Querschläger trifft Jäger am Kopf

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Der Tote war der „Jagdleiter“. Der Schütze gilt als unbeherrscht und ist als schiesswütig bekannt. Der ballerte halt gern. Auch mal über mehrere hundert Meter hinweg anderen vor die Füße. Der Tote ist somit selbst an seinem Tode schuld. Edith meint, mit schuldig.
Und die geifernde Journaille wird brüllen: Hobbyjäger!!! Und sie hat in diesem Falle recht. Professionalität beinhaltet Vorsicht, Umsicht, Rücksicht, denn Erntejagden sind höchst dynamische und ausgesprochen komplexe Jagdsituationen. Die meisten sind damit überfordert, gehören da einfach nicht hin.
 
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14 Sep 2005
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Und wer hinreichend Erfahrung hat, der veranstaltet solche Jagden nicht, schon gar nicht mit wild zusammengewürfelten Haufen und auch nicht, wenn die Bauern drängeln.

Unser Feldbaubrigadier hat mich mal angemault, er müsse wohl noch seine Onkels und Cousins mitbringen, damit genügend Schützen da wären. Ich hab dankend abgelehnt. Er reagierte richtig sauer. Ein paar Jahre später, als dann Onkels und Cousins bei ihm ums Feld standen und einem Traktoristen einen Treffer ins Führerhaus gesetzt hatten…seitdem ist Ruhe und er hat gelernt was ich meine.
 
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Ja, da muss man eben aufpassen, wer mit ist.
Mir ist hier auch immer mal unwohl, wenn ich einige Figuren am Feldrand stehen sehe.

Wegen Arbeit etc. mache ich aber eher meist die Nachtwache am Schlag, wenn nicht ganz weg. Is mir lieber....
 
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Komischerweise habe ich immer zu den Erntejagden so einen miesen Durchfall, der es mir echt unmöglich macht teilzunehmen. Das kommt so plötzlich, dass es morgens wie abends sein kann. Und nachdem ich mal im Mais in eine BAR geschaut habe, habe ich auch immer unverschiebbare Termine wenn es um Maisdrückerchen geht. Ich würde eher aus eigener Tasche 10km Stromzaun kaufen als eine Maisjagd mitzumachen. Scheiß auf 5000€ Wildschaden.
 
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Ich hab bei Anblick der Corona bei sowas auch schon mehrfach freundlich gewunken und wieder umgedreht...
Das kann man nicht an jedem Acker und schon gar nicht mit jedem machen. Ich mach das mit einem kleinen Kreis von etwa 8 Leuten, denen ich vertraue. Wenn das Feld zu klein ist, reduzieren wir die Schützen und keiner ist beleidigt. Aber, und das muss man auch sagen, meine Frau und ich gehen nie zusammen, damit auf keinen Fall beiden was passiert.
Seit die Kleine da ist, hat sich das für uns aber erledigt.
 
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Erst vor Kurzem habe ich - ich meine, in der DJZ war`s - einen Aufsatz von RA H. Granzin zur grundsätzlichen Zulässigkeit ebenerdiger und annähernd oberflächenparalleler Schussabgabe mit Büchsen gelesen.
Er kam unter Würdigung der Gesetzeslage und fortlaufender Rechtsprechung zu dem Ergebnis, dass diese sowohl in straf-, als auch in haftungsrechtlicher Hinsicht zumindest als höchst riskant für den Schützen einzustufen sind. Für Umstehende sind sie es sowieso, wenn auch nicht in erster Linie unter juristischen Aspekten.
Letztlich sei bereits mehrfach vor Gericht das aus einem entsprechenden Schuss resultierende Gefährdungspotential gutachterlicherseits als so erheblich und unvorhersagbar eingestuft worden, dass das Verhalten des Schützen und sein Entschluss zum Schuss als nicht sachgerecht, fahrlässig und somit justitiabel eingestuft worden.
Selbst ohne individuelle Würdigung dieses speziellen und auch jedes sonstigen Einzelfalles muss m. E. in der gesamten Jägerschaft eine kritische Neubewertung tradierter Verhaltensweisen in Bezug auf die Abgabe annähernd oberflächenparalleler Büchsenschüsse und auf die Bewertung eines adäquaten Kugelfanges stattfinden.
Es hat sich ja bereits in den annähernd vierzig Jagdjahren, die ich selbst zu überblicken in der Lage bin, einiges auf den Gebieten Gefahrenbewusstsein und Unfallverhütung getan. Dennoch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, von denen sicher jeder hier ein Liedchen zu singen in der Lage wäre.
Meiner allgemeinen Beobachtung nach - und nochmals: dies bezieht sich ausdrücklich nicht auf den hier diskutierten aktuellen Fall, über den ich einfach viel zu wenig weiß! - werden 90% der potentiell gefährlichen, oder auch nur "mulmigen" Situationen von den immer gleichen 10% der Waidgenossen verursacht. Nach ein paar Jahren kennt man seine Pappenheimer, die in meinem jagdlichen Sozialisierungsumfeld so lange ich denken kann durch meine Lehrprinzen, Jagdherren und nunmehr auch durch mich selbst nachhaltig aussortiert wurden und werden. Dieses Vorgehen beobachte ich aber tatsächlich höchst selten, da (leider) häufig soziale und/oder finanzielle Verquickungen die diesbezügliche Konsequenz vermindern.

Vielleicht könnten wir Jäger in Form unserer Großorganisationen ja doch einmal einen uns selbst reformierenden Ansatz wagen und geeignete "Good Hunting Practice" Richtlinien erarbeiten, zu deren Einhaltung sich Jäger nach Teilnahme an einer Sicherheitsunterweisung, bzw. einem Sicherheitsseminar per Unterschrift selbst verpflichten könnten, was dann - ähnlich dem Schießleistungsnachweis - als (ggf. erstmal fakultative) Teilnahmevoraussetzung für eine Gesellschaftsjagd dienen könnte.
Dies ist allerdings ausdrücklich keine Forderung, sondern vielmehr ein Denkanstoß.
M.
 
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Plus: Der Boden wird zur relevanten Zeit durch Trockenheit an sich immer härter, was wahrscheinlich die 10° als Untergrenze für Abpraller nach oben verschieben dürfte. Die Ackerflächen bringen immer durch Bearbeitung Steine an die Oberfläche und die zunehmend bleifreie Munition tut ihr Übriges...
Es wird also an sich schon riskanter, ohne dass der Faktor Mensch mit reinspielt und dass die zunehmende Hitze manchem dabei auch nicht guttut, glaube ich ebenfalls.
 
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Das wurde i. d. R. durch ein fettes rotes Ausrufungszeichen festgelegt, links/rechts davon durfte keine Schussabgabe erfolgen!
Oha ! :LOL:
Bei uns ist das genau umgekehrt, der Bereich zwischen den Markierungen ist der gesperrte Sicherheitsbereich, in den man unter keinen Umständen hineinschießen darf, weil sich in Verlängerung ein Nachbarstand im Hintergrund befindet...
Rechts und links davon ist das freigebenene Schußfeld.
Nun, wenn die Markierungen entsprechend angebracht wurden (Pfeil schräg von oben nach unten zum gesperrten Bereich hin !) sollten es auch diejenigen verstehen, bei denen es umgekehrt praktiziert wird...;)
 
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Erst vor Kurzem habe ich - ich meine, in der DJZ war`s - einen Aufsatz von RA H. Granzin zur grundsätzlichen Zulässigkeit ebenerdiger und annähernd oberflächenparalleler Schussabgabe mit Büchsen gelesen.
Er kam unter Würdigung der Gesetzeslage und fortlaufender Rechtsprechung zu dem Ergebnis, dass diese sowohl in straf-, als auch in haftungsrechtlicher Hinsicht zumindest als höchst riskant für den Schützen einzustufen sind. Für Umstehende sind sie es sowieso, wenn auch nicht in erster Linie unter juristischen Aspekten.
Letztlich sei bereits mehrfach vor Gericht das aus einem entsprechenden Schuss resultierende Gefährdungspotential gutachterlicherseits als so erheblich und unvorhersagbar eingestuft worden, dass das Verhalten des Schützen und sein Entschluss zum Schuss als nicht sachgerecht, fahrlässig und somit justitiabel eingestuft worden.
Selbst ohne individuelle Würdigung dieses speziellen und auch jedes sonstigen Einzelfalles muss m. E. in der gesamten Jägerschaft eine kritische Neubewertung tradierter Verhaltensweisen in Bezug auf die Abgabe annähernd oberflächenparalleler Büchsenschüsse und auf die Bewertung eines adäquaten Kugelfanges stattfinden.
Es hat sich ja bereits in den annähernd vierzig Jagdjahren, die ich selbst zu überblicken in der Lage bin, einiges auf den Gebieten Gefahrenbewusstsein und Unfallverhütung getan. Dennoch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, von denen sicher jeder hier ein Liedchen zu singen in der Lage wäre.
Meiner allgemeinen Beobachtung nach - und nochmals: dies bezieht sich ausdrücklich nicht auf den hier diskutierten aktuellen Fall, über den ich einfach viel zu wenig weiß! - werden 90% der potentiell gefährlichen, oder auch nur "mulmigen" Situationen von den immer gleichen 10% der Waidgenossen verursacht. Nach ein paar Jahren kennt man seine Pappenheimer, die in meinem jagdlichen Sozialisierungsumfeld so lange ich denken kann durch meine Lehrprinzen, Jagdherren und nunmehr auch durch mich selbst nachhaltig aussortiert wurden und werden. Dieses Vorgehen beobachte ich aber tatsächlich höchst selten, da (leider) häufig soziale und/oder finanzielle Verquickungen die diesbezügliche Konsequenz vermindern.

Vielleicht könnten wir Jäger in Form unserer Großorganisationen ja doch einmal einen uns selbst reformierenden Ansatz wagen und geeignete "Good Hunting Practice" Richtlinien erarbeiten, zu deren Einhaltung sich Jäger nach Teilnahme an einer Sicherheitsunterweisung, bzw. einem Sicherheitsseminar per Unterschrift selbst verpflichten könnten, was dann - ähnlich dem Schießleistungsnachweis - als (ggf. erstmal fakultative) Teilnahmevoraussetzung für eine Gesellschaftsjagd dienen könnte.
Dies ist allerdings ausdrücklich keine Forderung, sondern vielmehr ein Denkanstoß.
M.
.... es gibt doch allgemein bereits Richtlinien bei Jagden, die müssten nur entsprechend auch eingehalten werden, geht auch aus der UVV hervor.
Eine Ansprache des Jagdleiters vor der Erntejagd auf event. Gefahren/Kugelfang wäre m.E. wirkungsvoller. Jäger, die für ihre ungezügelte Schussabgabe bekannt sind, haben dort nichts verloren.
D.T.
 
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Oha ! :LOL:
Bei uns ist das genau umgekehrt, der Bereich zwischen den Markierungen ist der gesperrte Sicherheitsbereich, in den man unter keinen Umständen hineinschießen darf, weil sich in Verlängerung ein Nachbarstand im Hintergrund befindet...
Rechts und links davon ist das freigebenene Schußfeld.
Nun, wenn die Markierungen entsprechend angebracht wurden (Pfeil schräg von oben nach unten zum gesperrten Bereich hin !) sollten es auch diejenigen verstehen, bei denen es umgekehrt praktiziert wird...;)
Ja, das muss vorher bekannt gegeben werden, welcher Bereich gesperrt ist!
P.S.
ich habe es selbst auch schon so erlebt, wie Du es beschrieben hast, war aber kein Problem für mich!
D.T.
 
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.... es gibt doch allgemein bereits Richtlinien bei Jagden, die müssten nur entsprechend auch eingehalten werden, geht auch aus der UVV hervor.
Eine Ansprache des Jagdleiters vor der Erntejagd auf event. Gefahren/Kugelfang wäre m.E. wirkungsvoller. Jäger, die für ihre ungezügelte Schussabgabe bekannt sind, haben dort nichts verloren.
D.T.
Ja, es gibt sie. Und würden sie immer und überall vollständig eingehalten werden, würden sicherlich weniger Unfälle geschehen.
Das Problem ist: sie werden nicht immer und überall eingehalten.
Hier stellt sich nun die Frage nach dem "Warum".
Du kannst die Gesamtheit aller Jäger als Vierfeldertafel darstellen:


Kenne die UVV, Kenne die UVV nicht,
halte sie ein. würde sie bei Kenntnis einhalten


Kenne die UVV, Kenne die UVV nicht,
halte sie aber nicht ein. würde sie auch nicht einhalten wollen.


Diejenigen, bei denen Unkenntnis das Problem ist, kannst du mit Ausbildung und Information, mit Aufklärung und Aufmerksamkeitsverbesserung erreichen.

Die Ge- und Verbote zur Schussabgabe finden sich in §3, Abs. 4 der UVV:

UVV §3, (4)
Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird.
Durchführungsanweisung zu Absatz 4
Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn
- Personen durch Geschosse oder Geschossteile verletzt werden können, die an Steinen, gefrorenem Boden, Ästen, Wasserflächen oder am Wildkörper abprallen oder beim Durchschlagen des Wildkörpers abgelenkt werden,
- beim Schiessen mit Einzelgeschossen kein ausreichender Kugelfang vorhanden ist.

Ich bin mir sicher, dass manche eigentlich gutwillige Waidgenossen hinsichtlich der Interpretation dieser Anweisungen eine zeitgemäße Unterstützung benötigen könnten, die über einen schnell überflogenen Jagdzeitungsartikel hinausgeht: wann genau und in welchem Umfang besteht denn die beschriebene Ablenkungsgefahr, welcher Kugelfang ist denn als ausreichend zu betrachten.
Granzin geht in seinem Aufsatz, auf den ich mich in meinem letzten Beitrag bezog, davon aus, dass ein Büchsenschuss aus stehender Position auf ein ebenerdiges Ziel in sagen wir 30, 50 oder 80 m Entfernung aufgrund der sich ergebenden Aufprallwinkel auf den einzig zuverlässigen Kugelfang, den gewachsenen Boden, de facto DURCH DIE BEREITS GÜLTIGKEIT HABENDEN UVV SCHON JETZT AUSGESCHLOSSEN, und dass die zukünftige Rechtsprechung entsprechend urteilen wird!
Das hat, bzw. hätte ganz erhebliche Auswirkungen auf die gelebte Praxis der Jagd in unserem Land, ganz ohne jeden Zweifel.

Diejenigen nun, die die UVV, ob sie sie nun kennen, oder auch nicht, aus innerer Überzeugung als übertriebenen Schwachsinn betrachten und ablehnen, sind wohl letztlich nur durch Überwachung, Kontrolle und in Fällen auffälligen Verhaltens durch Bestrafung zu erreichen. Bedauerlich, aber wahr. Ist ja im Verkehr auch nix anderes.
Wie auch dort, halte ich aber Bußgelder und/oder Geldstrafen für ein eigentlich wenig geeignetes Mittel zum Schutz der Mehrheit. Viel besser und von durchschlagenderer Wirkung sind im einen Fall Fühererschein-, im anderen Jagdscheinentziehungen. Folge: wer mit 90 durch den Ort rauscht, geht eine Weile zu Fuß und wer die UVV in sicherheitsgefährdender Weise übertritt, nimmt halt an den nächsten paar Jagden als Treiber teil.

Hierzu bedürfte es aber dringend eine Konkretisierung und Schaffung eines vermittelbaren Konsenses, welches Verhalten GENAU wir denn für akzeptabel, und welches für inakzeptabel halten wollen. Da gibt es einigen Definitionsbedarf!

Eine Ansprache ("Vergatterung") durch den Jagdleiter, der selbstverständlich eindeutig zu bestimmen ist, findet doch sowieso vor jeder - auch Ernte- Jagd statt. Ansonsten gnade Gotte dem Veranstalter, sofern auch nur irgendwas passieren sollte! Offensichtlich reicht dies aber nicht aus, sondern ist unbedingt zu ergänzen durch eine faire aber konsequente Auswahl der teilnehmenden Schützen anhand ihres in der Vergangenheit gezeigten Verhaltens!

D.-T. schreibt, dass ungezügelte Schützen nichts auf der Erntejagd verloren haben. So ist es! Eigentlich haben sie grundsätzlich auf der Jagd nichts verloren, aber das ist ein anderes Thema.
Wir alle sind es doch, die die soziale Kontrolle darüber ausüben, wen wir denn zu unseren Jagden einladen. Seien wir doch diesbezüglich endlich einmal konsequent: "Nee, Jürgen, leider kannste diesmal nicht teilnehmen, die Art und Weise, wie du letztes Mal fünf Meter an Günter vorbei auf die Sau geflammt hast, erfordert, dass du erstmal deine Beherrschung und dein Urteilsvermögen trainierst!" Ich fänd`s gut!

Ich bin aber auch gegen ewige Verdammnis und möchte jedem ernsthaft bemühten Menschen auch Möglichkeiten zur Rehabilitation und Wiedereingliederung eröffnet sehen.
Hier wären solche Sicherheitsseminare, durchgeführt vom Jandesjagdverband oder durch diesen zertifiziert durch private Anbieter.
Einen Tag Theorie mit Recht, naturwissenschaftliche und mathematische Grundlagen (Physik, Winkel, Entfernungen etc.), Waffenkunde, Erste-Hilfe-Lehrgang mit Praxisteil und Herz-Lungen Wiederbelebung, sowie Grundlagen des Tourniqueteinsatzes. Am zweiten Tag dann Praxis mit simulierter Treib-/Drückjagd, Ausweisung und Kennzeichnung der Gefahrenbereiche am Schützenstand und Schießkinobesuch mit Filmsequenzen, die eine Entscheidung über schießen/nicht schießen erfordern (ähnlich wie die "Hostage-Rescue" Schießkinofilme der SEK/KVK-Ausbildung).
Und am Ende gibt`s ne Hutnadel, so ähnlich wie die Jahresschießnadel früher: "Sicherer Jäger 2022".
Mal ganz im Ernst: Du kommst zu einer Gesellschaftsjagd und dein dir ansonsten unbekannter Standnachbar trägt diese bislang fiktive Anstecknadel, deren ebenfalls bislang fiktives Ausbildungsprogramm dir bekannt ist und ungefähr dem oben skizzierten entspricht. Würde dir das nicht durchaus ein ganz gutes Gefühl geben? Also mir schon.
M.
 
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Ja, es gibt sie. Und würden sie immer und überall vollständig eingehalten werden, würden sicherlich weniger Unfälle geschehen.
Das Problem ist: sie werden nicht immer und überall eingehalten.
Hier stellt sich nun die Frage nach dem "Warum".
Du kannst die Gesamtheit aller Jäger als Vierfeldertafel darstellen:


Kenne die UVV, Kenne die UVV nicht,
halte sie ein. würde sie bei Kenntnis einhalten


Kenne die UVV, Kenne die UVV nicht,
halte sie aber nicht ein. würde sie auch nicht einhalten wollen.


Diejenigen, bei denen Unkenntnis das Problem ist, kannst du mit Ausbildung und Information, mit Aufklärung und Aufmerksamkeitsverbesserung erreichen.

Die Ge- und Verbote zur Schussabgabe finden sich in §3, Abs. 4 der UVV:

UVV §3, (4)
Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird.
Durchführungsanweisung zu Absatz 4
Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn
- Personen durch Geschosse oder Geschossteile verletzt werden können, die an Steinen, gefrorenem Boden, Ästen, Wasserflächen oder am Wildkörper abprallen oder beim Durchschlagen des Wildkörpers abgelenkt werden,
- beim Schiessen mit Einzelgeschossen kein ausreichender Kugelfang vorhanden ist.

Ich bin mir sicher, dass manche eigentlich gutwillige Waidgenossen hinsichtlich der Interpretation dieser Anweisungen eine zeitgemäße Unterstützung benötigen könnten, die über einen schnell überflogenen Jagdzeitungsartikel hinausgeht: wann genau und in welchem Umfang besteht denn die beschriebene Ablenkungsgefahr, welcher Kugelfang ist denn als ausreichend zu betrachten.
Granzin geht in seinem Aufsatz, auf den ich mich in meinem letzten Beitrag bezog, davon aus, dass ein Büchsenschuss aus stehender Position auf ein ebenerdiges Ziel in sagen wir 30, 50 oder 80 m Entfernung aufgrund der sich ergebenden Aufprallwinkel auf den einzig zuverlässigen Kugelfang, den gewachsenen Boden, de facto DURCH DIE BEREITS GÜLTIGKEIT HABENDEN UVV SCHON JETZT AUSGESCHLOSSEN, und dass die zukünftige Rechtsprechung entsprechend urteilen wird!
Das hat, bzw. hätte ganz erhebliche Auswirkungen auf die gelebte Praxis der Jagd in unserem Land, ganz ohne jeden Zweifel.

Diejenigen nun, die die UVV, ob sie sie nun kennen, oder auch nicht, aus innerer Überzeugung als übertriebenen Schwachsinn betrachten und ablehnen, sind wohl letztlich nur durch Überwachung, Kontrolle und in Fällen auffälligen Verhaltens durch Bestrafung zu erreichen. Bedauerlich, aber wahr. Ist ja im Verkehr auch nix anderes.
Wie auch dort, halte ich aber Bußgelder und/oder Geldstrafen für ein eigentlich wenig geeignetes Mittel zum Schutz der Mehrheit. Viel besser und von durchschlagenderer Wirkung sind im einen Fall Fühererschein-, im anderen Jagdscheinentziehungen. Folge: wer mit 90 durch den Ort rauscht, geht eine Weile zu Fuß und wer die UVV in sicherheitsgefährdender Weise übertritt, nimmt halt an den nächsten paar Jagden als Treiber teil.

Hierzu bedürfte es aber dringend eine Konkretisierung und Schaffung eines vermittelbaren Konsenses, welches Verhalten GENAU wir denn für akzeptabel, und welches für inakzeptabel halten wollen. Da gibt es einigen Definitionsbedarf!

Eine Ansprache ("Vergatterung") durch den Jagdleiter, der selbstverständlich eindeutig zu bestimmen ist, findet doch sowieso vor jeder - auch Ernte- Jagd statt. Ansonsten gnade Gotte dem Veranstalter, sofern auch nur irgendwas passieren sollte! Offensichtlich reicht dies aber nicht aus, sondern ist unbedingt zu ergänzen durch eine faire aber konsequente Auswahl der teilnehmenden Schützen anhand ihres in der Vergangenheit gezeigten Verhaltens!

D.-T. schreibt, dass ungezügelte Schützen nichts auf der Erntejagd verloren haben. So ist es! Eigentlich haben sie grundsätzlich auf der Jagd nichts verloren, aber das ist ein anderes Thema.
Wir alle sind es doch, die die soziale Kontrolle darüber ausüben, wen wir denn zu unseren Jagden einladen. Seien wir doch diesbezüglich endlich einmal konsequent: "Nee, Jürgen, leider kannste diesmal nicht teilnehmen, die Art und Weise, wie du letztes Mal fünf Meter an Günter vorbei auf die Sau geflammt hast, erfordert, dass du erstmal deine Beherrschung und dein Urteilsvermögen trainierst!" Ich fänd`s gut!

Ich bin aber auch gegen ewige Verdammnis und möchte jedem ernsthaft bemühten Menschen auch Möglichkeiten zur Rehabilitation und Wiedereingliederung eröffnet sehen.
Hier wären solche Sicherheitsseminare, durchgeführt vom Jandesjagdverband oder durch diesen zertifiziert durch private Anbieter.
Einen Tag Theorie mit Recht, naturwissenschaftliche und mathematische Grundlagen (Physik, Winkel, Entfernungen etc.), Waffenkunde, Erste-Hilfe-Lehrgang mit Praxisteil und Herz-Lungen Wiederbelebung, sowie Grundlagen des Tourniqueteinsatzes. Am zweiten Tag dann Praxis mit simulierter Treib-/Drückjagd, Ausweisung und Kennzeichnung der Gefahrenbereiche am Schützenstand und Schießkinobesuch mit Filmsequenzen, die eine Entscheidung über schießen/nicht schießen erfordern (ähnlich wie die "Hostage-Rescue" Schießkinofilme der SEK/KVK-Ausbildung).
Und am Ende gibt`s ne Hutnadel, so ähnlich wie die Jahresschießnadel früher: "Sicherer Jäger 2022".
Mal ganz im Ernst: Du kommst zu einer Gesellschaftsjagd und dein dir ansonsten unbekannter Standnachbar trägt diese bislang fiktive Anstecknadel, deren ebenfalls bislang fiktives Ausbildungsprogramm dir bekannt ist und ungefähr dem oben skizzierten entspricht. Würde dir das nicht durchaus ein ganz gutes Gefühl geben? Also mir schon.
M.
.... Du hast es gut getroffen! (y)
D.T.
 
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Ich glaube, dass viel damit zusammenhängt, dass halt durch landwirtschaftliche Vorhaben, die natürlich witterungsabhängig oft gleichzeitig kommen, gerne mal mehr als ein Feld gemacht wird. Das dann natürlich zusätzlich wegen Kurzfristigkeit meist schlecht vorbereitet...
Mit besserer Kommunikation und mehr Vorlauf könnte man sicher vieles sicherer machen - zum Beispiel Erntejagdböcke stellen...
 
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Der Tote war der „Jagdleiter“. Der Schütze gilt als unbeherrscht und ist als schiesswütig bekannt. Der ballerte halt gern. Auch mal über mehrere hundert Meter hinweg anderen vor die Füße. Der Tote ist somit selbst an seinem Tode schuld. Edith meint, mit schuldig.

Schreib ruhig "selbst schuld". Ich habe eine meiner besten Drückjagdeinladungen wegen genau so eines Ballerkönigs nicht mehr angenommen. Der bepflastete auch gerne mal das den über-übernächsten Nachbarn anwechselnde Wild auf 150m und schoss sofort, wenn sich irgendwas bewegte, egal ob das gefährlich war oder nicht. Zweimal habe ich etwas pfeifen gehört, als dieser Typ geschossen hat. Besondern heikel war bei der Jagd auch, dass es keine Drückjagdstände gab, sondern vom Boden aus geschossen wurde, wobei das Gelände flach war (Brandenburg). Dass der Ballermeister gefährlich schoss, war dem Beständer (und etlichen anderen Teilnehmern der Jagd) bekannt. Er wurde aber trotzdem weiter eingeladen. Er hat nämlich ein Rotwildrevier, in das der Beständer sich auch gern einladen ließ. Unverantwortlich, seine anderen Gäste aus Eigennutz solchen Gefahren auszusetzen. Und unverständlich, dass da überhaupt noch wer hin fuhr. Aber es waren halt alle geil auf die Jagd, weil da so viele Sauen waren.

An den meisten "Erntejagden" würde ich heute auch nicht mehr teilnehmen. Früher, also noch vor ca. 20 Jahren, war das noch etwas anders. Da waren die Erntemaschinen noch nicht so leistungsfähig und fuhren dem entsprechend viel langsamer und hatten auch weniger Schnittbreite. Dazu waren die Schläge kleiner und damit übersichtlicher. Wenn heute zwei Lexion 770 so einen Schlag plattmachen und es an die letzten Streifen geht (wo die Sauen ja meinstens drin stecken), dann verliert man ganz schnell die Übersicht. Und wer sich in so einer Situation nicht beherrschen kann, der baut ruck-zuck großen Mist.
 

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