Höchstmengen Lagerung Nitropulver addierbar?

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..... mit 7,5 Gramm Pulver und dann?
Ergibt keinen Sinn bzgl. Lagermenge.
D.T.
Ich hab ja nur den ersten Teil der Frage beantwortet, den zweiten Teil hatte WP schon ausgerechnet und wenn es sich für ihn lohnt...
Ich würd vielleicht auch eher Büchsenmunition vorschlagen, .50BMG oder 700NE, da passt auch was rein und man kann die Dinger besser verschließen. Allerdings reichen mir meine 5Kg, ich habe meinen Pulverbunker noch nie voll ausgereizt.
 
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Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich halte fest: Man kann nichts so genau festhalten. Manche dürfen mit Billigung ihres Amtes Lagermengen pro Raum addieren (3 plus 3 z.B.), Schnagge meinte, höchsten 5 insgesamt als maximale Lagermenge, Cast sprach von 25 Kilo in seinem Schein, wobei ich mir nicht sicher bin, ob er die Lagermenge meint oder die Menge, die er während der Gültigkeitsdauer von 5 Jahren kaufen darf. Also am besten überlegen, wo man wieviel lagern kann und dann mit dem Amt klären?
 
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Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich halte fest: Man kann nichts so genau festhalten. Manche dürfen mit Billigung ihres Amtes Lagermengen pro Raum addieren (3 plus 3 z.B.), Schnagge meinte, höchsten 5 insgesamt als maximale Lagermenge, Cast sprach von 25 Kilo in seinem Schein, wobei ich mir nicht sicher bin, ob er die Lagermenge meint oder die Menge, die er während der Gültigkeitsdauer von 5 Jahren kaufen darf. Also am besten überlegen, wo man wieviel lagern kann und dann mit dem Amt klären?
Ersetze Raum mit Gebäude.
 
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Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich halte fest: Man kann nichts so genau festhalten. Manche dürfen mit Billigung ihres Amtes Lagermengen pro Raum addieren (3 plus 3 z.B.), Schnagge meinte, höchsten 5 insgesamt als maximale Lagermenge, Cast sprach von 25 Kilo in seinem Schein, wobei ich mir nicht sicher bin, ob er die Lagermenge meint oder die Menge, die er während der Gültigkeitsdauer von 5 Jahren kaufen darf. Also am besten überlegen, wo man wieviel lagern kann und dann mit dem Amt klären?
Falsch, ich habe 25kg auf dem Schein, die ich kaufen darf, wenn es nicht reicht wird eben erhöht und wenn du 5 unbewohnte Gebäude auf dem Grundstück hast, wären das Unterbringungsmöglichkeiten für 25kg.
 
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Laut meiner Behörde gilt die Lagerhöchstmenge von 3 oder 5kg pro Grundstück, egal wieviele unbewohnte oder bewohnte Häuser ich darauf stehen habe.
 
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Dann kannst du auf diesen jeweils die Lagerhöchstmenge (3 oder 5 kg) lagern.
 
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Laut meiner Behörde gilt die Lagerhöchstmenge von 3 oder 5kg pro Grundstück, egal wieviele unbewohnte oder bewohnte Häuser ich darauf stehen habe.
Kann die Behörde kein Deutsch?
Im Gesetz steht eindeutig unbewohnte Nebengebäude. Und nicht unbewohnte Grundstücke.
Immer wieder frech was diese kleinen Fürsten dem Bürger entgegen des Gesetzes diktieren wollen.
 
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Kann die Behörde kein Deutsch?
Im Gesetz steht eindeutig unbewohnte Nebengebäude. Und nicht unbewohnte Grundstücke.
Immer wieder frech was diese kleinen Fürsten dem Bürger entgegen des Gesetzes diktieren wollen.
jetzt hast Du mir meine Berechnung: 6000 qm Grundstück, aufgeteilt in 6 einzelne Grundstücke mit Baubude zu nichte gemacht! :unsure:
D.T.
 
G

Gelöschtes Mitglied 6475

Guest
Dachte immer sobald man das Zeug kauft ist es verbraucht. 😉
 
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Bitte den Gesichtspunkt 'Verdämmung' bei Einsatz von Sprengmitteln beachten...
NC-Pulver ist kein Sprengstoff/mittel. Es ist ein Treibladungsmittel. Wie Benzin oder Diesel.... Das würde ich nun auch nicht unbedingt unterm Schlafzimmer lagern, aber nur weil der Deutsche Gesetzgeber Schnappatmung bekommt bei sowas, ist es kein Sprengstoff. In anderen Ländern wird das viel unbedarfter gehandhabt. Und es fliegen nicht täglich Garagen von Wiederladern in die Luft, bzw. brennen ab....
Hier in DE müssen wir uns aber an die Aufbewahrungvorschriften halten. Ist so. Aber in die Hose muss sich auch keiner machen wegen 3kg Pulver im Haus.....
 
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Falsch, ich habe 25kg auf dem Schein, die ich kaufen darf, wenn es nicht reicht wird eben erhöht und wenn du 5 unbewohnte Gebäude auf dem Grundstück hast, wären das Unterbringungsmöglichkeiten für 25kg.

Das sprichst Du mal besser mit Deinem Amt ab...
 
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Scheint ja ein interessantes Thema zu sein. Ich frage mal mein Amt, was es dazu meint, ein Lager NC 3kg im unbewohnten Raum in bewohntem Gebäude UND ein Lager NC 5kg in unbewohntem Gebäude auf einem anderen Grundstück. Ich erzähle Euch dann, was gesagt wurde.
 
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Das "pro Grundstück" kann man oftmals auch mit der Argumentation eines Brandabschnittes entkräften. Es geht eben darum, dass bei einem Freuer nicht sofort mehrere Lager umsetzen und wenn z.B. eine Lagerstelle in einer ehemaligen Garage mit Brandschutztür zum Haus ist und die Andere im Geräteschuppen auf der anderen Hausseite, dann geht das oftmals durch.
 

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