht so - gegen den eigenen Willen kommt man nur wegen eigen- oder fremdgefährdung in die Psychatrie; wenn man dann da raus will, muss innerhalb von 72 Stunden ein Richter entscheiden, ob man drin bleibt. Und die halten sich bei weitem nicht immer an die Empfehlungen der Ärzte. Mollath war eine Katastrophe, aber halt doch ein Einzelfall....
Also, jeder, der freiwillig einkehrt, kann jederzeit freiwillig wieder raus?
 
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17 Feb 2015
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Also, jeder, der freiwillig einkehrt, kann jederzeit freiwillig wieder raus?
Nicht nur die! Hatte ich im Bekanntenkreis mal miterlebt. Der Mann kam wegen eines psychischen Ausfalles mit Eigen- und Fremdgefährdung in die Geschlossene. Nach 3 Tagen war keine Gefährdung mehr gegeben laut behandelndem Arzt und er konnte gehen auf eigenes Verlangen.

Die persönliche Freiheit ist ein Grundrecht und darf idR nur durch richterlichen Erlass beschränkt werden. Z.Bsp. auch die Fixierung in einem Bett fällt darunter. Ansonsten gibt es nur Ausnahmen, die zumeist nur eine angemessene, aufs nötige beschränkte (kurzfristige) Beschränkung der Freiheit erlauben.
 
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17 Aug 2019
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Habe bzgl. dieser Thematik vor einigen Tagen etwas erfahren & will euch daran teilhaben lassen:

Führerschein hat er seit einigen Wochen wieder - eine MPU musste er nicht machen.

Jagdschein wurde verlängert. Wie und warum weiß ich nicht. Denke mal, hierfür waren die Ausführungen zu § 6 Ziff. 6.3 der WaffVwV bedeutend, wonach auch hier - wie bei der MPU - 1,6 ‰ die ,,magische Grenze“ darstellen.

Hat also noch mal ordentlich Schwein gehabt.

Mich freuts für ihn, auch wenn das einige Moralapostel wohl anders sehen - aber nach deren Meinung wurde ja sowieso nicht gefragt!

Waidmannsheil!
 
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17 Aug 2019
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Aus Sicht einer Waffenbehörde: spätestens bei der nächsten Zuverlässigkeitsüberprüfung (Jagdscheinverlängerung, Neueintrag WBK etc.) wird der Fall bei der Waffenbehörde bekannt. Konsequenz: Zweifel an der persönlichen Eignung, Eröffnung Widerrufsverfahren, Anhörung mit der Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens (auf eigene Kosten).
Je nach Gutachten: Einstellung des Widerrufsverfahrens oder Beischeid zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis. Nach Bestandskraft Sperrzeit, min. 3, max 5 Jahre. Je nach Schwere.

Rechtslage

§ 6​

Persönliche Eignung​

(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
1.geschäftsunfähig sind,
2.abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
3.auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen.
(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde der betroffenen Person auf Kosten der betroffenen Person die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben

Kein Ermessen der Behörde. Das Verfahren muss eingeleitet werden, sobald der Fall bekannt ist.
Diese Aussage ist damit wohl schlicht falsch, weil Heidenei zwar das WaffG gelesen hat, nicht aber die dieses konkretisierenden Verwaltungsvorschriften!
 

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