[Niedersachsen] Bache erlegt hatte wohl Frischlinge 40 Tagessätze 4200€

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...die Nachsuche auf den nächsten Morgen vertagt.

Dagegen ist ja nichts zu sagen, es muss eine Nachsuche erfolgen nicht Nachtsuche. Am nächsten Tag den Nachsucheführer verständen, hinsichtlich Tierschutz / Pflichten als Jäger alles richtig gemacht.
Mich würde immer mal interessieren wie es zu solchen Anklagen kommt.
Nachbar macht Anzeige, im angrenzenden Revier wurde eine führende Bache erlegt, soweit klar und dann? Anruf durch die Polizei oder die UJB beim Pächter?

"Hallo, haben sie was geschossen?!"
"Ja Herr Wachtmeister, ich Hugo Egon Maier war das, warum was gibt es denn für ein Problem?"
Ich für meinen Teil wundere mich dann schon wenn eine Behörde bei mir anruft :p

Ich billige keines Falls den Abschuss von Muttertieren! Vor allem wenn gesteifte Frösche in der Nähe sind, bleibt der Finger im Zweifelsfall gerade. Aber kreuzigen muss man niemanden für einen unprovozierten Fehlabschuss. Das Schwarzwild rauscht mittlerweile nicht mehr ganz so planbar wie es im Lehrbuch steht.
 
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Wenn man es genau nimmt, wissen wir nicht einmal, wer die Anzeige gestellt hat. Wir wissen nicht ob der Schütze Beständer oder Gast war. Darum können wir schlecht beurteilen, wer wem an den Karren pinkeln will.
 
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Das Schwarzwild rauscht mittlerweile nicht mehr ganz so planbar wie es im Lehrbuch steht.
Im Prinzip kann man dann überhaupt keine Bache mehr schießen.

Hier wurde im Dezember auf einer Drückjagd eine durchaus beachtliche Bache mit gut 60kg geschossen. Kurz darauf wurde an mehreren Ständen ein kleiner gestreifter Frosch gesichtet welcher aber nicht erlegt werden konnte.
Auf dem Streckenplatz wurde bei näherer Betrachtung festgestellt, dass ein einzelner Strich ganz schwach angesogen war. Das hätte man in der Winterschwarte aus der Ferne niemals gesehen.

Der Frischling konnte dann bei einem Gemeinschaftsansitz am Folgetag erlegt werden, brachte nur ein paar Kg auf die Waage.
 
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Der Jäger war, das vermute ich mal, Jahrzehntelang unauffällig und hat sich nichts zu schulden kommen lassen, jetzt ist ihm ein Lapsus passiert.
Wie wir wissen kann das schnell gehen, und man ärgert sich selbst am meisten wahrscheinlich.

Aber, man sieht dabei mal wieder deutlich wie es in .de um Fairness gegenüber LWB steht, da wird die große Klatsche geschwungen, und schon ist man dem Ziel, sowenig Waffen wie möglich ein Stück näher gekommen.

Der Mann wird wahrscheinlich nie wieder jagen, denn wenn die 5 Jahre rum sind wird man was finden das die Neubeantragung verhindert, oder man zieht es hinaus bis zum Sankt Nimmerleinstag.

Der Mann tut mir leid. Das hätte man auch anders lösen können.

Für den der den angezeigt hat habe habe ich nur Verachtung übrig. Wiederlich.
 
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Ist nem Kollegen auch passiert. 5 gleichgroße mittlere Sauen, die vermeintlich kleinste geschossen, drei angezogene Striche.
Wenn man in so einem Fall abgeurteilt wird, kann man halt nur noch Frilis schiessen und um die ASP muss die liebe Obrigkeit sich dann selber kümmern.
Das zweite Urteil ist da erheblich realitätsnaher.
Diese Auswahl halte ich schon für sehr fahrlässig, zumindest von Frühjahr bis Herbst. Da sollte man schon genauer hinsehen (können) oder sich mit einem Frischling begnügen.
Dies schreibe ich nicht als "Heiliger", weil mir ein solcher Schlamassel bereits selbst mal passiert ist. Aber eine größere Sorgfalt in der kritischen Zeit halte ich für zwingend erforderlich.

wipi
 
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Viele Jäger wollen ein Revier mit Schwarzwild pachten oder in einem jagen.
Wenn dann der Wildschaden ansteht ändert sich die Meinung gegenüber der Sauen oft.

Es ist nicht einfach bei der SW-Bejagung keine Fehler zu machen. Im Zweifel muss der Finger halt gerade bleiben. wir geben dann einfach einen Warnschuss ab, das wirkt genau so als wenn man ein Stück erlegt.

Ich habe leider auch einen Nachbarpächter der auf alles schwarze Dampf macht.
Nach dem Motto: Eine kleine Sau macht beim Zerwirken genau so viel Arbeit wie eine große Sau.

TH
 
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Im Prinzip kann man dann überhaupt keine Bache mehr schießen.

Hier wurde im Dezember auf einer Drückjagd eine durchaus beachtliche Bache mit gut 60kg geschossen. Kurz darauf wurde an mehreren Ständen ein kleiner gestreifter Frosch gesichtet welcher aber nicht erlegt werden konnte.
Auf dem Streckenplatz wurde bei näherer Betrachtung festgestellt, dass ein einzelner Strich ganz schwach angesogen war. Das hätte man in der Winterschwarte aus der Ferne niemals gesehen.

Der Frischling konnte dann bei einem Gemeinschaftsansitz am Folgetag erlegt werden, brachte nur ein paar Kg auf die Waage.
In das in BaWü gültige JWMG wurde deshalb ein Passus aufgenommen, ich finde leider grade den genauen Wortlaut nicht, der nur das vorsätzliche Erlegen eines führenden Stücks unter Strafe stellt.
Was dann auf einmal alles möglich ist wenn ein wirtschaftlicher Schaden droht ;)
 
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So wie ich es verstehe, hat der Schütze die Sau beschossen, 2 Mann haben erfolglos versucht die Schweißfährte mit Taschenlampe und Wärmebildkamera auszugehen und die Nachsuche auf den nächsten Morgen vertagt. Der Nachbar ist die Schweißfährte erfolgreich ausgegangen und hat den Vorfall mittels Foto dokumentiert.

Aus der Nummer wird der Schütze nicht rauskommen.
Wenn es so war, dann wurde dem Schützen die Möglichkeit auf eine ordentliche Nachsuche am nächsten Morgen genommen! Was dann am Ende tatsächlich auf der vom Nachbar ausgegangen Fährte lag, wird nur der Nachbar wissen.
 
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Wie vorhin schon mal geschrieben.
Einfach im Vorfeld überlegen welche Aussagen man trifft.
Spätestens wenn der Anruf oder gar ein Schriftstück eingeht, ist Vorsicht geboten.

Man ist von Rechtswegen nicht dazu verpflichtet sich selbst zu belasten ;)
 
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War im Frühherbst.
Wie gesagt dann muss der Finger halt häufiger sicherheitshalber gerade bleiben. Kann man ja ruhig so sehen.
Dann sollen die sich aber auch noch für beschweren, wenn die Bestände nicht runter gehen. Nachtjagd hat ein besonderes Risiko. Wenn man Überläuferrotten nur noch bei bestem Licht bejagen kann, werden wohl nicht mehr viele fallen.
Bachen kann man dann nur noch schiessen wenn man direkt vorher alle Frösche erwischt hat. Die können mittlerweile das ganze Jahr nen Kessel haben.
 
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Empfinde nur ich die Anklage und das Strafmaß als deutlich unüblich und ggf. auch unangemessen?

Ich bin bis dato von solchen Missgeschicken (Gott sei Dank) verschont geblieben, habe aber doch das eine oder andere Mal davon Kenntnis erlangt. Im Kontext von Bewegungsjagden führte das dann zu Selbstanzeigen, die regelmäßig von den UJB mit einem überschaubaren Bußgeld belegt wurden und keine weiteren Folgen hatten.

Der in Rede stehende Jäger hat offensichtlich nicht unüblich gehandelt und die 'Nachsuche' im Dunklen richtigerweise nicht fortgesetzt um diese bei Tageslicht wieder aufzunehmen. Da kann ich grundsätzlich keine Fehlleistung oder strafbare Unterlassung erkennen.

WENN es so abgelaufen ist wie beschrieben, hatte er ggf. nicht mal die Gelegenheit seinen Fehler zu realisieren und sich (möglicherweise) per Selbstanzeige an die UJB zu wenden. Was rechtfertigt also die Härte der Strafe?

Ich hatte vor einigen Wochen eine im Ansatz ähnliche Situation. Ich habe am (!) Weizen ein Stück Schwarzwild der 35 kg Klasse beschossen, das dann dummerweise eine 80 Meter Flucht machte und im Schwarzdorn verschwand. Nachdem ich das Stück im Dunklen nicht mit vertretbarem Risiko finden konnte, habe ich abgebrochen und am nächste Morgen die 'Bergehilfe' mit dem Hund gemacht und bin nach 40 Metern im Schwarzdorn ans (korrekt angesprochene) Stück gekommen.

Sollte es nach wie vor Konsens sein, das Schwarzwild aufgrund der ASP Gefahr und des potentiellen Wildschadens straff zu bejagen, wird das auch immer ein Restrisiko beinhalten. Es ist sicher unstrittig, dabei absolut umsichtig zu agieren und den bekannten 'Verhaltens- und Beurteilungsmustern' zu folgen, es wird sich aber kaum jemand grundsätzlich vor einem Fehler schützen können.

WENN es so war, wie in dem Artikel beschrieben und in dem beschriebenen Strafmaß mündet, gilt es ansonsten, die 'Vereinbarung' seitens der Jägerschaft aufzukündigen, das Schwarzwild aufgrund der ASP Gefahr und des potentiellen Schadens straff zu bejagen. In dem Fall mögen sich dann die Urteilenden um das Thema kündigen.


grosso
 
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In das in BaWü gültige JWMG wurde deshalb ein Passus aufgenommen, ich finde leider grade den genauen Wortlaut nicht, der nur das vorsätzliche Erlegen eines führenden Stücks unter Strafe stellt.
Was dann auf einmal alles möglich ist wenn ein wirtschaftlicher Schaden droht ;)
§67 (3). Je nach Zuständigkeit kann es dann sogar bei einer mündlichen Verwarnung bleiben.
 
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§67 (3). Je nach Zuständigkeit kann es dann sogar bei einer mündlichen Verwarnung bleiben.
Danke :cool:

Das Strafe ist hoch, vermutlich überhöht.

Legt die Vermutung nahe das man entweder, wie hier allgemein oft zu lesen ist, jede Gelegenheit nutzt die Zahl der Legalwaffen zu reduzieren. Oder es vielleicht eine Vorgeschichte gibt die wir nicht kennen.
 
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Da sitzt ein Amtsrichter, der von der Materie wenig Ahnung hat und soll über den Verstoß gegen den Elterntierschutz urteilen. Der betagte Schütze sagt, er habe keine führende Bache beschossen, aber am Ende der Wundfährte lag eine Bache mit 3 angesogenen Strichen. Das heißt, irgendwo sind 3 verwaiste Frischlinge. Elterntierschutz wird heute hoch angesiedelt, das Thema ist hoch emotional, die Einsicht des Schützens war auch nicht da. Mich verwundert das Urteil nicht.

Mich verwundert eher, daß der Reviernachbar Wundfährten ausgeht und auch noch Fotos macht.
 

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