Ich sehe das wie
@Mohawk - Problem ist hier die fehlende Nachsuche. Wenn ich abends ein Stück Schwarzwild beschiesse und es liegt nicht dann mach ich am nächsten Morgen eine Nachsuche. Und diese Nachsuche hätte dann zu dem beschossenen Stück geführt. Damit wäre zweifelsfrei erwiesen ob es wirklich die Sau gewesen ist welche der alte Jäger beschossen hatte.
Man könnte auch den Spieß umdrehen und sagen das der Nachbar, der diese Rotte ja sehr gut kannte, absichtlich die Bache beschossen hat um wiederum seinem Nachbarn eins auszuwischen. Was wiederum dazu führen müsste das im Zweifel zugunsten des Angeklagten das Gericht hätte den alten Jäger frei sprechen müssen.
Das alles geht leider aus dem kurzen Zeitungsbericht nicht hervor.
Und das das nachbarschaftliche Verhältnis zwischen den beiden Jagdnachbarn nicht das Beste zu sein scheint ist dem Artikel deutlich zu entnehmen.
Ich möchte nicht mit solchen Nachbarn jagen.
Gruß der olle pudlich