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Vor Gericht und auf hoher See... ich würde mich da nicht drauf verlassen. 2019 wurde ein Jäger verurteilt, weil er vor dem tödlichen Schuss keinen Warnschuss abgegeben hat.Wird nix bei rumkommen. Ausserhalb der Ortschaft, nicht befriedet, also bejagbare Fläche...mit Schrot geschossen...niemand umgefallen, ausser dem wildernden Hund.
Außerdem konnte er dem Gericht nicht zweifelsfrei belegen das die Hunde in dem Moment tatsächlich gewildert haben.
Es nimmt den Jäger zumindest aus der Verantwortung und schützt entsprechend die Jagd.Auch wenn ich mit mit vielen Vorgaben des Landes NRW im Bereich der Jagd nicht einverstanden bin, aber die Regelungen des LJG zum Umgang mit wildernden Hunden schützen Jagd und Jäger mehr als sie sie einschränken.
Wie schon geschrieben, bei einem geschossenen Hund kann die Jägerschaft nur verlieren.