[Niedersachsen] Bache erlegt hatte wohl Frischlinge 40 Tagessätze 4200€

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In Nachbarrevieren kamen devinitiv Bachen zur Strecke die zum einen unter 20 kg, aber dafür inne hatten. Wenn die 14 Tage später geschossen worden wäre, denkt da jeder bei so einem kleinen Stück an mögliche Frillis….?
 
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Klar kann man ne volle Milchleiste erkennen und es du ne Bache die inne hat.
Aber einzelne schwach angezogene Striche? Und die dann auch sicher von n nem Pinsel unterscheiden?
Die WBK will ich sehen und meine eigene war teuer genug.
Der Punkt dass er es vielleicht auch nicht zum ersten Mal gemacht hat, ist aber nicht von der Hand zu weisen. Das wissen wir aber alles nicht.
Das Problem das keiner von uns alle Details kennt, bleibt nun Mal.
 
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Soweit die Bauchlinie nicht glasklar zu erkennen ist, verbietet sich der Schuss per se.
Naja.
In der beschriebenen Situation mit 2 Bachen und 6 Frischlingen ist es doch ganz einfach. Schiess den kleinsten Frischling.
Wer da die Bachen ins Visier nimmt, in der Hoffnung eine davon führt nicht, dem ist nicht zu helfen.
Und wenn die Frischlinge zu klein sind lässt man halt den Finger gerade.
 
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31 Jan 2013
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Hochmut kommt vor den Fall!
Ja.

Ist aber ein unterschied ob man alle 200 Sauen eine erwischt weil es blöd gelaufen ist oder man schon mit guten Vorsätzen ins Revier fährt wie Wildschaden, ASP und man muss ja und man kann doch nicht immer....

Diese Begründungen und Relativierungen kotzen mich schon sehr an .

Und dann noch gegen Denunziation damit es unterm Radar bleibt.
 
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Er kann da mit Lampe rumlaufen wie er das möchte, nennt es dann halt Nachtspaziergang. Was für mich allerdings ganz sicher auf ein schwieriges nachbarschaftliches Verhältnis hinweist:

Wenn ich in Grenznähe irgendwas mitbekomme oder zum Nachbarn rein möchte - dann nehm ich mein Telefon und frage. Ich marschier nicht einfach im Nachbarrevier rum. Ein netter Mensch macht das so:
"Braucht ihr Hilfe? Ich hab den Hund da, ich komm rüber, wenn ihr das möchtet".

Oder vice versa:
"Sorry, dass ich dich/Sie aus dem Bett klingel, mir ist das Reh/Sau/Hirsch über die Grenze gelaufen an Stelle xy. Kann ich rübergehen oder wollen Sie dabei sein?"
Dafür gibt es gesetzliche oder spezielle Wildfolgevereinbarungen. Hier ist man nicht dem Wild gefolgt, sondern in einem fremden Jagdrevier rum"spaziert", als Jäger ein No-go eigentlich. Aber da wird wohl vorher einiges passiert sein. Kennt jemand einen der beiden und kann was beitragen?
Ansonsten klar, Kommunikation ist alles.
 
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Naja.
In der beschriebenen Situation mit 2 Bachen und 6 Frischlingen ist es doch ganz einfach. Schiess den kleinsten Frischling.
Wer da die Bachen ins Visier nimmt, in der Hoffnung eine davon führt nicht, dem ist nicht zu helfen.
Und wenn die Frischlinge zu klein sind lässt man halt den Finger gerade.

Genau so!
 
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Hier ist man nicht dem Wild gefolgt, sondern in einem fremden Jagdrevier rum"spaziert", als Jäger ein No-go eigentlich.
Ich habe mir den Artikel gerade noch mal durchgelesen und da steht nichts dazu, wo das Stück jetzt am Ende gefunden wurde.
Mag sein das es im Revier des Schützen war, möglich ist aber auch das des Nachbarn, alles nur Spekulation. Auch wer sich das Stück jetzt angeeignet hat wird nicht erwähnt, nur das Fotos gemacht wurden.
Fakt ist nur, dass der Schütze Morgens einen Anruf bekommen hat, dass das Stück gefunden worden wäre, von wem ist aber nicht erwähnt.

Auch ob der Jäger jetzt ein unbescholtenes Blatt oder ein wilder Schießer war, kann man dem Artikel nicht entnehmen.
 
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Ich hoffe Du akzeptierst solch ein hartes Urteil auch für Dich falls Dir mal nach langen Jahren sauberer Jagd mal ein Fehler passiert. Oder wie wäre das dann….
Wenn ich etwas falsch gemacht habe, muss ich die Konsequenz tragen. Und wenn du dir mal meine Postings richtig durchliest, dann kennst du meinen Standpunkt. Ich kann, muss aber nicht auf Jagd gehen. Wenn mir das Umfeld nicht Passt, dann bleib ich lieber daheim. Irgendwann muss sich jeder mal vor seinem ,,Schöpfer" verantworten, eventuell. Waidgerechtes Jagen/Handeln steht bei mir an erster Stelle. Ich weiß, dass lese ich hier in vielen Beiträgen raus, das mache es da nicht so genau nehmen.
Mein Alter Lehrprinz hat mir immer wieder eingepleut: Bewahre steht's die Achtung vor der Kreatur!!! Schieße erst wenn du das Wild ordentlich angesprochen hast.
Aber das habe ich ja schon mehrfach geschrieben.
Es kann immer ein schlechter Schuss draus werden, zB. Wenn sich das Wild im Knall bewegt, davor ist keiner gefeit. Aber wenn ich von vorne herein einen riskanten Schuss wird, dann lasse ich den FINGER GERADE.
MfG.
 
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Vielleicht hat er Ahnung von und Sorge vor ASP oder kommt aus einer Region mit eienr "Sauenschwemme" und entsprechenden Schäden? :unsure:

"Zu klein" gibt es zudem bei Sauen nicht, sonst dürften Kaninchen, Rebhuhn oder Enten auch nicht verwertet werden können.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Doch, seit dem die Frösche haben keine Mutter mehr. Ansonsten ,,Nada", oder bist du einer der ,, Hauptsache Weg Fraktion" :unsure:
Mfg.
Man merkt deutlich das Du keine Jagdmöglichkeit hast.
Ob man Frischlinge schont hängt vom Revier und den Gegebenheiten ab. Wenn man Schwarzwild reduzieren muss macht es keinen Sinn zu warten.
Waidgerechtes Jagen/Handeln steht bei mir an erster Stelle. Ich weiß, dass lese ich hier in vielen Beiträgen raus, das mache es da nicht so genau nehmen.

Das manche es nicht so genau nehmen ist eine Unterstellung Deinerseits.
Auch hier merkt man Deine mangelnde Erfahrung.
Es geht hier vielmehr um Fehler die passieren können wenn man jagd, nicht um Fehler die man im Vorfeld billigend in kauf nimmt.
 
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Ein Gesetz muss ausreichend bestimmt sein.

Der Elterntierschutzparagraf ist nicht ausreichend bestimmt. Es ist unklar, wann dieser endet.
BW - LWMG 41-3 "bis zum Selbständigwerden der Jungtiere [Beachte: Selbstständigwerden und nicht Selbststendigsein].
Um das Gesetz ausreichend bestimmt zu gestalten, müsse der Gesetzgeber für jede Wildart ein genaues Datum angeben oder ganzjährig schonen, jeder Abschuss nach der Schonzeit wäre damit zulässig.

Ein besserer Richte weiß, wenn das Thema zum Verfassungsgericht kommt, wäre über Nacht der Tierschutzparagraf bis zur Neuauflage nichtig. Das darf natürlich nicht geschehen, daher ist es unter allen Umständen zu vermeiden, einen solchen Fall durch die Instanzen zu jagen.

Die zweite Instanz wird ihm mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Deal anbieten, 500€ und die Sache ist gut. Damit würde er die Schuld zwar eingestehen und seine Jagdbehörde könnte entscheiden, ihm die Verlängerung des Jagdscheins zu verwehrt. Im schlimmsten Fall zieht man aber für 5 Tage in die Nachbarstadt und beantragt die Verlängerung halt dort.
 
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Wenn ich etwas falsch gemacht habe, muss ich die Konsequenz tragen. Und wenn du dir mal meine Postings richtig durchliest, dann kennst du meinen Standpunkt. Ich kann, muss aber nicht auf Jagd gehen. Wenn mir das Umfeld nicht Passt, dann bleib ich lieber daheim. Irgendwann muss sich jeder mal vor seinem ,,Schöpfer" verantworten, eventuell. Waidgerechtes Jagen/Handeln steht bei mir an erster Stelle. Ich weiß, dass lese ich hier in vielen Beiträgen raus, das mache es da nicht so genau nehmen.
Mein Alter Lehrprinz hat mir immer wieder eingepleut: Bewahre steht's die Achtung vor der Kreatur!!! Schieße erst wenn du das Wild ordentlich angesprochen hast.
Aber das habe ich ja schon mehrfach geschrieben.
Es kann immer ein schlechter Schuss draus werden, zB. Wenn sich das Wild im Knall bewegt, davor ist keiner gefeit. Aber wenn ich von vorne herein einen riskanten Schuss wird, dann lasse ich den FINGER GERADE.
MfG.
Dann bin ich ja froh, da leuchtet es ja förmlich am Ansitz bei dem Heiligenschein…..;-)

Anderes Beispiel:
Wenn dir mal bei einer Polizeikontrolle ne Schrot oder KK Patrone unter dem Sitz hervorkullert, dann bist Du ja sicher bereit sofort alle Waffen abzugeben.
 

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