[Niedersachsen] Bache erlegt hatte wohl Frischlinge 40 Tagessätze 4200€

Registriert
11 Nov 2020
Beiträge
114
Aber erst ab 50, oder wurde das auch schon wieder gekippt?
MfG,
Das hat sich auch geändert, Zitat
Diese Regelung ist weggefallen. Nun sind die Führerscheine der LKW- und Busklassen generell nur noch fünf Jahre gültig. Für deren Erwerb und Verlängerung muss grundsätzlich eine ärztliche Untersuchung erfolgen.

Gesetzlich bestimmt ist dies in der Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV):
 
Registriert
24 Feb 2021
Beiträge
514
Ein Gesetz muss ausreichend bestimmt sein.

Der Elterntierschutzparagraf ist nicht ausreichend bestimmt. Es ist unklar, wann dieser endet.
BW - LWMG 41-3 "bis zum Selbständigwerden der Jungtiere [Beachte: Selbstständigwerden und nicht Selbststendigsein].
Um das Gesetz ausreichend bestimmt zu gestalten, müsse der Gesetzgeber für jede Wildart ein genaues Datum angeben oder ganzjährig schonen, jeder Abschuss nach der Schonzeit wäre damit zulässig.

Ein besserer Richte weiß, wenn das Thema zum Verfassungsgericht kommt, wäre über Nacht der Tierschutzparagraf bis zur Neuauflage nichtig. Das darf natürlich nicht geschehen, daher ist es unter allen Umständen zu vermeiden, einen solchen Fall durch die Instanzen zu jagen.

Die zweite Instanz wird ihm mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Deal anbieten, 500€ und die Sache ist gut. Damit würde er die Schuld zwar eingestehen und seine Jagdbehörde könnte entscheiden, ihm die Verlängerung des Jagdscheins zu verwehrt. Im schlimmsten Fall zieht man aber für 5 Tage in die Nachbarstadt und beantragt die Verlängerung halt dort.

Das Selbständigwerden ist dann wohl eine sogenannte "Tatfrage", die vom Gericht mittels Sachverständigen zu klären ist. Ein genaues Datum zu verwenden wird in diesem Fall nicht gehen. Da nicht alle gleichzeitig frischen oder setzen, wird immer individuell zu beurteilen sein.

Ich halte die Regelung auch nicht für zu unbestimmt, sie führt nur dazu, dass konsequent im Einzelfall eine saubere Beweisaufnahme notwendig ist.

Man sollte auch nicht der Vorstellung nachhängen, dass Richter Angst davor haben, dass etwas zum Verfassungsgerichtshof wandert. Die sehen sowas doch relativ emotionslos, was auch ihr Job ist.
 
Registriert
15 Mrz 2005
Beiträge
9.175
Naja.
In der beschriebenen Situation mit 2 Bachen und 6 Frischlingen ist es doch ganz einfach. Schiess den kleinsten Frischling.
Wer da die Bachen ins Visier nimmt, in der Hoffnung eine davon führt nicht, dem ist nicht zu helfen.
Und wenn die Frischlinge zu klein sind lässt man halt den Finger gerade.

So ähnlich hatte ich es wohl schon formuliert: sind da zwei Bachen (!) mit 6 Frischlingen, sollte die Entscheidung relativ klar sein und der Finger auf die Bachen gerade bleiben.

Ob man dann einen Frischling schießt, hängt von der speziellen Situation (Sauenbestand, ASP, Schadengeneigtheit ...) ab.

Wenn ich etwas falsch gemacht habe, muss ich die Konsequenz tragen. Und wenn du dir mal meine Postings richtig durchliest, dann kennst du meinen Standpunkt. Ich kann, muss aber nicht auf Jagd gehen. Wenn mir das Umfeld nicht Passt, dann bleib ich lieber daheim. Irgendwann muss sich jeder mal vor seinem ,,Schöpfer" verantworten, eventuell. Waidgerechtes Jagen/Handeln steht bei mir an erster Stelle. Ich weiß, dass lese ich hier in vielen Beiträgen raus, das mache es da nicht so genau nehmen.
Mein Alter Lehrprinz hat mir immer wieder eingepleut: Bewahre steht's die Achtung vor der Kreatur!!! Schieße erst wenn du das Wild ordentlich angesprochen hast.
Aber das habe ich ja schon mehrfach geschrieben.
Es kann immer ein schlechter Schuss draus werden, zB. Wenn sich das Wild im Knall bewegt, davor ist keiner gefeit. Aber wenn ich von vorne herein einen riskanten Schuss wird, dann lasse ich den FINGER GERADE.
MfG.

Es klingt sicher nach ausgeprägtem Heldentum, zu argumentieren, man könne ja jagen, müsse aber nicht, zeigt aber auch, dass derjenige ggf. eine solide Distanz zur Verantwortung für das Revier bzw. die äußeren Umstände hat.

Soweit ich jagdlich mehrheitlich als Gast oder auch als nicht im Commitment befindlicher Begehungsscheininhaber unterwegs bin, den doofen Revierpächter vielleicht gnädigerweise bei seinen Notwendigkeiten (kostenlos) jagdlich unterstütze, kann ich natürlich so daher reden.

Davon abgesehen ist es unbedingt richtig, die Achtung vor der Kreatur jederzeit zu wahren, hat aber nur bedingt etwas mit der geschilderten Situation zu tun. Auch wenn ich dem zustimme, werde ich mich - gerade bei der Jagd auf Sauen - nicht davor schützen können, einen Fehler zu machen. Intensives jagen führt nahezu zwangsläufig dazu, irgendwann auch mal etwas falsch zu machen.

Wer behauptet, der Blick durch die Technik ermögliche grundsätzlich eine zweifelsfreie Ansprache der Sauen, hat noch nicht häufig durch eine WBK geschaut. Ich habe eine vergleichsweise hochwertige Wärmebildtechnik, die mir das nicht immer zweifelsfrei verrät.

Unbedingt richtig bleibt für mich aber, dass der Finger gerade bleibt, wenn ich die Situation nicht (nach verantwortungsvoller Beurteilung) einschätzen kann.

Eine Öffentlichkeit, die sich alle Mühe gibt, die Jäger für die fehlende Bestandsregulierung des Schwarzwildes 'ans Kreuz zu nageln' sollte sich keine (Amts)Gerichtsbarkeit leisten, die dann so mit jemandem umgeht, der dabei - ohne Vorsatz - einen solchen Fehler macht. Der Kenntnisstand, den wir haben, gibt in keinerweise eine gerechtfertigte Annahme her, der betroffene Jäger habe ansonsten auf alles Funken gerissen, was sich bewegt.

Zum Thema Nachsuche auf Sauen im Dunkeln haben wir wohl bereits Einigkeit, oder?


grosso
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
2 Sep 2012
Beiträge
117
@BGSoderNIX Damit haben Sie auch Recht, zumindest ist das die gelebte Praxis. Ich weiß von drei Verfahren bei dem ein Jagdfreund und Anwalt zurate gezogen wurde und das Ergebnis war jedes Mal das Gleiche, ca. 500€ und bloß nicht die Verfassungsfrage stellen. Bei 08/15 Themen sind Gerichte nicht scheu etwas eskalieren zu lassen, aber in dem Fall möchte keiner das Fass aufmachen.

Daher ist die gelebte Praxis so, dass ein Angeklagter idR spätestens in zweiter Instanz entlastet wird. Ohne Jungtier kann noch nicht mal festgestellt werden, ob ein Verstoß gegen das Elterntierschutzgesetz vorgefallen ist, selbst wenn man die Sau dem 82-Jährigen zuweisen könnte.

Die erste Instanz versucht Ihr Glück manchmal, der ein oder andere hat keine Lust auf den Ärger und gibt nach, aber wenn man hartnäckig bleibt kann auch eine Kammer nicht einfach die Schuld annehmen, dafür ist viel zu viel zu klären:

-Ist das Gesetz ausreichend bestimmt
-Wer hat überhaupt auf die Sau geschossen
-War die Sau ein Elterntier
-Lebten die Frischlinge noch zum Zeitpunkt des Abschusses
-Waren die Frischlinge sicherlich nicht bereits am Selbstständig werden

Aufgrund dieser vielen Fragen wurden die mir bekannten Verfahren eingestellt oder man hat sich schön leise geeinigt. Ein Fall, in dem ein Jäger überhaupt die Chance hatte, es bis zum Verfassungsgericht eskalieren zu lassen, ohne vorher freigesprochen zu werden, ist mir nicht bekannt.
 

FTB

Registriert
16 Jun 2017
Beiträge
1.535
Ein Gesetz muss ausreichend bestimmt sein.

Der Elterntierschutzparagraf ist nicht ausreichend bestimmt. Es ist unklar, wann dieser endet.
BW - LWMG 41-3 "bis zum Selbständigwerden der Jungtiere [Beachte: Selbstständigwerden und nicht Selbststendigsein].
Um das Gesetz ausreichend bestimmt zu gestalten, müsse der Gesetzgeber für jede Wildart ein genaues Datum angeben oder ganzjährig schonen, jeder Abschuss nach der Schonzeit wäre damit zulässig.

Ein besserer Richte weiß, wenn das Thema zum Verfassungsgericht kommt, wäre über Nacht der Tierschutzparagraf bis zur Neuauflage nichtig. Das darf natürlich nicht geschehen, daher ist es unter allen Umständen zu vermeiden, einen solchen Fall durch die Instanzen zu jagen.

Die zweite Instanz wird ihm mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Deal anbieten, 500€ und die Sache ist gut. Damit würde er die Schuld zwar eingestehen und seine Jagdbehörde könnte entscheiden, ihm die Verlängerung des Jagdscheins zu verwehrt. Im schlimmsten Fall zieht man aber für 5 Tage in die Nachbarstadt und beantragt die Verlängerung halt dort.
In Niedersachsen (der Fall hier war ja in Wittmund oder so) ist der Elterntierschutz das seit 2019 geregelt in der Durchführungsverordnung zum NJagdG: solange die Frischlinge gestreift sind, darf die Bache nicht geschossen werden.
 
Registriert
30 Jun 2013
Beiträge
5.785
Man merkt deutlich das Du keine Jagdmöglichkeit hast.
Das weiß du ganz genau, dass wäre auch eine Unterstellung 🤨, ich hätte genug Möglichkeiten, aber ☝️Ich suche mir aus, wen ich Unterstütze !!! zB. Schieße ich keine Frilis die auf Grund ihrer Größe nicht verwertbar sind. Mein Alter Jagdprinz sagte dazu AASJÄGEREI. Ich könnte jetzt noch ganz andere Dinge hier anführen, aber ich lass es....bringt ja sowieso nichts 🤭.
Wer denkt es so machen zu müssen.... bitte schön ich lehne diese Art zu Jagen konsequent ab.

Die Bauern Drillen bis an die Waldkannte, damit ja jeder cm Acker ausgenutzt wird. Schußschneisen..... eher nicht die Regel usw. und das soll dann das Schwarzwild ausbaden ??? Nee dafür habe ich keinen Jagdschein gemacht.
Das ist meine Meinung und danach handle ich.
Macht was ihr wollt, aber beschwert euch dann nicht wenn die Jägerschaft immer mehr in Verruf gerät. Es gibt mehr Nichtjäger als Jäger in diesem Land!!!
MfG.
 

BAL

Registriert
7 Jan 2016
Beiträge
2.131
Quatsch mit Soße. Es wird immer so getan, als ob das irgendwie in Gotteshänden liegen würde. Gerade in Zeiten von NSG/WG muss man nur gut hinsehen bzw. das , was man sieht, interpretieren können. Kurz um: Gerade in Zeiten, wo man alles sehen kann, zeigt sich der Charakter.
Mit Militärtechnik zu jagen ist aber nicht waidgerecht!

Wie man ohne diese Technik bei Mondlicht eine führende Bache anspricht konnte mir die Fraktion, die sowas behauptet, allerdings noch nicht erklären.
 
Registriert
31 Jan 2013
Beiträge
1.772
Mit Militärtechnik zu jagen ist aber nicht waidgerecht!

Wie man ohne diese Technik bei Mondlicht eine führende Bache anspricht konnte mir die Fraktion, die sowas behauptet, allerdings noch nicht erklären.
So nah ran bis es geht. Wenn du sie nicht ansprechen kannst, laufen lassen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 6475

Guest
Mit Militärtechnik zu jagen ist aber nicht waidgerecht!

Wie man ohne diese Technik bei Mondlicht eine führende Bache anspricht konnte mir die Fraktion, die sowas behauptet, allerdings noch nicht erklären.
Eigentlich ist mir das fast schon zu doof.
Kopfform, Körperbau, Muskel Buckel, Gesamteindruck = Bache oder Keiler

Wenn Bache alleine : Wie wirkt der Bauch ? kugelrund? Bauchdecke abgesenkt ? Gesäuge ? Verhalten ? Zustand der Schwarte ? Läuft immer wieder in die Hecke und tritt wieder aus ?

Wenn Bache in der Rotte: Körpermerkmale Bache alleine+ Verhalten in der Rotte : Wer führt hier ? Zu wem gehen die Frischlinge ? Wie ist die Hackordnung in der Rotte ? Welches Stück wird immer wieder zur Seite geschoben?

Sind alles Indizien keine Frage , aber es geht schon.
 
Registriert
30 Jun 2013
Beiträge
5.785
Mit Militärtechnik zu jagen ist aber nicht waidgerecht!
Ja, dass lehnen viele überwiegend ältere Jaager ab. Wie ich schon geschrieben habe, dass muß jeder mit seinem Gewissen vereinbaren, ich kann aber auch die Jaager verstehen die permanent für die ,,Katz" draußen sitzen weil die ,,Naturfreunde" permanent draußen rumlatschen bis spät Nachts. Ihre Hunde frei laufen lassen oder mit'm Drahtesel durchs Unterholz ,,Preschen". Sicher kann jeder sich in der Natur erholen, aber bitte doch ohne die Natur und das Wild arg zu stören.
MfG.
 
Registriert
13 Feb 2008
Beiträge
2.550
Das weiß du ganz genau, dass wäre auch eine Unterstellung 🤨, ich hätte genug Möglichkeiten, aber ☝️Ich suche mir aus, wen ich Unterstütze !!! zB. Schieße ich keine Frilis die auf Grund ihrer Größe nicht verwertbar sind. Mein Alter Jagdprinz sagte dazu AASJÄGEREI. Ich könnte jetzt noch ganz andere Dinge hier anführen, aber ich lass es....bringt ja sowieso nichts 🤭.
Wer denkt es so machen zu müssen.... bitte schön ich lehne diese Art zu Jagen konsequent ab.

Die Bauern Drillen bis an die Waldkannte, damit ja jeder cm Acker ausgenutzt wird. Schußschneisen..... eher nicht die Regel usw. und das soll dann das Schwarzwild ausbaden ??? Nee dafür habe ich keinen Jagdschein gemacht.
Das ist meine Meinung und danach handle ich.
Macht was ihr wollt, aber beschwert euch dann nicht wenn die Jägerschaft immer mehr in Verruf gerät. Es gibt mehr Nichtjäger als Jäger in diesem Land!!!
MfG.
Bei uns sagte mal ein Berufsjäger, als einige bei einer Versammlung auch diese Meinung äußerten, " Ich hoffe ihr erlegt auch keine Kaninchen und auch keine Hasen".
Es wurde in der Versammlung auf einmal sehr still und so ganz unrecht hatte der Mann damit nicht.
Aus kleinen Frischlingen kann man wunderbar Rollbraten machen.😉
 
Registriert
21 Apr 2022
Beiträge
2.914
Sind alles Indizien keine Frage , aber es geht schon.
Es geht schon aber es geht eben schlechter als mit Wärmebild- und Nachsichttechnik.
Da habe ich ja die selben Indizien + einer wesentlich besseren Sichtbarkeit, weshalb das Risiko eines Fehlabschuss noch einmal reduziert wird.

Ich will hier weiß Gott keine Werbung für Nachtsicht und Nachtjagd machen, dass kann und muss jeder für sich selbst entscheiden.

Für mich persönlich steht aber fest, dass für zur Nachtjagd auch die entsprechende Technik zum waidgerechten Schuss dazu gehört.

Natürlich kann mir dieser Technik auch Schindluder getrieben werden und sie entbindet den Schützen nicht von der Sorgfalt, auch die von dir genannten Indizien mit in seine Kalkulation einzubeziehen.
Trotzdem stellt es für mich einen jagdlichen und waidgerechten Mehrwert da, dass ich nicht nur auf das natürliche Licht angewiesen bin.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 6475

Guest
Es geht schon aber es geht eben schlechter als mit Wärmebild- und Nachsichttechnik.
Da habe ich ja die selben Indizien + einer wesentlich besseren Sichtbarkeit, weshalb das Risiko eines Fehlabschuss noch einmal reduziert wird.

Ich will hier weiß Gott keine Werbung für Nachtsicht und Nachtjagd machen, dass kann und muss jeder für sich selbst entscheiden.

Für mich persönlich steht aber fest, dass für zur Nachtjagd auch die entsprechende Technik zum waidgerechten Schuss dazu gehört.

Natürlich kann mir dieser Technik auch Schindluder getrieben werden und sie entbindet den Schützen nicht von der Sorgfalt, auch die von dir genannten Indizien mit in seine Kalkulation einzubeziehen.
Trotzdem stellt es für mich einen jagdlichen und waidgerechten Mehrwert da, dass ich nicht nur auf das natürliche Licht angewiesen bin.
Meine Antwort war auf BAL gemünzt. Ich mag WBK und WBG . Man kann sich die Viecherl damit so schön ansehen.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
146
Zurzeit aktive Gäste
510
Besucher gesamt
656
Oben