Ob die Rechnung in Deinem Fall in Ordnung kann ich natürlich nicht beurteilen. Dafür fehlen Details und die örtlichen Regelungen.Mein DK ist während der Jagdausübung nicht wiedergekommen. Nach elend langer Suche dann der Anruf der Örtlichen Feuerwehr- Wir haben ihren Hund hier, ein Autofahrer hat ihn eingesammelt und hier abgegeben . Hingefahren , abgeholt, fertig. Paar Wochen Später Post von der Gemeinde ich soll dafür 300 Euro bezahlen.
Jetzt meine Frage an euch: ist das so richtig ? was hat ein Dorffeuerwehrmann für einen Stundenlohn das ich für eine Stunde Arbeit 300 euro zahlen soll ?
Mein Ansatz ist nun folgender: Hätte der Autofahrer den Hund nicht eingefangen wär er wie sonst auch zuverlässig zurückgekommen. Also muss er das Zahlen.
Dreist fand ich noch die Aussage von dem Feuermehrmännchen das ich glück hatte das sie ihn nicht gleich zum Tierheim gebracht haben denn dann wär es teuer geworden ja wie teuer denn noch ? 6800 Euro für zwei Stunden arbeit ?
Achja, es hat sich alles in meinem Revier Abgespielt.
Allerdings kommt es häufig vor, dass Hunde durch Bürger eingefangen werden und diese sich an die Polizei oder die Kommune (O-Amt) wenden. Die Polizei wird i.d.R. auch auf das O-Amt verweisen, da orginär zuständig.
Die einzelnen Kommunen haben Regelungen festgelegt wie dann verfahren wird. Manche informieren Vertragsunternehmen, welche die Tiere abholen ggfs. unterbringen oder über Tasso den Halter ermitteln. In anderen Kommunen macht dies eben die Feuerwehr.
Das hierbei Kosten anfallen sollte klar sein und deren Höhe ist halt für manche ziemlich erstaunlich.
Ansonsten würde ich nicht damit "hausieren", dass der Hund schon wie üblich zurück gekommen wäre, sondern eher froh sein ihn gesund in Empfang nehmen zu können. Die normalen Bürger wissen nicht, was der (Jagd-) hund da gerade macht und wie er sich weiter verhält. Da sind mir dann Menschen lieber, die sich kümmern, als jene denen alles egal ist.
Rufnummer am freilaufenden Hund ist natürlich Grundvoraussetzung.
wipi