Empfinde nur ich die Anklage und das Strafmaß als deutlich unüblich und ggf. auch unangemessen?
Ich bin bis dato von solchen Missgeschicken (Gott sei Dank) verschont geblieben, habe aber doch das eine oder andere Mal davon Kenntnis erlangt. Im Kontext von Bewegungsjagden führte das dann zu Selbstanzeigen, die regelmäßig von den UJB mit einem überschaubaren Bußgeld belegt wurden und keine weiteren Folgen hatten.
Der in Rede stehende Jäger hat offensichtlich nicht unüblich gehandelt und die 'Nachsuche' im Dunklen richtigerweise nicht fortgesetzt um diese bei Tageslicht wieder aufzunehmen. Da kann ich grundsätzlich keine Fehlleistung oder strafbare Unterlassung erkennen.
WENN es so abgelaufen ist wie beschrieben, hatte er ggf. nicht mal die Gelegenheit seinen Fehler zu realisieren und sich (möglicherweise) per Selbstanzeige an die UJB zu wenden. Was rechtfertigt also die Härte der Strafe?
Ich hatte vor einigen Wochen eine im Ansatz ähnliche Situation. Ich habe am (!) Weizen ein Stück Schwarzwild der 35 kg Klasse beschossen, das dann dummerweise eine 80 Meter Flucht machte und im Schwarzdorn verschwand. Nachdem ich das Stück im Dunklen nicht mit vertretbarem Risiko finden konnte, habe ich abgebrochen und am nächste Morgen die 'Bergehilfe' mit dem Hund gemacht und bin nach 40 Metern im Schwarzdorn ans (korrekt angesprochene) Stück gekommen.
Sollte es nach wie vor Konsens sein, das Schwarzwild aufgrund der ASP Gefahr und des potentiellen Wildschadens straff zu bejagen, wird das auch immer ein Restrisiko beinhalten. Es ist sicher unstrittig, dabei absolut umsichtig zu agieren und den bekannten 'Verhaltens- und Beurteilungsmustern' zu folgen, es wird sich aber kaum jemand grundsätzlich vor einem Fehler schützen können.
WENN es so war, wie in dem Artikel beschrieben und in dem beschriebenen Strafmaß mündet, gilt es ansonsten, die 'Vereinbarung' seitens der Jägerschaft aufzukündigen, das Schwarzwild aufgrund der ASP Gefahr und des potentiellen Schadens straff zu bejagen. In dem Fall mögen sich dann die Urteilenden um das Thema kündigen.
grosso