Jagdeinrichtung auf Pickupladefläche/Fahrzeugdach

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Warum fragst Du nicht Tante GOOGLE ???


Anderes Bundesland ? Die UJB weiß Bescheid.
 
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Warum fragst Du nicht Tante GOOGLE ???


Anderes Bundesland ? Die UJB weiß Bescheid.
Habe ich gemacht und für Thüringen nichts brauchbares bzw eindeutiges gefunden.
 
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Das Thema war mal vor Jahren bei unserem SB auf dem Tisch (Sachsen). Seiner Meinung nach wäre das als schießen aus einem Fahrzeug zu Werten mit entsprechender Konsequenz.

Allerdings ist unser SB auch ein ziemlicher Arsch und er lag mit seiner rechtlichen Expertise manchmal schon weit daneben.

Fazit man sieht es bei uns oft bei den Erntejagden. In Ermangelung eines Pickup hab ich mir ein entsprechendes Gestell mit Drehstuhl auf meinen Anhänger gebaut.
 
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Dachträger auf Lada Niva habe ich auch schon gesehen und auch für meinen Transporter entsprechendes geplant. Soweit mir bekannt, darf man ja auch auf ein Auto seine Waffe auflegen, beides ist nicht aus einem Auto heraus - Interessante Frage.
 
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Paragraph 19 Bundesjagdgesetz, Absatz 1 Punkt 11.
Haben die Länder nicht nach Absatz 2 selbst abweichende Regeln festgelegt, gilt 1.

Soweit rechtlich eindeutig geregelt.
Das ist klar das es aus dem Auto verboten ist. Er sitzt ja aber auf dem Auto und dazu habe ich schon die unterschiedlichsten Ansichten gehört.
 
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Das ist klar das es aus dem Auto verboten ist. Er sitzt ja aber auf dem Auto und dazu habe ich schon die unterschiedlichsten Ansichten gehört.
Eigentlich ist das doch auch der Knackpunkt. Es ist verboten Wild aus dem Fahrzeug zu schießen, ergo aus dem Fahrzeuginneren.

Ein Drückjagdbock auf der Ladefläche erfüllt diesen Tatbestand augenscheinlich nicht mehr. Analog zu selbigen auf einem Anhänger, wobei dieser natürlich nicht mehr "motorengetrieben" ist sobald er nicht mehr hinter einem Fahrzeug hängt.

Wenn das jeweilige Landesjagdgesetz da keine weiteren Einschränkungen hat, ist das meines erachtens statthaft.
Allerdings, vor Gericht und auf hoher See...

Mhh und wenn man mal so darüber nachdenkt, was ist eigentlich mit einem Quad, das hat ja kein "Fahrzeuginneres" (Motor aus?) und was ist mit dem Rücken eines Pferdes, dass hat keinen Motor? 🤷‍♂️
 
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Laut einem Sachbearbeiter unserer unteren Jagdbehörde (BaWü) ist es ok, wenn man den Innenraum des Fahrzeuges verlassen muss um in "Schussposition" zu kommen.
20220709_215043.jpg
 
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Natürlich ist das erlaubt, sonst würde der hier was verbotenes verkaufen.

 
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Natürlich ist das erlaubt, sonst würde der hier was verbotenes verkaufen.


Ich würde mich doch lieber auf konkrete Formulierungen in den rechtlichen Vorgaben, als auf sie Kataloginhalte irgendwelcher Anbieter, stützen wollen.
Was er da verkauft dient erstmal keinem als Rechtfertigung.
Zumal das auch eine prima Foto-Platform sein mag
 

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